alle sind gleich nur manche sind gleicher

Begonnen von Heike, 02. September 2005, 17:00:00

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Heike

Hallo,
wir haben seit kurzem einen Garten in einer kleinen Anlage. Es gibt zwar eine Gartenordnung, aber die ist nicht sehr umfangreich, was wir lt. Vorstand auch nicht brauchen, da ja nicht alles so eng durchorganisiert sein muß. Nun kommt es aber immer öfter vor, daß einige Pächter Abmahnungen bekommen, andere aber bei gleichem "Vergehen" aber nicht.
- unser Nachbar soll seine Hecke zum Weg hin auf 1,20m kürzen (soll auch lt. Gartenordnung so sein, andere erhalten diese Aufforderung nicht. Begründung: seine Hecke ist erst ca. 7 Jahre alt, die anderen sind älter. Unser Nachbar will sich das nicht gefallen lassen und nur schneiden wenn es alle tun...Die anderen sehen aber keine Veranlassung. Das macht natürlich schlechte Stimmung. (ich würde schneiden...)
- Ein Pächter bekommt eine Abmahnung wg. eines Tomatenhauses (zählt zur überdachten Fläche), andere haben die hälfte ihres Gartens überdacht.("ist ja schon älter")
- ein ganz neuer Pächter hat Ablöse für den Garten gezahlt und soll jetzt einen Teil des Gartenhauses abreißen und entsorgen (zu groß) Wäre es nicht fair gewesen ihm das "vorher" zu sagen?
Bei unserem Nachbarn mit der Hecke ist die Sache letzte Woche übergelaufen und er hat die Kündigung angedroht bekommen. Er glaubt aber mit der Forderung nach Gleichbehandlung für alle durchzukommen. Er würde ja schneiden...
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, ob er da eine Chance hat???
Vielen Dank!
Heike

Uwe

Hallo Heike
In erster Liene ist eine Gartenordnung da, damit im Verein Ordnung herrscht und ein Vorstand "muß ausnahmslos" diese Ordnung durchsetzen. Ein Tomatenhaus zählen zu den Nebenanlagen die der kleingärtnerischen Nutzung dienen und darf laut BkleingG §3 Abs 4 stehen bleiben, wenn es eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Bei uns sind es 5qm. Eine Hecke sollte im Jahr zweimal geschnitten werden, das Alter spielt da keine Rolle. Sonst ist es auch schwierig die vorgeschriebene Höhe einzuhalten. Auf keinen Fall darf diese zuweit in den Weg ragen. Eine überdachte Fläche im Garten darf, laut BkleingG, 24qm nicht überschreiten, dies kann sogar zu Bußgeldforderung von Bauordnungsamt führen. Diese ganzen Sachen Zählen Natürlich für alle Mitglieder. Die ungleiche Behandlung würde ich auch auf der nächsten Versammlung zum vortrage bringen. Suche einfach ein paar Leute zusammen, die auf deine Seite stehen. Je mehr desto besser. Ich hoffe dir ein bischen zu haben.MfG Uwe