Räumung eines Kleingarten

Begonnen von Thomas, 22. November 2006, 18:24:00

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Thomas

Hallo,

wir (der Vorstand) mußten einen Kleingärtner aufgrund schwerwiegender Bewirtschaftungsmängel (auch schon früher) zum 30.11.2006 kündigen. Der Pächter teilte mir mit, dass er definitiv den Garten bis zum letzten Tage nutzen will. Ich befürchte, dass der Altpächter den Garten doch nicht zum 01.12.2006 räumt. Demzufolge müßte die Laube dann eine Bebauung auf fremden Grund und Boden sein.
Unser vereinsunabhängiger Schätzer versuchte bisher vergeblich mit dem Altpächter einen Termin zu vereinbaren. Aber er reagierte selbst auf Ansagen auf den Anrufbeantworter nicht. Ich bin der Meinung, eine Zwangsschätzung bewirkt auch nicht viel, wenn sich der Altpächter danach weigert, die Parzelle zu räumen.
Der Kassierer bat mich auf der letzten Vorstandssitzung dem Altpächter bezüglich Aushändigung der Schlüssel anzuschreiben. Mir ist das rechtlich jedoch nicht ganz geheuer. Immerhin bleibt die Laube Eigentum des Altpächters. Und wenn wir die Schlüssel hätten, würde doch die Verantwortung für den zufälligen Untergang der Laube bei uns liegen. Stimmt meine Vermutung?
Falls meine Befürchtungen sich bewahrheiten, wie kann ich bzw. der Vorstand den Altpächter zur Räumung veranlassen? Welche rechtlichen Maßnahmen muß ich tun und beachten?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schon ganz herzlich.

Viele Grüße
Thomas

Eckhard

Hallo Thomas,
warum die Eile?
Erstmal ist der Pächter nur gekündigt.
Bei Kündigung sollte man gleich auf die Folgen in allen Einzelheiten aufmerksam machen und eine Räumungsklage ankündigen, wenn nicht Nachfolger da  oder Räumung  zum 30.11. erfolgt.
Wenn zum 1.12. kein Nachpächter da ist, müsst Ihr den Altpächter