Zeitkonto

Begonnen von Uwe, 26. Februar 2006, 13:42:00

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Uwe

Hallo liebe Gartenfreunde

Bei mir im Verein hat ein Gartenfreund doch tatsächlich vor,eigenmächtig, ein Zeitkonto für zuviel geleistete Arbeitstunden zuführen. Die darauf aufgeführten Stunden möchte er nach sein belieben dann abgezogen bekommen. Da ich ihn jetzt zu 2x schriftlich klarmachte das dieses nicht umsetzbar sei, stellte er einen schriftlichen Antrag für die nächste Hauptversammlung. Nun meine Frage an euch, hat jemand bei sich einen ähnlichen Fall oder eine Vorstellung wie ernst man diese Situation nehmen sollte? Ich würde mich über eure Antworten freuen.

MfG Uwe

Eckhard

Lieber Uwe!
 Ich geh mal von unserer Satzung aus.
Über die Belange der Anlage und Gemeinschaftsarbeit entscheidet die Anlagenversammlung.
Bei uns werden die GemArbeiten für eine Gruppe mit jeweils 3 -5 Std festgesetzt. Der Obmann achtet auf die  Gleichmäßige Verteilung, so dass am Ende alle Gruppen gleiche Gem Std gearbeitet haben. Über  Art und Umfang der Arbeiten hat die Anlvers so wie so zu beschließen
Wenn die Arbeiten einzeln vergeben werden, hat der Obmann viel zu tun um  allen das Gleiche zuzuordnen.
Wenn Dein Gärtner seine Konto-Ideen hat, fühlt er sich offenbar mit zu viel Arbeit belastet.
Das müsste dann Thema der Versammlung sein und nicht , wie kann ich ein Mangel am Besten verwalten.
Nach meinen Erfahrungen treten solche Probleme immer dann auf, wenn  der Obmann / Vorsitzende Gemeinschaftsarbeiten vergibt, ohne sich den Segen der Anlagenversammlung zu holen.
Hilft das weiter?

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

Uwe

Hallo Eckhard

Erstmal danke für deine schnelle Antwort und die hilf mir auch weiter. Ich will dir auch mal eben ganz kurz die Geschichte erzählen, wie der Knabe darauf gekommen ist. 1999 mußten wir eine größere Reparatur vornehmen, für alle Mithelfer versprachen wir für die nächsten fünf Jahre eine Freistellung von der Gemeinschaftsarbeit. Ein Mitglied machte trotzdem die Gemeinschaftsarbeit von Jahr zu Jahr mit, ausser im letzten. Wir mahnten ihn daraufhin an, die  nichtgeleisteten Arbeitsdienst zu bezahlen, daraufhin wollte er jetzt seine geleisteten Stunden von der Reparatur von uns abgerechnet bekommen. Die Freistellung von den Arbeitsdienst lief aber am 31.12.04 aus

D.Beltz

denn hier steckt noch mehr dahinter,
auch wenn die Idee des Gartenfreundes
noch sehr unausgereift klingt.
Ich möchte zunächst verallgemeinern:
- Rahmenbedingungen* ändern sich stark,
- das Leben der Menschen ändert sich
dadurch und es entstehen viele kleine
Problemsituationen,
- um diese zu Lösen, werden die Leute
versuchen, bisher undenkbare Wege zu
beschreiten,
- dies wirkt sich auch auf die Art und
Weise der Gartenbewirtschaftung und die
Teilnahme am Vereinsleben aus.

Ich betone: die Veränderungen in unserer
Umgebung, unserer Arbeitswelt und unserem
Privatleben werden von Kräften verursacht,
die wir nicht aufhalten können.
Entweder wir passen uns intelligent an,
oder wir werden als Verlierer im gesell-
schaftlichen Entwicklungsprozeß zurück
bleiben.
Das gilt für jeden Einzelnen, auch für
Vereine.

Im konkreten Bezug bedeutet dies:
Das Arbeitsleben ( insb. Projektarbeit )
verlangt von den eingebundenen Personen
sehr hohe Flexibilität und die Bereit-
schaft, private Dinge den Interessen der
Firma unterzuordnen. Inländische Einsatz-
wechseltätigkeit, längere Auslands-
aufenthalte und auch Zeiten der Arbeits-
losigkeit könnten sich abwechseln.
Hier steht nun die Frage, wie die im
Verein zu leistenden Arbeitsstunden
geplant und verwaltet werden können.

