Warum Verbot der Kleintierhaltung?

Begonnen von AbisZ, 04. Juli 2006, 16:47:00

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AbisZ

Moin Moin liebe Gartenfreunde

In einer Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde heißt es:

"In Kleingartenanlagen ist die Kleintierhaltung grundsätzlich nicht erlaubt. (...) Unter die Hobbykleintierhaltung fällt die Haltung von Hunden, Katzen, Tauben, Vögeln, Geflügel, Kaninchen, Ziervögeln und Rassegeflügel. Eine solche Hobbykleintierhaltung ist in Kleingärten grundsätzlich nicht erlaubt."

(http://www.kleingarten-bund.de/fachthemen/details.php?cat=5303&action=showArticle&articleNr=996)

Kann mir einer sagen, auf welcher gesetzlichen Grundlage dieses Verbot genau beruht?
Im BKleinG steht zur Kleintierhaltung meines Wissens nur, daß diese in den neuen Bundesländern wie vor dem Beitritt handzuhaben ist - nicht aber, daß sie in den Altländern verboten ist.


Mich würden auch die Einschätzungen anderer Gartenfreunde zum Thema Kleintierhaltung interessieren - ich halte besonders die Kaninchenhaltung für sehr wohl im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung für sinnvoll, denn

1. dient der Kleingarten der Versorgung mit gesunden Lebensmitteln, zu denen nuneinmal auch tierische Produkte gehören

und

2. sorgen Kaninchen für die Bereitstellung wertvollen Düngers - und somit für den Erhalt fruchtbaren Gartenbodens.

Schließlich ist das Ganze

3. ein erholsames Hobby, wie jeder Kaninchenzüchter bestätigen wird.


Daß hier nur ein maßvoller Umfang der Tierhaltung thematisiert werden soll, sei als Selbstverständlichkeit betont.

Schöne Grüße

Uwe