Sitzungsprotokoll

Begonnen von dora, 14. Juni 2006, 13:57:00

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dora

hane ich als Mitglied das Recht ein Sitzungsprotokoll der JHV einzusehen ??

Eckhard

Liebe dora!  Anbei eine web adresse, unten links  auf der Seite findest du darauf einen Hinweis zur Broschüre über Vereinsrecht, Ist sehr ergiebig

Gruß Eckhard


http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C8474507_N10487598_L20_D0_I3749483

ilex

Hallo Dora,
mit dem Sitzungsprotokoll meinst Du sicherlich die Niederschrift von einer JHV - ich wüsste keine Gründe, die gegen eine Einsichtnahme sprechen.
Es ist in der Regel so, dass die Niederschrift ohnehin in der darauffolgenden JHV verlesen wird und dann darüber abgestimmt wird, ob die Niederschrift auch so angenommen wird. Viele Vereine sind zwischenzeitlich dazu übergekommen, die Niederschriften in der Versammlung auszulegen.
Wozu dann also eine Verweigerung der Einsichtnahme.
Anders sieht es aus mit den Protokollen von Sitzungen des Vorstande