generelles zutrittsrecht

Begonnen von geierwalli, 06. Mai 2005, 23:41:00

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Burchard

Hallo!

Ist wohl überall unterschiedlich - bei uns im Rheinland sehen die standard Pachverträge bzw. Vereinssatzungen das genau umgekehrt. Nur Pächter können Vereinsmitglied werden. In der aktuellen Ausgabe des Kleingärtners ist sogar ein entsprechender Artikel.

Arno

Liebe Gartenfreunde,
die eigentliche Frage scheint ja wohl in den Hintergrund zu treten, darum antworte ich einfach "nur mal so" wieder auf die ursprüngliche Frage: darf der Vorstand auch in Abwesenheit des Pächters" den Garten betreten ?
Natürlich darf er das !!!
Liebe Gegner meiner Antwort: wie sieht denn die Praxis aus ?
Auf jeden Fall nicht wie, sie es häufig in diesem Forum geschildert wird: kein Vorstand ist daran interssiert, einen Garten in Abwesenheit des Pächters zu betreten. Andersherum: wenn ein Pächter davor Angst hat - warum- oder hat er etwas zu verbergen ?
1. Die "bösen" Vorstände habt IHR doch gewählt !
2. IHR kennt die Satzung / Gartenordnung (IHR habt doch den Pachtverterag gelesen, unterschrieben und damit anerkannt)
3. da IHR euch doch nichts vorzuwerfen habt -wofür dieser "Stress"

4. ICH betrete die Gärten auch in Abwesenheit von Pächtern um damit Schaden von von unserer Gartengemeinschaft abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten.
Trotzalledem: wir haben gerade mal Anfang Juni: auf Kosten aller Gartenfreundinnen und Gartenfreunden haben wir rund 1.500,--Euro an Entsorgungskosten aufbringen müssen: aus Gärten, die wir bisher nicht betreten konnten...!
Noch Fragen...????


Burchard

Hallo Arno,

Der Vorstand darf - ohne Erlaubnis der Pächters den Garten nicht betreten!! Es sei denn dieser Zutritt ist AUSDRÜCKLICK im Pachtvertrag festgelegt!  Niemand hat was zu verbergen - aber auch nicht der Vorstand - wenn  man umbedingt meinen Garten kontrolliern will dann bitte in meiner Anwesenheit.

Welche Schäden sollen denn abgewendet werden?
 
- Die Laube brennt --  da möchte ich den Vorstand sehen der löscht - da ruft man halt die Feuerwehr.

Wie währe es wenn dein Vermieter ab und zu mal kontrolliert ob du auch Staub saugst oder die Betten machst?



Und so ganz erfolgreich bist Du ja auch nicht mit deinen Gartenbesichtigungen. Woher kommen sonst die € 1.500,-- an Problemen?


Vorstände sind gut beraten nicht ohne weiters die Gärten "zu betreten". Zumal kaum einer einen Zweitschlüssel hat.

Arno

Moin Burchard,
bezüglich des Betretens von Gärten ohne Anwesenheit der Pächter kann ich Dir mitteilen, dass dieses unsere Satzung/Gartenordnung ausdrücklich zuläßt !
Wie ich bereits zum Ausdruck gebracht habe, machen unsere Vorstände (Kreisverein mit 11 Anlagen)von diesem Recht sehr wenig Gebrauch.
In der Regel handelt es sich um Gärten, die einfach von den Pächtern "bei Nacht und Nebel" verlassen werden.
Schriftliche Aufforderungen (mit Freistsetzung) zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Gärten werden nicht beachtet. In solchen Fällen betreten wir dann schon den betr. Garten.
Die von mir erwähnten hohen Müllentsorgungskosten sind leicht zu erklären: in unserer Gartengemienschaft (370 Parzellen) gibt es halt auch "Gartenfreunde" mit einem unglaublich ausgeprägten Sammlertrieb. Innerhalb von nicht einmal 6 Monaten haben wir in vier Gärten, die nach außen hin einen hervorragenden Gesamteindruck machten, in den Lauben derartig viel Müll gefunden, deren Entsorgung wir mit rund 1.500,-? aus unserer Kasse zahlen mussten.
Das Geld von den "untergetauchten" Pächtern einzuziehen -Rechnung, Mahnbescheid etc." scheitert in der Regel daran, dass diese Menschen ihr "Gehalt" vom Sozialamt beziehen. In der "Pfändungshitliste" stehen wir mit unseren Forderungen dann irgendwo auf Rang 123 oder so.
Wir geben uns bei den regelmäßig durchgeführten Gartenbegehungen schon große Mühe, solchen "Gartenfreunden" bereits im Vorfeld auf die Schliche zu kommen - leider nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Und wie bereits erwähnt - wenn ein Garten nach außen hin einen gepflegten Eindruck macht, betreten wir einen solchen Garten nicht.
Abschließend noch ein Hinweis: in unserer Gartengemeinschaft gehen Pächter und Vorstand freundlich miteinander um - ich denke, dass es in anderen Gartengemeinschaften auch so ist und dieses Thema eher eine "untergeordnete" Rolle spielt.

