Frage zur Laubengröße

Begonnen von Klaus, 21. April 2005, 22:18:00

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Klaus

Hallo,
Die Vorgeschichte:
ich habe letztes Jahr einen Garten übernommen - eine Ruine (das trifft auf den Garten und insbesondere auf die Laube zu).
zZ. renovoiere ich die Laube. Im Grunde ist es schon fast ein Abriß und Wiederaufbau - na nicht ganz.

Der Wunsch:
Da der Dachbelag wohl noch höchstens 1 oder 2 Jahre hält und dann eh entsorgt werden muß (Asbestbeton) würde ich dann gerne aus dem Flachdach ein Mansardendach machen

Das Problem 1:
Die Laube ist größer (6qm) als erlaubt. Dies ist zwar laut Übergabeprotokoll geduldet aber im Grunde rechtlich nicht ganz einwandfrei.
Eine Gartenlaube ist zwar nicht abnahmepflichtig und nur der Vereinsvorstand muß zustimmen...

Das Problem 2:
Um den max. Nutzraum aus dem begehbarem, oberem Stauraum (Gartenlauben dürfen nur einstöckig sein - ist eben alles eine Definitionsfrage ***LOL***) zu hohlen würde ich gerne wissen ob irgendwo festgelegt ist wie hoch eine Laube sein darf?
Im Bundeskleingartengesetz steht dazu nichts. In der Vereinssatzung ist auch nichts zu finden.

Hat da jemand Infos?????

Falls sich jemand fragen sollte warum ich das jetzt schon wissen muß wenn die Dacharbeiten erst in 2 Jahren fällig werden...  - Da ich die Laube teilweise neu aufbaue muß ich das zB. für die Deckensparren wissen oder für die Wandstärke. Für den Einbau von Fensterstürzen Türen etc.

Danke für eure Hilfe

MfG


Peter

Hi Klaus, ich würde mit dem Dachneubau sehr vorsichtig sein! Noch ist die Laube geduldet, bereits ein teilweiser Neuaufbau ist eigendlich nicht gestattet, ist aber Auslegungssache, ob Du reparierst oder neu aufbaust. Wenn Du nun auch noch das Dach vergrößerst, sprich die Laube wird höher und es entsteht gar eine zweite nutzbare Etage, kann der Schuss unter Umständen nach hinten losgehen und die "Duldung" verfällt! Zu Deiner eigendlichen Frage kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen, da die Bauvorschriften in jedem Bundesland gesondert festgelegt werden. Stellt sich nur die Frage, ob Dein Bauvorhaben noch als Laube im einfachen Zustand gilt!? Sprich, es darf kein Strom,- Wasser,- oder Abwasseranschluss in der Laube anliegen. Es dürfen keinerlei Dämmstoffe, Verklinkerungen u.s.w. verwendet werden. Meine Laube ist auch größer als 24m² und ich habe auch Strom in der Laube, aber rehtlich ges