Sat-TV im Garten

Begonnen von Markus, 24. April 2006, 13:07:00

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Markus

Hallo Kollegen,
eine Frage aus reinem Interesse.
Wie haltet ihr es im Kleingarten mit Satellitenanlagen?
Dürfen Pächte eine haben oder nicht?
Wie muss die "Schüssel" aussehen, wie angebracht sein?

Würde mich über Antworten freuen.
Gruß Markus

Dora

lt. Budeskleingartengesetz darf eigentlich kein Fernsehap. im Garten sein. Normalerweise darf das Häuschen keinen Wasser und Stromanschluss haben. Es soll nur zum Unterstellen dienen. Bei uns ist das aber so, dass wir beides haben und viele Kleingärtner haben Ferseger. und Schüssel. Der Vorstand ist schon immer damit einverstanden. Allerdings muss dafür GEZ gezahlt werden.

dora

lt. Bundeskleingartengesetz ist Stromanschluss und Wasser in der Laube nicht zulässig. Sie soll nicht zu wohnen, sondern nur zu unterstellen dienen. Bei uns ist es aber so, dass viele im Sommer im Garten leben und natürlich alles haben, auch Fernsehger. frag doch mal den Vorstand.
Übrigens, wenn Du einen Ferseap. hast GEZ nicht vergesessen, kann Ärger geben.

Markus

Danke für die ANtworten.
Ich bin aber selber Vorstand und wollte wissen, wie es in andern Gärten gehandhabt wird.
Bei uns hat auch "jeder" Fernsehen im Garten. Ist ja auch nicht schlimm. Nur die Schüsseln werden immer größer und nicht nur auf Astra ausgerichtet. Darum meine Frage.
Gruß Markus

Eckhard

Hallo Markus!

Da das BKleinGG eine Gartennutzung so definiert, das die Laube so AUSGESTATTET sein muß, dass sie nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet ist, darf dort kein Strom- oder Wasseranschluß innerhalb der Laube vorhanden sein.
Über Fernsehen im Garten steht dort nichts. Es lassen sich heute auch TV Geräte mit Batterie betreiben, Radios dudeln eh schon überall.
Also hast Du als Vorstand nur Handlungsbedarf, wenn strom- oder Wasserleitung (auch Abwasser)innerhalb der Laube montiert sind Das muß weg.  Das muß strikt beachtet werden. Allein schon deshalb, um nicht den Kleingartenstatus zu verlieren. Ausnahmen: Ältere Lauben mit genehmigtem Stromanschluß.
Unsere Verfassung sichert Jedem zu, dass alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist.   Viel Spass bei der WM

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Markus

Hallo Eckhard,
das jetzt Wasser und Strom heute nicht erlaubt sind, ist mir klar. Unser neuester Anlagenteil ist 1975 eröffnet worden. Da hat jede Laube Wasser und Strom. Und daran wird sich auch nichts mehr ändern.
Mir geht es da auch nicht um die, die mit einer Antenne in der Laube fernsehen.
Wollte wissen, wie ihr es mit dem "Schüsselwald" handhabt. Dürfen bei Euch Schüsseln aufgebaut werden? Wenn ja, wie groß und wo?
Gruß Markus

Eckhard

Lieber Markus!

Im Zweifel hilft das Mietrecht. Auch Pächter müssen sich bei Bauten, die wesentlich in das Gesamtbild eingreifen vom Verpächter genehmigt werden. Verbieten geht nicht. Man kann aber Schüssel  mit Pfahl und Sichtschutzanpflanzung im Garten so platzieren, dass trotzdem ein Empfang möglich ist. Ich bin von Beruf TV-Techniker und haben so etwas oft gemacht.
Ein Verpächter kann  wie ein Vermieter solche Auflagen machen . Das muss dann aber für alle gleichermaßen gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Markus

Danke Eckhard,

hat man im Kleingarten das gleiche Informationsrecht wie zu Hause?
Kann man nicht auf DVB-T hinweisen? (Sender Langenberg ist in Sichtweite)

Eckhard

- klar, kann man. Das Beste ist, wenn man von allen Seiten auf einander zu geht und Kompromisse macht. Für die Zukunft kann man Regeln im Pachtvertrag durch MV- Beschluß dafür einführen. Das gilt dann nur für Neuverträge.
Gruß Eckhard

Andrea

Hallo Markus,

bei uns im Verein hatten wir das gleiche Problem. Bis dann ein Brief von unserem Landesverband von der GEZ kam. Wegen Gebühren und so. An der Hauptversammlung wurde dann beschlossen, dass alle Satelitenschüsseln abgebaut werden müssen. Mobile Sat-Anlagen, wie für Camping oder so dürfen für die Zeit aufgebaut werden, in der man im Garten ist. Geht man abends nach hause, muss die Schüssel abgebaut werden.
Gruß Andrea

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