Einen schönen Tag noch und hoffentlich bald auch gutes Gartenwetter !

 

geierwalli

Hallo, an alle die zum generellen Zutrittsrecht geantwortet haben. Danke! Hier etwas zum Nachdenken: betrifft Hausrecht zum Pachtgarten. Allen Ernstes wollte mir heute ein Präsident eines Regionalverbandes klarmachen, dass er bzw. sein ermächtigter Vorstand meines Kleingartenverein das Recht hat in  m e i n e m  Garten von der Pforte bis zur Laube zu bewegen zu dürfen, ohne meine Zustimmung, wenn ich die Eingangspforte zu meinem Garten nicht abgeschlossen habe. Wie denkt ihr darüber? Bin gespannt, wer mein Hausrecht beugen darf.

geierwalli

Hallo, an alle die zum generellen Zutrittsrecht geantwortet haben. Danke! Hier etwas zum Nachdenken: betrifft Hausrecht zum Pachtgarten. Allen Ernstes wollte mir heute ein Präsident eines Regionalverbandes klarmachen, dass er bzw. sein ermächtigter Vorstand meines Kleingartenverein das Recht hat in  m e i n e m  Garten von der Pforte bis zur Laube zu bewegen zu dürfen, ohne meine Zustimmung, wenn ich die Eingangspforte zu meinem Garten nicht abgeschlossen habe. Wie denkt ihr darüber? Bin gespannt, wer mein Hausrecht beugen darf.

arno

Hallo Geierwalli,
ich kenne zwar nicht die Hintergründe Deines Problemes mit den "bösen Funktionären": möglicherweise erspart Dir ein Blick in Eure Gartenordnung(-satzung) und / oder in den Pachtvertrag weitere Fragen zu diesem Thema.
In unserem Kreisverein - ich gehe sogar davon aus, in unserem Bundesland (SH) gilt: Dem Vorstand oder seinem Beauftragten sowie dem zuständigen Vertreter des Grundstückseigentümers ist der Zutritt zu jedem Garten gestattet, auch in Abwesenheit des betreffenden Gartenpächters.
Möglicherweise beruft sich "Dein Präsi" ebenfalls auf eine solche Regelung.
Teile uns bitte Dein Prüfergebnis mit.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viele schöne Tage in Deinem Garten !

geierwalli

Hallo Arno, unabhängig davon, dass ich eine Statut und eine Kleingartenordnung aus tiefsten DDR-Zeiten habe, können nach meinem Rechtsverständnis nicht die Regelungen zum Nachteil des Pächters ausgelegt werden. Ich habe im Internet verschiedene Statute und Kleingartenordnungen nachgelesen, aber keine verpflichtet  einen Pächter in seinem Kleingarten all seine Rechte an der Gartenpforte abzulegen. Mir ist klar wann ich den Zutritt gewähren muss. Mir ist klar, dass im Vereinsleben Disziplin sein muss. Mir ist aber nicht klar, dass ich Willkür tolerieren muss. Zum Nachdenken hatte ich das "Hausrecht" angesprochen. Besteht mein Hausrecht in der Form, das ich eine "Intimsphäre" in meinem Garten schaffen muss, die von meinem Vorstand toleriert wird, als Bereich den er nicht betritt? Ich war gestern sauer, weil mir der Präsident meines Regionalverbandes sein Recht so ausgelegt hat. Dann fehlt doch nur noch die Überwachungskamera, wo der Vorsitzende alles überwachen kann. Im Übrigen: mein Gartenvorstand ist so böse nicht, es ist eine einzelne Person, die eine gehobene Eigenmacht ausübt. Im Prinzip bin ich auch sehr tolerant, aber manchmal läuft das Fass über und dann bin ich die geierwalli. Ich bin auf Antwort gespannt, habe aber mit meinem Rechtsverständnis keine Probleme und kann diese auch durchsetzen. Mich interessieren andere Meinungen, vielleicht muss ich meine korrigieren.

Horst

Liebe Freunde;
beantragt sehr schnell Änderungen eurer Gartenordnungen in den nächsten Mitgliederversammlungen.
Unsere lautet u.a. so:
"20) Hausrecht, Verwaltung und Aufsicht
a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch, Einbruch o. ä. hat jedes Mitglied das Recht, andere Kleingärten sofort zu betreten, um dort für erst Abhilfe zu sorgen. Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbeizuholen.
b) Ausschussmitglieder sind berechtigt, den Kleingarten und die baulichen Anlagen im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anahltspunkte vorhanden sind, dass die Gratenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtswidriger Nutzung einschließlich erheblicher Bewirtschaftungsmängelist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
d) Die Beschlüsse, Anordnungen usw. an den Anschlagtafeln sind für jedes Mitglied verbindlich."

Bitte mindestens drei mal druchlesen.
Alles klar?

Pacht eines Kleingartens ist der Miete einer Mietwohnung fast gleich zu setzen.
Mietvertrag : Pachtvertrag;
Hausordnung : Gartenordnung.

Bei uns hat ein Nachfolger voreilig ohne Erlaubnis seinen zukünfigen Garten betreten und was verändert. Wurde vom bisherigen angezeigt: 300 DM Strafe.

Horst
aus Bayern
(früher DDR)

geierwalli

Danke an Horst für die prompte Antwort.
Ich sehe das Hausrecht, das generelle Zutrittsrecht auch sehr nüchtern und gestatte dieses ohne "Wenn und Aber", sobald die Gründe nachvollziehbar sind. Nicht nachvollziehbar sind für mich Argumente, die mich in meinem Recht beschränken und da lasse ich mir die "Butter nicht vom Brot nehmen". Egal was in einem Statut oder in einer Kleingartenordnung steht. Meistens sind dazu nur wenige Worte geschrieben, aber die Auslegung wird mündlich anderes definiert. Ich bin auch der Ansicht, dieses "Gummiband" kann keine verbürgten Rechte aushebeln.

Luisa

hallo,
Dieser Anmaßung,  ohne Ankündigung und ohne Erlaubnis in fremde Gärten einzusteigen, muß endlich mit allen Nachdruck begegnet werden. Ich denke mit Erschrecken daran, daß der vorstand während meines Mittagschläfchens in der Laube, plötzlich unerwartet an meiner Liegestatt steht. Ich finde, es handelt sich hier einfach um Dreistigkeit und Machtwillkür. In diesem sinne, keinen Fremden reinlassen!

constdoro@aol.com

Hallo Geierwalli,
Ich finde, daß du völlig im Recht bist.
Wenn ich meinen Garten betrete, möchte ich sicher sein, daß nicht plötzlich jemand unerwartet auftaucht, während ich jäte oder sonst etwas tue und mich dabei zu Tode erschrecke. Auch in meiner Abwesenheit möchte ich keinen Schnüffler und keinen Spanner in meinem Garten haben. Wir sind im Zeitalter des technischen Fortschrittes doch alle erreichbar, so daß man uns von einem evtl. Besuch benachrichtigen kann. Also, was soll diese Schnüffelei, wenn wir nicht im Garten sind?
Es gehört einfach zum guten Ton, daß man sich anmeldet, egal was in den Verträgen angegeben ist. Jeder, der ein bißchen Anstand hat, betritt keinen fremden Garten ohne vorherige Anmeldung. Was hat man den Leuten, die das tun, beigebracht?
Ich betrachte so etwas als Überraschungsangriff,
den man anzeigen sollte.
viele Grüße und Spaß in einem störungsfreien Garten,
wünscht Luisa.

Luisa

Bitte, meine Adresse entfernen.

geierwalli

Hallo Gartenfreunde,
Generelles Zutrittsrecht / Hausrecht sind zu meinen Diskussionsbeiträgen eigentlich ja nur "Nebenprodukte" zu dem Hauptthema:  40 % Wasserverlust im Jahre 2003 entstanden. Mein Bemühen, die Ursachen aufzuklären hat die Diskussionen zu ZuTritt und Hausrecht ausgelöst. 40 % Wasserverlust in einem Jahr und im darauffolgenden Jahr (2004) ein Wasserverbrauch, der 1/3 geringer ist, da darf ich doch wohl laut darüber nachdenken und Fragen stellen. Kein Vorstand oder Regionalverband kann mir dies verbieten, auch mein Recht.

luisa

hallo, liebe Gartenfreunde,
auch ich habe mir erlaubt, laut im Klartext nachzudenken.
Auf jeden Fall weiß ich die ehrenamtliche Tätigkeit der Vorsitzenden und ihrer Helfer zu schätzen. Also, nichts für ungut,
ich wollte niemanden verletzen oder beleidigen.
viele Grüße
Luisa

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