Gartenhexe

Begonnen von JULE, 14. Oktober 2005, 17:36:00

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JULE

Hallo,
nun habe ich mich durch die letzten 1 1/2 Jahre gekämpft, um nicht unbedingt eine Frage doppelt zu stellen, nun ist´s aber gut *g*, hab eh nichts gefunden.
Hier meíne Frage:
Während der letzten Mitgliederversammlung wurden wir darauf hingewiesen, das der Garten aus 1/3 Obst, 1/3 Gemüse und 1/3 Erholung bestehen sollte. So weit, so gut. Auf meine Frage, wozu Blumen gehören, war die Antwort zur Erholung. (Kann ich leider nicht so recht nachvollziehen, hatte gleich ein Bild vor Augen, wie ich im Liegestuhl im Blumenbeet liege und Klein-Pascal sein Sand übers Blumenbeet ausbreitet)
Wer weiß wo man das nachlesen kann oder ist das wieder von Verein zu Verein verschieden? Das BKleinG gibt dazu auch nichts her.
Danke schon mal
JULE

Uwe

Hallo Jule
Die 1/3 Regelung ist der Grundsatz der kleingärtnerischen Nutzung und ist im BkleinG §1 zufinden. Sie lautet aber eigendlich so 1/3 Obst und Gemüse 1/3 Erholung und 1/3 Blumen. Diese Regelung sollte so eigendlich auch in der Gartenordnung stehen.

Gruß Uwe

Fritzchen