Das dürfte ja wohl kein großes Problem
sein. Eine Spalte mehr auf dem Stunden-
zettel oder in der Tabellenkalkulation.
Es sollte natürlich ein Gartenfreund
die Arbeitsstunden aller verwalten, sonst
entsteht Chaos.

Meine ganz persönliche Meinung:
Im Verein sind durch die Bewirtschaftung
des Kleingartens private Interessen des
Einzelnen mit gesellschaftlichen
Interessen verknüpft.
Dies sollte auch im Detail seinen
Ausdruck finden, indem eben zur Zufrieden-
heit einzelner Mitglieder schnell
miteinander Lösungen gefunden werden.
Dies ist ein Merkmal hoher Kompetenz des
Vorstandes.

Anders ausgedrückt:
Ein Verein, der in seinen alten Prinzipien
erstarrt, wird wahrscheinlich nur noch so
lange existieren, wie seine Mitglieder
körperlich in der Lage sind, Gartenarbeit
zu verrichten.
Nachwuchs wird es nicht geben, denn die
alten Prinzipien passen nicht zur modernen
Lebensweise. Also durchaus sehr ernst!

* Eine grundsätzliche Betrachtung
über die Auswirkungen Globalisierung auf
unser Kleingartenwesen habe ich auf
www.glueckauf-sdh.de
unter Aktuelles,
Globalisierung, wiss.-techn. Fortschritt
angestellt.

D.Beltz

Uwe

Hallo D.Beltz
Sehr guter Beitrag von dir,erhlich. Bei uns im Verein sind wir schon sehr flexibel, ausser unseren festen Termine im Jahr bieten wir auch feste Tätigkeiten an, wie z.B. Rasenmähen der Vereinsgrundstücke, was von meheren Personen gemacht werden müßte. Diese Leute können dann die Termine selbst bestimmen wann sie mähen wollen. Bei  älteren  Personen wird auch auf die Tätigkeiten geachtet, wir sind ja kein Steinbruch, Viele Mitglieder kommen zur GA wegen der Gesellschaft, da kann ich nicht sagen, du bist schon fertig für dieses Jahr gehe mal wieder nach Hause. Bei denn Leuten, die regelmäßig zuviel Stunden machen, wird dann auch ein Auge zugedrückt wenn sie in ein Jahr mal nur die hälfte an Stunden machen. Das wissen auch die meisten  Mitglieder und sind sehr zufrieden damit. Ich werde mich gut auf die JHV für dieses Thema gut vorbereiten müssen, deshalb auch mein Beitrag hier in diesen Forum, um den Mann mit seinen Konto erst garkeine Chance geben zu können.

Danke für eure Beiträge
Uwe

Horst

Liebe Freunde,
bei uns sieht die Gemeinschaftsarbeit so aus. Als Gemeinschaftsarbeit gelten Arbeiten "zur Errichtung und dem Erhalt von Gemeinschafdtseinrichtungen". Arbeiten bei Festen o.ä. zählen also nicht dazu, werden aber erfasst; ebenfalls freiwillige Mehrarbeit. Dafür gibt es dann für die betreffenden Gartenfreunde in der Mitgliederversammlung dickes Lob.
Jedes Jahr ist im ersten Quartal eine Mitgliederversammlung.
Da werden auch Art der Arbeit, die zu leistenden Mindest-Stunden und das Entgelt für Nichtleistung festgelegt, z. B. 3 Stunden zu je 10 Euro.
Wie gesagt Mindest-Stunden, die bei Nichtleistung mit je 10 Euro bestraft werden. Bei den Arbeiten handelt es sich um Routinearbeiten, wie Rasen mähen, und um spezielle Arbeiten für das Jahr, wie die Errichtung von irgendwelchen Dingen für alle.
Propagiert die Gemeinschaftsarbeit als Mindest-Leistung für alle. Sonst müßten wir einen Hausmeister einstellen.

