Gartenhexe

Begonnen von JULE, 14. Oktober 2005, 17:36:00

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JULE

Hallo,
nun habe ich mich durch die letzten 1 1/2 Jahre gekämpft, um nicht unbedingt eine Frage doppelt zu stellen, nun ist´s aber gut *g*, hab eh nichts gefunden.
Hier meíne Frage:
Während der letzten Mitgliederversammlung wurden wir darauf hingewiesen, das der Garten aus 1/3 Obst, 1/3 Gemüse und 1/3 Erholung bestehen sollte. So weit, so gut. Auf meine Frage, wozu Blumen gehören, war die Antwort zur Erholung. (Kann ich leider nicht so recht nachvollziehen, hatte gleich ein Bild vor Augen, wie ich im Liegestuhl im Blumenbeet liege und Klein-Pascal sein Sand übers Blumenbeet ausbreitet)
Wer weiß wo man das nachlesen kann oder ist das wieder von Verein zu Verein verschieden? Das BKleinG gibt dazu auch nichts her.
Danke schon mal
JULE

Uwe

Hallo Jule
Die 1/3 Regelung ist der Grundsatz der kleingärtnerischen Nutzung und ist im BkleinG §1 zufinden. Sie lautet aber eigendlich so 1/3 Obst und Gemüse 1/3 Erholung und 1/3 Blumen. Diese Regelung sollte so eigendlich auch in der Gartenordnung stehen.

Gruß Uwe

Fritzchen

Hallo Uwe,
erklär doch mal, wie die Fläche bei Obst berechnet wird. Zählt etwa der Umfang der Baumkrone ?
Fritzchen

Uwe

Hallo Fritz
Weiß ich doch nicht, ich habe diese Regelung nicht erfunden. und ausserdem heißt es ja Obst und Gemüse.

Horst

Liebe Freunde.
Der Bundesverband und die Landesverbände propagieren ein Drittel Obst und Gemüse, ein Drittel Baulichkeiten (Laube, Terrasse, Wege) und ein Drittel Erholung, meist ohne Toleranzangaben. Diese unklaren Aussagen führen seit vielen Jahren zu Streitigkeiten und zu unnötigen Gerichtsurteilen. Oft sind es auch Fehlurteile. Mindestens ein Dittel Obst und Gemüse? Höchstens ein Drittel Bauten? Was ist Erholung? Was zählt dazu? Ist die Erzeugung von Obst und Gemüse, die gärtnerische Betätigung, keine Erholung? Dieser Eindruck wird nämlich so erweckt! Die Drittelung ist nicht gesetzeskonform.
Im BKleingG steht davon wirklich nichts! Dort steht in § 1 (1) 1. : Nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und Erholung. Folglich teile ich die kleingärtnerische Nutzung ein in gärtnerische Nutzung und Erholungsnutzung;
und gärtnerisch in Eigenbedarf und nicht Eigenbedarf. Baulichkeiten ordne ich entsprechend zu, je nachdem ob sie der gärtnerischen Nutzung, wie Frühbeetkästen und Kleingewächshaus, oder nur der reinen Erholungsnutzung dienen, wie die Terrasse und Sandkasten.
Irgendeine Drittel-Bestimmung ist nur zu befolgen, falls sie im Kleingartenpachtvertagoder in der Gartenordnung enthalten ist; die Gartenordnung nur falls sie Bestandteil des unterschriebenen Pachtvertrages ist.
Ich schicke euch per E-Mail diesbezügliche Ausarbeitungen von mir.
Für die Ermittlung der Flächen der Obstbäume werden mittlere Kronendurchmesser verwendet.

Ich suche Mitstreiter gegen die so genannte Drittelung.

