Parzellentausch

Begonnen von Melly, 16. Juni 2006, 09:09:00

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Melly

Hallöchen
Wir sind eine vierköpfige Familie und wollen innerhalb einer Kolonie tauschen. Unser Garten wurde uns damals angeboten mit der Aussicht auf einen Wechsel, sobald in unserer Wunschkolonie ein Garten frei wird.Wir haben natürlich zugestimmt weil eine Ablehnung uns auch in der Warteliste nach hinten hätte rutschen lassen. Von einigen Gartenfreunden in unserem Verein wurde uns bestätigt, dass ein Gartentausch eine gängige Praxis in unserem Verein ist und auch des öfteren durchgeführt wurde.
 Unsere Kolonie ist zwei geteilt, was heißen soll unser Garten könnte 2010 "Platt gemacht" werden. Nun wurde uns von unserem Vorstand ein Garten in der Dauerkolonie angeboten ,für die wir uns auch eigentlich angemeldet hatten. Wir waren sofort begeistert und konnten uns auch mit der Vorpächterin einigen. Eigentlich war schon alles in Tüten(dachten wir), da hat uns der Bezirksverband einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mit der Begründung, das Gartentausch in unserer Kolonie noch nie statt gefunden hat. Wir sin nun sehr traurig und wissen nicht wie wir weiter vorgehen sollen.
Viele Grüße Melly

Eckhard

Liebe Melly!
Mit Gartentausch meinst Du wohl, Du willst Deinen jetzigen Garten abgeben und einen anderen im gleichen Verein pachten. Der Vereinsvorstand macht mit.
Grundsätzlich  kann das Niemand verbieten. Soll denn der alte Garten  an den Verein zurückgegeben werden? Gibt es dafür Nachpächter?

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Hallo Melly, hallo Eckard

Wenn der Vorstand mit einen Tausch einverstanden ist und der Garten an den Verein zurück fällt, ist es eigendlich unwichtig ob es ein Nachpächter gibt. Bei uns übernimmt der Vorstand die  Verwahltung, der Gärten, und nicht der Verband, wir entscheiden also wie sie verteil werden. Vielleicht ist es auch bei dir so Melly.

Gruß Uwe

Eckhard

Lieber Uwe! Es ist in so fern wichtig, weil der Garten, wenn er an den Verein zurückgegeben wird lt Gesetz volständig geräumt werden muß. Das sollte man vermeiden. Es geht hier um das Inventar, wie Laube und Pflanzen, die übertragen werden.
gruß Eckhard.

ilex

Guten Tag Melly,
es ist eigentlich ungewöhnlich, dass der Bezirksverband eine andere Entscheidung trifft als euer Vorstand - zumindest mit der genannten Begründung. Ich meine, ihr solltet gemeinsam mit eurem Vorstand nochmals beim BV vorsprechen.
Bzgl. "Tausch" (besser wohl "Wechsel") von Gärten innerhalb einer Gartenanlage kann ich berichten, dass es in der Tat in Zeiten langer Wartelisten von den Vorständen "Wechsel" ungern gesehen wurden. Wenn dennoch zugestimmt worden ist, dann nur unter der Bedingung, dass der bisherige Garten im sehr guten pflegerischen Zustand  und darüber hinaus ein Nachpächter vorhanden war.

Für euer Vorhaben wünsche ich euch viel Erfolg.

Gruß

Ilex

Eckhard

Ich finde, so wird es nicht klarer –

Man muß doch die Dinge auseinander halten.
Vertragspartner für den Pachtvertrag ist der Vereinsvorstand und der Gartenpächter. Ein Anderer hat hier keine Einspruchsrechte.
Die ,,Sachen" im Garten (Laube Bäume usw) sind Eigentum des jeweiligen Pächters. Darüber hat außer den Pächtern niemand zu bestimmen.
Gleichwohl kann der Vorstand  ( unabhängig) entscheiden, mit wem er Verträge schließt.
Der Pächter kann im Gegensatz zum Vorstand  den Pachtgarten ohne Angabe von Gründen kündigen.
Wenn ich als Mitglied des Vereins meinen Garten aufgeben und einen anderen im gleichen Verein pachten will, sogar schon mit dem alten Pächter des neuen Gartens  einig bin, brauche ich doch nur noch einen Nachfolger für meinen alten Garten suchen.
Wo ist das Problem?
Wahrscheinlich nur dort, wo es zu viele Wichtigtuer in den Vorständen und Verbänden gibt, die unnötig und ungefragt den Kleingärtnern das Leben schwer machen möchten.

Fragt doch mal nach sinnvollen Begründungen?

Eckhard

Uwe

Lieber Eckhard
Es ist schon richtig, das der Garten laut Gesetz geräumt werden muß, es sei den im Pachtvertrag steht was anderes. Bei uns steht im Vertrag, das die Laube und die Pflanzen, die eine kleingärtnerische Nutzung haben, drauf stehenbleiben dürfen. Denn ein Garten läßt sich,ohne Laube, schwerer neuverpachten.

Gruß Uwe

ilex

Moin Eckhard,
Dein Beitrag geht ja mal wieder am Thema vorbei - Vorstände von Gartengemeinschaften handeln im Auftrag von übergeordneten Verbänden (sind also lediglich die "bessere Schreibstube" des Verbandes). Der übergeordnete Verband entscheidet endgültig.

Gruß

ilex

Eckhard

Dann aber nur, wenn der Pächter mit dem Verband einen Pachtvertrag gemacht hat, anstatt mit dem Vorstand.
Ist das hier der Fall, Melly?

gruß Eckhard

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