Alles Gute in der Mitgliederversammlung.

Horst

PS: Vorstandsarbeit - kleiner Ärger mit anderen - zählt nicht dazu, wird auch nicht erfasst.
Ärger mit einigen, lieber D.Beltz, wird es immer geben.

Uwe

Hallo Horst

Genau so wird das auch bei uns gemacht. Die Mehrleistenden werden für ihre Tätigkeiten gelobt. Das ist das mindeste was man tun muß, desweiteren wird ihnen auch dann gerne mal ein Bier ausgegben und wärend sie das Bier trinken sagen sie zu dir "wenn was ist, dann sag bescheid". Sollche Leute dürfen in keinen Verein fehlen, so ein Vereinleben darf deshalb auch nicht mit ein Stundenkonto kaputt gemacht werden.

Gruß Uwe

Eckhard

Durch die Satzung ist geregelt, wie Gemeinschaftsarbeit definiert  wird, wer die Pläne dafür aufstellt und  wie viel Arbeit dafür nötig ist.
Das muß gleichmäßig auf die Pächter verteilt werden.
Sollten Einige nicht genug Std arbeiten, zahlen sie den dafür beschlossenen Ausgleichsbetrag.

Aber..
Die Ausgleichszahlungen müssen dann genutzt werden um Ersatzarbeit zu zahlen.
Genau wie von den Pächter Pflichterfüllung zu verlangen, kann auch der Pächter von den Organen der Organisation ordentliche Abrechnung dieser Arbeiten erwarten (Obmann, Vorstand).

D h
Nach Ende des Gartenjahres sind Einnahmen und Ausgaben für Gemeinschaftsarbeit ausgeglichen.
Sind sie es wirklich?

Ich kenn einige Vereine, da wird das Geld der Ausgleichszahlungen nicht zum Ausgleich der fehlenden Arbeit eingesetzt, sondern geht als Gewinn in den Haushalt!
Das ist nicht rechtens und kann so manchen Gärtner dazu verleiten sich auch ein ,,Konto" anzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

daisy

Und wo werden diese " Schwarzarbeitseinkünfte " abgerechnet?? Über diese Brücke, andere Gartenfreunde, die zusätzliche Stunden leisten, dafür zu bezahlen, gehe ich nicht. Natürlich wird vor den Mitgliedern abgerechnet, für diese Gelder werden dann Zäune, Werkzeug, Split für Wege usw. bezahlkt. Natürlich erst nach der Mitgliederversammlung im Frühjahr. Leider ist es ja so, dass manche Gartenfreunde überaus empfindlich sind, wenn es um ihre eigenen Belange geht und minutiös Stunde auflisten. Bei uns wurde in der Vollversammlung beschlossen, im Vorjahr zuviel geleistete Std. bis spätestens zum Ende des Folgejahres abzurechnenen. danach ist nix mehr.Und die Variante mit dem Lob und dem persönlichen Gespräch ist auch bei uns noch immer die beste. Manche Gartenfreunde möchten am liebsten im Minutentakt abrechnen.

Re(e)Bell

Hallo daisy,
du hast sicher nicht erwartet, dass deine Auffasssung unwiedersprochen bleibt. Du liegst mit ihr auch völlig daneben.
Aus welchem Gesichtpunkt soll der Verein denn berechtigt sein, die Beträge, welche Mitglieder zahlen müssen, weil sie keine Gemeinschaftsarbeit ausführen, anderweitig  zu verwenden ? Es soll ja gerade keine "Strafe" sein.  
Außerdem: Aus der Mitgliedschaft im Kleingartenverein allein ergibt sich meistnes keine Pflicht Gemeinschaftsarbeiten zu leisten. Diese Pflicht ist vielmehr den Pächtern im Pachtvertrag auferlegt. Die Regelungen des Pachtvertrages sind aber eines Beschlusses der Jahreshauptversammlungnur in dem im Vertrag festgelegten Rahmen zugängig. Wenn die von einigen Pächtern nicht erledigten Gemeinschaftsarbeiten für den erhobenen Abgeltungsbetrag nicht von einem "Ersatzmann", welchen der Verein bezahlt durchgeführt werden, sondern wie du vorschlägst zum Kauf von Geräten oder anderweitigen Sachen verwendet werden, führt dies im Ergebnis dazu, daß die übrigen Pächter vermehrt
Gemeinschaftsarbeiten leisten müssen. (Wenn bis auf einen Pächter, alle Pächter
,,Abgeltungsbeiträge" bezahlen, müssen die anfallenden Gemeinschaftsarbeiten von dem einen Pächter allein erledigt werden. d.h. die Belastung dieses Pächters steigt ins unzumutbare).
Deine Handhabung führt dazu dass ein Strafgeld erhoben wird, welches den Haushalt entlastet.
Die sozial-, steuer- + arbeitsrechtlichen Regelungen sind durchaus zumutbar und stellen keineswegs ein Alibi dar.

Re(e)Bell

Horst

Liebe Freunde,
die wenigsten Gartenfreunde sind Juristen. Ich versuche die Dinge praxisnah zu bringen.
Das "Entgelt für nicht geleistete Stunden" bzw. "nicht gestellten Ersatz" ist für die meisten als Strafe aufzufassen. Natürlich gibt es Ausnahmen wie Krankheit, hohes Alter, längere Abwesenheit usw., wenn der betreffende auch keinen Ersatz, z. B durch Verwande, stellen kann. Die Entgeltbeträge werden an die Gartenfreunde gezahlt, die nach Befragung freiwillig die Arbeiten ausführen. Vielfach verzichten sie auf Entgelt und machen die Arbeiten kostenlos. Die Euros bleiben "übrig" und werden für vereinseigene Geräte eben für Gemeinschaftsarbeiten verwendet.
Das ist doch vereinbar mit BKleingG § 2 2. "... Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zuzuführen ..", oder nicht?

So in etwa wird Theorie in Praxis umgesetzt.

Horst

Eckhard

Vorsicht—

Bei Umlagen, die auch vom der MV beschlossen werden können, schreibt das Gesetz vor, dass  nach Beendigung der Maßnahme die Aus- und Einnahmen genau gegen gerechnet werden müssen. Zu viel gezahltes muß   zurückgezahlt werden.
Richtig wäre, wenn eine Tendenz zu Einnahmen statt Ausgleich bei Gemeinschaftsarbeit besteht, die Preis zu senken.
Ich denke da in erster Linie aus der Sicht des Pächters, der möglichst gleich behandelt werden will. Es gibt eben Einige, die sind 12 Std am Tag im Garten, was andere sich nicht leisten können.
Der Ersatzmann, der seine  zusätzliche Arbeit einbringt, tut es nicht für den Verein, sondern für den Gärtner, der dazu keine Zeit hatte.
Das verbindet. Das sollte der Obmann  fördern

Wenn es  der Ersatzmann für den Verein macht, trennt das mehr die Gemeinschaft.  
Und der Verdacht, dass so mancher Verein zu sehr auf Einnahmen schielt, ist doch nicht unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard

Rübezahl

Umlagen für Vereinszwecke zu erheben ist ist gar nicht so einfach !!
siehe:

Bei der Umlage handelt es sich um eine außerordentliche Form des Mitgliedsbeitrages i.S.d. § 58 Nr. 2 BGB. Aus Gründen des Mitgliederschutzes muß die Satzung die Voraussetzungen der Umlageerhebung hinreichend bestimmt regeln und eine Obergrenze, gegebenenfalls auch einen Berechnungsmodus, festlegen (Reichert-van Look,- Handbuch des Vereinsrechts - Rdnr. 595; OLG München NJW RR 1998, 966). Jedes Vereinsmitglied und jeder dem Verein Beitretende muss erkennen können, welche finanziellen Belastungen ihn treffen können.