Euer Horst

Uwe

Hallo Horst
Ich bin auch gegen die Drittelregelung bei mir im Verein wird auch von mir nicht drauf geachtet, weil mir sonst die Intressenten (insbesondere die jungen) ausbleiben.Ich selber habe auch nur Rasen und eun paar Blumen, Gemüse und Obst kaufe ich lieber. Du suchst Mitstreiter? was sollen die tun? erzähl mal ein bischen was davon. Vielleicht hast du ein gefunden. Gruß Uwe

ilex

Hallo Uwe,
hallo Horst,

mit großem Interesse lese ich eure Ausführungen zu dem 1/3 - Thema!
Ich glaube, in den meisten KGV wird dieses Thema relativ locker gesehen. Vorstände, die strikt eine derartige Regelung in ihren Vereinen durchsetzen wollen, werden weniger. Das ist auch gut so.
Allerdings: es darf nicht dazu führen, dass die "kleingärtnerische Nutzung" komplett auf der Strecke bleibt(nur Rasen o.ä.).
 Dann werden wir kurz über lang den Schutz des BKlG verlieren - Leidtragende werden dann wie immer die Schwächeren unserer Gesellschaft sein. Wollen wir das wirklich?

Gruß

Ilex

Re(e)Bell

Hallo Horst,
natürlich wäre ich auch sofort dabei. Aber... kennst du das Urteil des BGH zur kleingärtnerischen Nutzung (BGH III ZR 281/03 vom 17. Juni 2004), welches ausdrücklich die Drittelregelung bestätigt hat ?
Re(e)Bell

Uwe

Hallo ilex
Du hast vollkommen Recht, ganz dürfen wir die Drittelregelung und die Gartenordnung nicht ausseracht lassen, sonst verwildert uns die ganze Geschichte. Ich ja auch noch drei Obstbäume, die sind pflegeleicht, vielleicht später im Rentenalter, werde oder muß, ich Gemüse selber ziehen. Re(e)Bell, du hast da auch nicht unrecht, wir können keine Gesetze ändern, weil wir können die Konsequenzen dafür nicht tragen. ich drücke in unseren Verein immer ein Auge zu. Darüber hat sich noch niemand beschwert.
Gruß Uwe

dora

hab das mit der 1/3 regelung auch gelesen. aber wer hält sich schon dran. in unserem verein die wenigsten

Eckhard

Liebe Gärtner!
Die Drittelregeln sind ungenau und unzureichend
Unter
www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen

können Sie unter Angabe  III ZR 281/03  Jahrgang 2004  die Urteilstext nachlesen.

Dort ging es im wesentlichen darum, dass für die Bewertung Kleingärtnerische Nutzung der Gesamteindruck der Anlage  herangezogen wird.
Gleichwohl gilt für jeden Garten: Die Fläche für Nutzung (Obst, Gemüse, Stauden, Kleingehölze (Zweige und Blüten nutzen) Duftgehölze muß überwiegen. Die Erholungsfläche (Rasen ect ) muß kleiner sein ( 1 % weniger reicht )
Alles nachzulesen in  ,,Bundeskleingartengesetz- Praktikerkommentare ,, von Mainczyk, Jehle Rehm Verlag.
Dort steht auch, dass Natur- und Landschaftsschutzrichtlinien  befolgt werden MÜSSEN.
Alle anderen Vertragselemente wie Gartenordnung usw sind  zweitrangig.
Also, genau nachlesen, dann kann man auch selbstbewusst dem Geschwafel der vielen Vorstände entgegentreten

Gruß  Eckhard

Re(e)Bell

Hallo Eckard,
in dem zitierten Kommentar steht aber auch: Der Flächenanteil, der der Erzeugung von Gemüse, Obst und anderen pflanzlichen Kulturen dient, ist gesetzlich nicht festgelegt. Dies bleibt den einzelnen Kleingärtnern bzw. Kleingärtnervereinen überlassen.

Sowie: Rasen und Zierbepflanzung dürfen aber nicht überwiegen.
Der letzte Satz ist aber nicht begründet und damit die persönliche Meinung des Kommentators der man sich nicht unbedingt anschließen muß.
Re(e)Bell

Eckhard

Lieber Rebell,Liebe Gärtner!

