Gartneweitergabe Mutter zu Sohn

Begonnen von Erich, 22. Februar 2006, 08:27:00

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Erich

Hallo liebe Gartenfreunde!

Meine Mutter hat seit üner 20 Jahren einen Kleinngarten gepachtet. Seit Anfang an habe ich Ihre immer mit der Gartenarbeit geholfen, Die Laube habe ich in dieser Zeit ebenfalls ausgebaut.

Beim damaligen Vetragsabschluß wuerde uns vom Vorstand (Schriftführerin) schriftlich zugesagt, daß ich als "Nachpächter" für den Garten eingetragen bin.

Nun ist meine Mutter 83 Jahre alt und möchte den Garten an mich weitergeben. Wir waren deshalb beim Stadtverband um den Pachtvertrag ändern zu lassen.
Dort haben wir jetzt folgende Auskunft erhalten:

- meine Mutter muß den Pachtvetrag beim Vorstand kündigen

- der Garten wird dann geschätzt (Schätzer kommt vom Stadtverband)

- dann wird der Garten neu vergeben - nach Erfüllung eventueller Auflagen

- das Schrteiben ist bedeutunglos

Was kann ich jetzt tun?

Wie fast jede Laube ín unserer Kolonie ist unsere zu groß, hat selbtsverständlich Strom, Wasser und Kanalanschluß.

Wir sind in NRW und dem Landesverband Rheinland angeschlo0en.

Für jeden Hinweis sind wir dankbar


Gruß
Erich

Eckhard

Also-  erstmal Ruhe bewahren.

Die Absprache ist nichtig.

Der  bestehende Pachtvertrag sollte  auf keinen Fall  gekündigt werden.
Ansprechpartner ist der Vorstand des Vereins
Seit wann gibt es Wasser- Abwasser- Strom-anschluß der Laube?
Sind andere Lauben in der Anlage ähnlich ausgestattet?
Wie alt und wie groß  ist die Laube? Wann wurde wie groß angebaut?

Wie ist Aufteilung Fläche Gemüse, Obst, Ziersträucher im Verhältnis zu den übrigen Flächen
Wie groß ist der Garten? Gibt es  Abmahnungen vom Vorstand aus diesem oder letztem Jahr?
Wie ist das Verhältnis zum Vorstand?
Dies muß vorher geklärt werden.
Erst, wenn man sicher ist, den Garten richtig zu bewirtschaften, kann man in Ruhe an die Kündigung und Neupachtung gehen.  Nicht vorher kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard


Erich

Hallo Eckhard!

Danke für die schnelle Antwort, also kündigen wollten wir noch nicht.

Wieso ist die Vereinbarung nichtig? Wir haben das ja sogar schriftlich?

Also zur Laube - wir sind eine recht kleine Kolonie mit 19 Gärten. davon sind jeweils 2 Gärten zu einem zusammengefasst.
Von diesen 17 Gärten haben 14 eine ähnliche Ausstattung. 10 Pächter wohnen in den Sommermonaten Mai bis Septmber im Garten ohne Dusche, WC und Tiefkühltruhe get das doch nicht.

Also die Laube ist ca. 60 qm. Die war auch schin bei der Gartenübernahme so groß. Ich habe lediglich die Laube mit und mit instandgesetzt (neue Böden, neues Dach, Außenwände  isoliert etc.)
Die Gartfläche ist ca 600 qm davon 200 Nutzfläche. Plus 2 Obstbäume und ca 5 qm Beerenobst. Ca 250 qm Rasen der Rest ist Blumen und Gartenteich.

Abmahnung gibt es keine - der Vorstand macht auch nicht andres.

Das Verhältnis zum Vorstand ist recht unterschiedlich, will damit sagen, daß man sich nicht auf den Vorstand verlassen kann.

Gruß
Erich

   

Eckhard

Die Schriftführerin kann allein nicht Geschäfte (Zusagen)  für den Verein machen. Es muß noch ein zweiter des geschf. Vorstandes unterschreiben.

Zunächst zur Laube.

Wenn die in der Größe und Ausstattung schon vor 1982 bestand, kann man da was machen.
Wenn sie später nach und nach so ausgestattet wurde, wird man vor Gericht wahrscheinlich den Kürzeren ziehen. Besonders, weil die Abweichung zu dem heute erlaubten ( max 24 m² einschl überdachtem Freisitz ohne Wasser,Abwasser Strom Anschluß ! )  zu groß ist.

Auch, wenn andere es genau so machen, ändert das nichts (es gibt keine Gleichheit im Unrecht).
Wie sieht's aus?

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

Markus

Hallo Erich,

Strom und Wasser haben wir auch. Auch eine zu große Laube (Bj1975) aber max 4m² zu groß (überdachte Terasse).
60m² empfinde ich als ....sehr groß. Na ja. Bei uns ist es kein Problem, die Laube von den Eltern zu übernehmen. Geht auch ohne Stadtverband. Der wird "einfach" auf das Kind überschrieben. Voraussetzung ist allerdings eine Bestätigung der Stadt (wg. WBS).
Wir sind auch im LVR.
Ob das allerdings genau so auch rechtens ist, kann ich nicht sagen. Bei uns wird es jedenfalls so gehandhabt.