Dazu ein Auszug aus den Gründen des im Zitat genannten Urteils des OLG München:
Die Ermächtigung der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung über Umlagen ist in ihrer Pauschalität zu unbestimmt. Aus Gründen des Mitgliederschutzes muß die Satzung die Voraussetzungen der Umlageerhebung hinreichend bestimmt regeln und eine Obergrenze, gegebenenfalls auch einen Berechnungsmodus, festlegen (Reichert-van Look, Rdnr. 585). Eine Umlage ist nur möglich, sofern sie weitestgehend dem Vertragszweck dient. Sie kann erhoben werden zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann (Müller, MDR 1992, 924; Sauter-Schweyer, Der eingetragene Verein, 16. Aufl. [1997], Rdnr. 120; Reichert-van Look, Rdnr. 595). Die Ermächtigungsgrundlagein der Satzung  stellt hier lediglich eine Kompetenzzuweisung dar. Eine Konkretisierung dahingehend, für welche Zwecke und in welcher Höhe die Umlage beschlossen werden darf, fehlt hingegen. Wegen dieser Pauschalität konnte auch die geänderte Satzung die Mitgliederversammlung nicht zu dem Beschluß vom 17. 3. 1997 zu Tagesordnungspunkt 10 berechtigen.

Rübezahl

Walther. v. V.

Werte Gartenfreunde!

Leider muss ich Euch mitteilen, dass ihr sehr zu bemitleiden seid. Seht das nicht als Beleidigung aber ich habe schon anderes erlebt. Mein Nachbar hatte auch einen Kleingarten. Neben ihm war noch einer und beide befanden sich auf einem großen, privaten Grundstück. Sein Gartenhäuschen war aus altem Sperrmüll zusammengebaut. Das Gras stand teilweise 30 cm hoch. Dennoch hatte er das schönste Gemüse. Und ihr, werte Gartenzwerge, habt leider vergessen auf was es ankommt: Die Freude am Garten. Ihr plagt Euch mit Obmännern, die wie die Aufseher in einer Anstalt sind, in der ihr einsitzt. 70% von Euch haben auch sicher einen Autoaussenspiegel an ihrer Wohnung, damit sie sehen, wer vor der Tür steht. Vielleicht wäre Euch, werte Gartenzwerge, ein Jura-Studium besser gelegen.

Viel Spaß mit dem Garten!

Eckhard

Lieber Walther von der Vogelweide!

Ich finde , Dein Beitrag lockert  die Stimmung etwas auf.

Mein Antrieb, hier zu schreiben ist  der Wunsch, eine Ausgleich zu schaffen zu den ,,Blockwarten". -   in den Foren. ( Ich komme aus SH, da ist der  Weg durch die Vereinsinstanzen wg vorherrschendem Altersstarrsinn verbaut )

-   Die  Blockwarte gibt es gleichmäßig verteilt in der Gesellschaft -  manchmal  sammeln sie sich eben  in Kleingartenvereinen.

Nachdem mich Solche vor ein paar Jahren  erfolglos gepiesackt  hatten ( fristlose Kündigung des Kleingartens), begann ich, mich für die Zusammenhänge zu interessieren.

Die Entwicklung des Vereins- oder des Kleingartenrechts seit 60 Jahren ist ein Abbild der
Entwicklung unserer Gesellschaft
Kaum ein Gesetz ist so liberal und  wenig einengend ausgestaltet.


Gerade durch das geltende Recht wird die Vielfalt im Garten erst möglich, weil besonders unter Deutschen ein Wunsch nach Regeln  herrscht.  Auch unter den Gartenpächtern.
Das jüngste Ereignis in Nordenhamm, wo ein Gartenverein die Aufnahme eines Türken ablehnte, weil er Ausländer sei, bestätigt das in der Bevölkerung gehegt Vorurteil gegenüber kleinGärtnern, sie seine kleinGeistig.

Man sollte eigentlich wissen , dass Gesetze zum Minderheitenschutz da sind.
Der Chef von SAP z B weiß es nicht
(Nachdem 3 seiner 800 Mitarbeiter nun endlich einen Betriebsrat per Klage durchsetzen wollten – 90 % hatten sich vorher dagegen ausgesprochen -  meinte der Chef: ,,Ich dachte Demokratie ist, wenn die Mehrheit entscheidet." )

Dieser Herr muß bei den o a  Kleingärtnern  geschult worden sein.

Liebe Leser – Ihr müsst mir diese Zeilen nicht verübeln – Ich war gestern Abend auf unserer Jahreshauptversammlung ........................ oh  haua  ha



Mit freundlichen Grüßen

Eckhard


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