ZDF/ Wohnen im Garten

Begonnen von reporter, 28. April 2006, 15:00:00

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Re(e)Bell

Lieber Eckard,
lies mal § 868 BGB zum Them,a Besitz:
"Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz)."

Gruß Re(e)Bell

Eckhard

Hört sich so aber ganz anders an. Man darf eben den eigentlichen Besitzer nicht weglassen. Das führt zu Mißverständnissen.
Gruß Eckhard

Re(e)Bell