Wasserverbrauch- Forderung

Begonnen von Darius und Jolanta, 12. Februar 2007, 11:34:00

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Darius und Jolanta

Liebe Gartenfreunde. Wir bitten um einen fachlichen Rat.

Wir pachten seit paar Jahren einen Kleingarten.
Vor kurzem erhielten wir, so wie gewohnt eine Jahresabrechnung von dem Gartenverein.

Auf der Abrechnung stellten wir zu unserer Überraschung fest, dass uns der Gartenvorstand  20 qm Wasserverbrauch  in Rechnung stellte, obwohl wir in diesem Jahr ausschließlich das Regenwasser benutzt hatten. Die Wasseruhr zeigt den gleichen Stand wie vor einem Jahr.

In einem telefonischem Gespräch hat uns der Versitzende erklärt, dass  der Verein rechnet  20 qm Wasserverbrauch zu, wenn der Pächter bei Ablesung nicht anwesend ist.  Der Vorsitzende behauptete dabei bei unserer Abwesenheit  kein Recht zum Betreten der Parzelle zwecks der Ablesung des Wasserverbrauches  zu besitzen.

Ich unserem Pachtvertrag unter § 9 > Betreten der Parzelle< steht aber deutlich, dass dem Verpächter oder seinem Beauftragten im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis der Zutritt zur Parzelle auch ohne vorherige Anmeldung gestattet ist.

In vorherigen Jahren waren wir  bei der Ablesung ebenfalls nicht dabei und es gab keine Probleme.

Wir bitten um einen fachlichen Rat, wie wir jetzt vorgehen sollten, ob wir in diesem Fall für das nicht verbrauchtes Wasser bezahlen müssen?

Wie sieht das  aus rechtlicher Sicht aus? Dürfen die Wasserkosten, so beliebig, ohne Verbrauchnachweis  in Rechnung gestellt werden??.

Für schnelle Antwort wären wir sehr dankbar.


Darius und Jolanta

Burchard

Hallo,

natürlich hat der Vorstand recht - wenn er in euerer Abwesenheit den Garten NICHT betritt oder ist euer Garten unverschloeen? Wenn unser Vorstand bei mir übern Zaun klettern würde bekommt der richtig Spaß. Der von dir zitierte Passus erlaubt nur das betreten in deiner Anwensenheit - es muß nur keine lange Terminabsprache erfolgen.

Ob die 20m³ Strafe zulässig ist - kann nicht generell beantwortet werden. Gibt es einen Mitgliederbeschluß dazu oder hat sich der Vorstand das selbst ausgedacht? Liegt ein Beschluß vor - solltest Du das ja a