Vereinsfinanzen: "Umgang mit säumigen Zahlern"

Begonnen von Winfried, 14. März 2006, 14:24:00

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Winfried

Hallo Gartenfreunde,

bin interessiert an praktischen Erfahrungen zum Thema und an Meinungsäußerungen zu einer Beschlussfassung(2005)in der Mitgliederversammlung eines Vereins (anwesend 62 von 151 Mitgl.) zum "Umgang mit säumigen Zahlern":

"Säumige Zahler von Beiträgen, Umlagen oder sonstigen Rechnungen werden nach der zweiten erfolglosen Mahnung über den Schaukasten des Vereins aufgefordert, ihre Schuld zu begleichen, da man in solchem Falle davon ausgehen muß, daß die jeweiligen Gfr. auf dem Postwege nicht zu erreichen sind."

Anmerkung:
1. der Beschluss ist komplett zitiert
2. der Schaukasten ist öffentlich zugängig

Auf eine Reaktion gespannt
Winfried

Uwe

Hallo Winfried

Das Problem mit den säumigen Zahlern habe ich auch, wir mahnen die Mitglieder an und die meisten zahlen dann auch. Ich habe auch schon erfahren das einige Vereine das Inkassoverfahren, bei besondere Härtefälle, anwenden. Das soll eine sichere Sache sein und teuer für den säumigen Zahler. Ich selber habe aber keine Erfahrung darin weil ich es noch nicht angewendet habe. Vielleicht hat ja jemand hier erfahrung damit. Mit den Beschluß, die säumigen Zahler im Aushang anzupragern, ist das,glaub ich,wegen Datenschutz nicht so einfach, beschliessen kann man viel, auf einer Versammlung, aber ob das rechlich abgesichert ist wage ich zu bezweifeln. Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist das Kündigungsverfahren, vielleicht werden dann solche Mitglieder schlauer.

MfG Uwe