Gartenhexe

Begonnen von JULE, 14. Oktober 2005, 17:36:00

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Eckhard

Lieber Uwe!

Gartenfreund Horst aus Bayern hat sich  viel Mühe gemacht und versucht, die Vielzahl der Möglichkeiten der Gartengestaltung im Rahmen des  BKleinGaG  tabellarisch zusammen zu fassen. Dort kann man dann seinen eigenen Garten gut prüfen.
Ein Beispiel, warum die 1/3 Regel zu starr ist: Ein Pächter hat seine Laube nur zum Unterstellen bei Regen und zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Erntegut  genutzt..
Die Fläche der Laube würde dann ausschließlich dem Nutzanteil des Gartens zuzurechnen sein.
Das BGH Urteil von 06/2004  beurteilt nur den Gesamteindruck der Anlage. Also, kann ich in der Zeit, in der meine Kinder klein sind und die Fläche für Rasen ein paar Jahre lang größer werden lassen. Anschließend pflanze ich ein paar Obstbäume in den Rasen und die Nutzfläche  wird von Jahr zu Jahr wieder größer.
Ich habe deshalb etwas gegen starre Regeln, weil es immer noch zu viele ,,Blockwartmentalitäten" unter den Organen der Vereine gibt, die sich wie Gesetzgeber und Richter in einer Person  aufführen.
Deshalb bitte keine Regeln dazu, sondern Handreichungen (siehe die Tabellen von Horst aus Bayern)
Stell Dir vor, da ist eine Anlage mit 100 Gärten. 99 davon sind  genau ,,gedrittelt" (überall der gleich große Rasen, der mind einmal die Woche gemäht wird ) und ein Garten ohne Rasen, dafür mehr Obst, Ziergehölze, Duftsträucher, Blumenwiese, verschlungene Wege und Hügel, Terrassen, zwischen dem Gemüse auch Blumen, ein Teich, Totholzhaufen. Da kommen Pächter aus einer Versammlung, die gerade wieder mal ein paar Regeln beschlossen haben, stehen vor diesem einen Garten und fragen einander: ,,Ist denn das erlaubt?" Ein paar Tage später turnt ein" Fachberater" ohne Anmeldung mit dem Zollstock und seiner Kamera durch meinen Garten.................

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard