Überhängende Äste auf andere Grunstücke

Begonnen von Uwe, 09. Juli 2006, 15:44:00

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Uwe

Liebe Gartenfreunde und Freunde

Ich habe, in meine Anlage, folgendes Problem. Und zwar geht es um überhängende Äste auf andere Grundstücke. Einer meint, er dürfe sie einfach abschneiden und der andere sagt, man müße den Eigentümer vom Baum erst informieren und dürfe sie dann nach eine angemessene Frist abschneiden. Was ist den jetzt richtig, gibt es ein Gesetz, eine Verordnung, oder ein Richterspruch darüber?
Über eure Hlife wäre ich jetzt schon dankbar.

Gruß Uwe

Eckhard

Lieber Uwe!
Geht es um  Bäume auf Eigentumsgärten oder um solche im Kleingarten?
 Bei Letzterem sind die Regeln der Gartenordnung einzuhalten.  Darüber wacht der Vorstand.
Vorher sollte Alles angeregt werden, was zur friedlichen Einigung unter Nachbarn beiträgt, auch die Schlichtungsstelle (die hoffentlich neutral ist). Wenn Beide nachgeben, um sich zu einigen, ist es die beste Lösung.
Sonst muß der Vorstand ran: