Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten

Begonnen von Astrid, 27. Juli 2005, 21:04:00

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Astrid

Hallo liebe Leser und Insider,

ich bin absoluter Kleingarten-Neuling und habe vor kurzem einen Kleingarten in einer Vereinsanlage erworben. Überraschenderweise bekam ich nach der Übergabe einen Grundererwerbssteuerbescheid über die gesamte Ablösesumme. Im Kaufvertrag wurde darauf hingewiesen, dass sich die Ablösesumme nach dem Wertgutachten richtet und auch die Höhe nicht überschritten wird. Nun meine Frage: Gegenstand der Grunderwerbssteuer kann doch nicht(ausser das Gartenhäusschen) die Be- und Aufpflanzung auf der gepachteten Parzelle sein...oder? Wer kann da aus Erfahrung helfen? Herzlichen Dank, Astrid  

Re(e)Bell

Hallo,
hane sie ein Grundstück ERWORBEN ?
oder vom Kleingartenverein gepachtet ?
Wenn es ein Grundstückskauf war, ist dafür auch Grunderwerbsteuer fällig.
Re(e)Bell

Achim

Hallo Astrid
Was ist den das für ein Verein?Du hast doch sicherlich nur eine Parzelle gepachtet und nicht gekauft,denn ein Verein verkauft keine Gärten er nimmt nur eine Unterpacht der Einzelnen Parzellen vor

Astrid Groß

Hallöchen, es ist eine Pachtzelle in einem ganz normalen Kleingartenverein, der mein Verpächter ist. Aber das sich darauf befindene Gartenhäuschen wurde von uns dem Vorpächter abgekauft. Jetzt die Frage nach der Grunderwerbssteuer? Wer kann aus Erfahrung darüber berichten?
Besten Dank Astrid

Astrid

Hallo Achim, die Parzelle ist gepachtet. Das Gartenhaus und die im Garten bestehende Auf- und Bepflanzungen ( Obstbäume, Blumen, Gartenzaun, Wasseranschluß etc.pp)vom Vorpächter habe ich aber gekauft.

Arno

Hallo Astrid,
ich glaube, jetzt hast Du aber jede Menge Leute  mächtig neugierug gemacht mit Deinem Fall.
Wenn Du nämlich die Fläche lediglich gepachtet hast (so der Regelfall), fallen doch nach meinem bzw. unserem Verständnis keine Grunderwerbsteuern an. Die Kosten für Gartenhaus (Laube) , Anppflanzungen etc. nennen wir "Abstandszahlung" (nicht Kaufpreis) und dieser ist nach meinen bisherigen Kenntnissen auch nicht steurpflichtig. Vielleicht hilft da ein Blick in Eure Satzung und/oder in den "Kaufvertrag". Halt uns bitte auf dem Laufendenn.

Gruß
Arno

Achim

Hallo Astrid
Es handelt sich bei Dir um ein Unterpachtvertrag den der Kleingartenverein ist Generallpächter.
Du kannst dich sicher bei euch im Vorstand Informieren wenn der dir nicht hilft gibt es auch noch einen Kreisverband da bekommtst du eine kostenlose beratung den dafür bezahlt jeder beitrag,ich hoffe das es sich um ein Missverständnis handelt.
Ich bin selbst erster Vorstand so was gibt es nicht.
Tschuß

Astrid

Hallo Achim,
besten Dank für Deinen Tip. Jedoch Du wirst es nicht glauben, selbst der Vorstand kennt das Verfahren mit der Grunderwerbsteuer und scheint dies auch zu billigen. Ich werde mich aber mit dem Kreisvorstand und den Bund der Steuerzahler in Verbindung setzen. Du hörst wieder von mir, wenn Dich der Werdegang interessiert!? Danke, Astrid