Eckhard

Grundsätzlich haben die Lauben, die vor 1982 so gebaut und ausgestattet waren auch bei Pächterwechsel Bestandschutz. Viele Vorstände wollen ,,Rückbau bei Pächterwechsel" das ist nicht rechtens.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

Erich

Hallo!

Hört sich ja nicht so gut an.

Kann ich davon ausgehen, daß ein Garten nicht vererbt - oder verscheckt - werden kann?

Was die "geschäftsfähigkeit" der Schriftführerin angeht - wenn die Dame den Eindruck erweckt sie sei zui dieser Zusage berechtigt, kann ich mich dann nicht auf "Treu und Glauben" berufen?

Gruß
Erich  

Eckhard

Ich würde lieber erstmal raten, Du konzentrierst Dich darauf, die Rechtmäßigkeit  des Gebäudebestandes und   kleingärtnerischen Nutzung mit dem Vorstand zu klären.
Danach kann  man sicher in einvernehmlicher Weise  mit dem Vorstand eine Lösung für die Übernahme finden.
Also, als erstes schriftlich beim Vorstand um  eine schriftliche Beschreibung der Sachverhalte bitten, die einer Übergabe entgegenstehen. Hilfreich ist auch, wenn der Vorstand seinen  jeweiligen Standpunkt  mit Auszügen der Satzung, der Gartenordnung, Pachtvertrages oder BGB begründet.
Wenn man mit Geduld und Höflichkeit  ev strittige Punkte einzeln klärt, kommst Du sicher zum Erfolg.


Erben oder kaufen kannst Du zwar das Inventar des Gartens. Aber nur als Pächter kannst Du sie dort auch nutzen. Da hat der Vorstand mehr Spielraum als Du.
Würde Deine Mutter den Pachtvertrag kündigen und Dir  alles überschreiben, könnte der Verein verlangen  ,ALLES aus dem Garten zu räumen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

urian

Im Pachtvertrag nachsehen, wer Verpächter für den Garten der Mutter ist(Verein oder Verband) und mit Ihm eine gütige Regelung finden.

Gruß
Urian

Erich

Hallo!

Danke für die vielen Hinweise.

Ich habe eben in der Satzung nachgesehen, da steht nur, daß der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer besteht. Kein Wort darüber wie viele davon jetzt für eine gültige Vereinbarung erforderlich sind. Das der Garten eher einem Wochenend- bzw einer Ferienwphnung gleich kommt ist mir klar - aber wie ich schon schrieb trifft das fast auf unsere ganze Kolonie zu. Diese Tatsache ist dem Stadtverband auch bekannt - einschl. der Auststtung der Lauben und das die Mehrheit der Pächter die Gärten als Ferienwohnungen nutz. Daher kommt wohl auch die Ablehnung eben durch den Stadtverband, mit der Hoffnung so zumindest einen "korrenten" Kleingarten zu bekommen.

Eckhard

Zu Vorstandsarbeit:
Das ist ungewöhnlich. Lies noch mal in der Satzung genau nach unter  Vertretung  nach außen.
Wenn die Satzung darüber nichts aussagt, müssen sogar alle Vorstandsmitglieder die Geschäfte des Vereins machen (so heißt das wirklich). Wenn Du da was amtliches
brauchst, suche ich es gerne raus.

Ist die Laube denn nun älter als  24 Jahre oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

Eckhard

Lieber Erich!

Nachtrag:
Was willst Du erreichen?
Den Garten übernehmen? Was spricht dagegen? Die alte Zusage der Schriftf. Ist doch kein Hindernis, im Gegenteil.
Die Laube im gleichen Zustand behalten? Warum nicht, sie muß nur älter als 24 Jahre sein.
Ist sie das nicht heißt es Rückbau.
Anders geht es nicht.
Man muß sich bloß noch entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

daisy

Bei uns geht das so: unsere älteren Gartenfreunde nehmen ihren Sohn/ Tochter.. mit in ihrem Mitglieds- bzw. Pachtvertrag auf. Das bedeutet natürlich 2 mal Mitgliedsbeitrag. Wenn dann der ältere Gärtner nicht mehr so kann, ist automatisch der Garten in Familienhand. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, funktioniert bei uns aber gut. Ich muss dazu sagen, das es in unserer Gegend zunehmend schwerer fällt, Gärten an andere Menschen abzugeben- es fehlt vielen an Geld, einen Garten zu kaufen.

Erich

Hallo Daisy!

Genau so eine Lösung wollte ich ja haben - ich steige in den Pachtbertrag meiner  Mutter ein. Aber grade das lässt unser Stadtberband nicht zu.  Auf welcher rechtlichen Grundlage geht das bei euch?

d

Also bei uns haben weder Kreis- noch Stadtverband etwas mit den Verträgen zu tun. Solche Verträge schließen bei uns auch manche Ehepaare ab, obwohl die ges. Erbfolge das Ganze regeln würde. Manchmal laufen bei Kindern und deren Eltern diese Verträge über mehrere Jahre parallel, bevor überhaupt die Übergabe akut wird.
Das alles wurde in einer Mitgliedervers. beschlossen und wird jetzt praktiziert. d.

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