Im Prinzip sind wir einer Meinung.
Lesen Sie doch bitte o a Buch, dann würde Ihnen einiges klarer.
Es ist den Pächtern die Gestaltung überlassen, wenn er ,,überwiegend" Obst, Gemüse (alle Pflanzen, deren Teile man irgendwie nutzen kann  gehören dazu)
 Von der Mitbestimmung der Vereine ist nicht die Rede, nennen Sie mir die Stelle, wo das stehen soll.
Gerade die gesetzliche Regelung mit wenigen Eckwerten lässt dem Pächter die höchstmögliche Gestaltungsfreiheit.
Die 1/3 Regelung ist eine unnötige Einschränkung.
Alle Vorstände, Fachberater und Verbände können dem Pächter nur raten und auch dann nur, wenn sie gefragt werden.
Die Anmaßung einiger Vorstände, mir in meine Gartengestaltung dreinzureden habe ich zur Genüge genossen.
Lesen Sie doch mal die Vereinsnachrichten in der Gartenzeitung. Wie dort häufig mit Respektlosigkeit über einzelne Mitglieder öffentlich hergezogen wird.
Grundsätzlich fehlt Vielen ein echtes Demokratieverständnis. Manche glauben immer noch, Demokratie ist, wenn die Mehrheit entscheidet  Unsere Gesetzgebung ist aber Minderheitenschutz. Das  muss doch auch ohne Richter möglich sein.
Wenn wir dann noch im Umgang etwas mehr Respekt dem Andersdenkendem entgegenbringen und mehr die dienende als die bestimmende Funktion der Vereinsorgane betonen, sind wir schon ein Stück weiter, den Ruf der Kleingartenvereine in der Bevölkerung zum positiven zu verändern

Mit freundlichen Grüßen Eckhard

Eckhard

Lieber Rebell,Liebe Gärtner!

Im Prinzip sind wir einer Meinung.
Lesen Sie doch bitte o a Buch, dann würde Ihnen einiges klarer.
Es ist den Pächtern die Gestaltung überlassen, wenn er ,,überwiegend" Obst, Gemüse (alle Pflanzen, deren Teile man irgendwie nutzen kann  gehören dazu)
 Von der Mitbestimmung der Vereine ist nicht die Rede, nennen Sie mir die Stelle, wo das stehen soll.
Gerade die gesetzliche Regelung mit wenigen Eckwerten lässt dem Pächter die höchstmögliche Gestaltungsfreiheit.
Die 1/3 Regelung ist eine unnötige Einschränkung.
Alle Vorstände, Fachberater und Verbände können dem Pächter nur raten und auch dann nur, wenn sie gefragt werden.
Die Anmaßung einiger Vorstände, mir in meine Gartengestaltung dreinzureden habe ich zur Genüge genossen.
Lesen Sie doch mal die Vereinsnachrichten in der Gartenzeitung. Wie dort häufig mit Respektlosigkeit über einzelne Mitglieder öffentlich hergezogen wird.
Grundsätzlich fehlt Vielen ein echtes Demokratieverständnis. Manche glauben immer noch, Demokratie ist, wenn die Mehrheit entscheidet  Unsere Gesetzgebung ist aber Minderheitenschutz. Das  muss doch auch ohne Richter möglich sein.
Wenn wir dann noch im Umgang etwas mehr Respekt dem Andersdenkendem entgegenbringen und mehr die dienende als die bestimmende Funktion der Vereinsorgane betonen, sind wir schon ein Stück weiter, den Ruf der Kleingartenvereine in der Bevölkerung zum positiven zu verändern

Mit freundlichen Grüßen Eckhard

Uwe

Hallo Gartenfreunde
Um mal die Demokratie anzusprechen, kann ich folgenes sagen, bei uns wurde die Drittelregelung auf eine Deligiertenversammlung beschlossen. Der Verband hat an Anfang eine Musterordnung den einzelnen IGs zugesandt. Auf die IG Sitzung wurde diese Ordnung ausführlich besprochen. Ich war gegen die Drittelregelung, die meisten aber dafür. Ich kann also nicht sagen das diese Sache undemokratischer Unsinn ist. Die meisten Mitglieder sind auch zufrieden damit. Da kann ich nur sagen " Sind die Mitglieder glücklich, freud sich der Vorstand" Ich finde, nur das zählt. Allerdings weiß ich nicht, wie bei euch die Mitglieder bei euch darüber denken.

Gruß Uwe

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