Astrid

Hallo Arno, die Satzung hat eigentlich ja nichts mit dem Finanzamt und Steuer- gesetzen zu tun..würde ich jedenfalls be- haupten. Der Kauf- vertrag wurde als Quittung deklariert indem nur von einer Abstandssumme die Rede ist-so wie Du bereits erwähnt hast. Trotzdem flatterte mir der Steuerbescheid ins Haus, weil der schlaue Vorpächter unsere Quittung dem Fiskus zu  schickte-Begründung: Er ist Selbstständig und muss alle Ein-
nahmen melden! Ich bin auch gespannt, bis jetzt bin ich aber Steuerrechtlich noch nicht weiter gekommen. Ihr hört wieder von mir! Grüsse Astrid

petrakaroline

Hallo Astrid, es kann sein, daß der Fall bei Dir genau so gelagert ist, wie bei mir:
Der Verein ist Besitzer des Grundstücks. Dafür fällt natürlich Steuer an, die der Verein wiederum weitergibt an die jeweiligen Pächter.
Bei Pacht- und Zwischenpachtverhältnissen ist es so, daß der Stadtverband als Zwischenpächter das Land von der Stadt gepachtet hat und dann wiederum weiterverpachtet (Pächter). Das trifft bei Dir und mir nicht zu.
Gruß Petrakaroline

astrid

hallo petra,
danke für deine mail. also meines wissens ist mein kleingartenverein nur pächter, so wie du schon schreibst. für mein verständis ist jedoch auch jeder pächter auch besitzer einer sache. wenn ich eine wohnung anmiete bin ich auch für diese zeit der besitzer. also wo liegt da die juristische feinheit? wie unterscheide ich zwischenpächter und besitzer? als pächter muß ich doch keine grunderwerbssteuer zahlen, denn ich habe doch kein grund und boden erworben! oder meinst du vielleicht die jährlich anfallende grundsteuer? lg astrid

Jan

Hallo ihr lieben,

ich werde kucken ob ich auch etwas hierzu beitragen kann, denn mich hat es auch getroffen, habe Dez. 04 einen kleingarten mit laube übernommen, die Abstandsumme von knapp 5000 Euro wurde mit den Abrisskosten (da bebauung zu groß) verrechnet und ich habe somit das grundstück für 0 Euro bekommen, muß aber den abriss selber machen. Jetzt flattert mir ein beleg über 30 Euro jährlich Grundsteuer und 250 Euro Grunderwerbssteuer ins haus. ich bin echt baff mit sowas habe ich nicht gerechnet weil es ja pachtland ist.
nun werde ich mich erstmal erkundigen, da leider auch mein vorstand davon keine Ahnung hat.
@Astrid wenn du schon mehr weißt, wäre das sehr schön !

Astrid

Hallo Jan,
also ich habe Einspruch beim Finanzamt eingelegt und prompt eine lapidare auf das Grunderwerbsteuergesetz bezogene Antwort erhalten. Nun habe ich alle Unterlagen an unseren Landesverband NRW in Düsseldorf weitergeleitet. Der Landesverband ist von einem Mißverständnis seitens des Fiskus überzeugt. Ich halte Dich auf dem Laufenden und bin auch sehr gespannt, wie die Sache ausgehen wird. Vielleicht muss noch ein Anwalt hinzugezogen werden, denn es scheint eine neue Masche zu sein Steuergelder einzutreiben! LG Astrid

astrid

Hallo Jan,

ich hatte ja versprochen bezüglich der Grunderwerbssteuer am Ball zu bleiben. Ich habe den Landesverband der Kleingärten NRW eingeschaltet und dieser hat an die oberste Finanzbehörde Düsseldort eine Eingabe geschrieben. Dies ist bereits einige Wochen her, jedoch lässt die Antwort noch auf sich warten. Wir wissen ja, die Ämter habe viel zu tun und verdammt lange  
Amtswege!! Ich meld mich wieder, wenns was Neues gibt. Grüße Astrid

Jan

Hallo ihr alle zusammen,

also ich habe einspruch dagegen eingelegt mit dem grund das es sich um keinen kauf sondern um eine abstandszahlung handelt. Nach jetzt 2 wochen habe ich einen bescheid vom finanzamt bekommen, der die steuerzahlung aufhebt. Also bin ich davon befreit ! wieso keine ahng aber es hat geklappt, ich bleibe aber am ball um mal zu sehen wieso das so ist !

Grüße Jan

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