Jetzt will ich auch mal...

Begonnen von Viola, 01. März 2007, 03:05:00

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Viola

einen längeren Beitrag verfassen.
Liebe Gartenfreunde,
bei uns in Berlin ist vielleicht alles anders:
Wir haben den genehmigten Antrag auf Errichtung einer Laube (24qm) mit Schlafboden und Errichtung einer Abwassersammelgrube.
Beides muß erstmal beim Bezirksverband der Kleingärtner und dann beim Bau-Grundstücks und Gebäudemanegement, Garten-und Straßenbauamt der Stadt Berlin genehmigt werden.
Beide Anträge tragen den Vermerk "aus kleingärtnerischen Gesichtspunkten geprüft".
Somit ist also klar: Frischwasser ist IN der Laube erlaubt(warum  brauchen wir sonst eine Abwassergrube) und wir werden dort auch übernachten, Grundriss und Bauzeichnung der Laube liegt ebenfalls vor.
Weiter
-Die Versorgung einer Parzelle mit einem Elektroanschluss ist nur mit Zustimmung des Bezirksverbandes auf schriftlichen Antrag möglich-
wir haben vorne eine "Sromtafel", jede Parzelle hat einen eigenen Zähler und Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter, will also bei Gartenübergabe der Nachpächter keinen Strom, no problem.
Bei meiner Suche im www habe ich jedoch auch Gartenordnungen gelesen, die nichtmal ein eigenes Klo auf der Parzelle zulassen, man kann ja im Vereinshaus PiPi machen(Saarland oder Aachen??).
Im Bundeskleingartengesetz ist Strom und Wasser IN der Laube meiner Meinung nach auch gar nicht geregelt, auch das zeitweise übernachten nicht.Gibt es da Vorschriften von der jeweiligen Stadt, Land oder Gemeinde?
Ja,ja ich weiß schon,jetzt kommt wieder EINFACHE Ausstattung, aber auch das ist ein dehnbarer Begriff.
Wenn mein Liebster nach Hause kommt, koche ich Ihm gerne ein leckeres Mahl, in unserer Wohnung auf Induktion, im Garten auf einer 2er-Kochplatte,das ist doch einfache Ausstattung, oder?
Der Beitrag sollte etwas Satire sein, aber ernst ist er doch. Es kann kein Nachwuchs gewonnen werden mit Ausstattung von 19hundertstulle. Wir brauchen junge Familien mit Kindern(ja, und auch Lärm)ein intaktes Vereinsleben und wir sollten auch offen sein für ausländische Mitbürger.
Meine Spanisch-Lehrerin an der VHS wusste zB.gar nicht, das es sowas wie Kleingärten in Deutschland überhaupt gibt und war total begeistert.
Was war jetzt eigentlich mein Thema-ach ja, Strom-und Wasser IN der Laube, und kochen kann ich auch mit Gas.
Ich freue mich auf Eure Beiträge
Viola

ilex

Guten Morgen Viola,

da hast ja so ziemlich die gesamte Bandbreite der meisten "Streitgrundlagen" im Kleingartenwesen angesprochen und ich freue mich schon jetzt auf die Reaktionen in diesem Forum!

Aus meiner Sicht steht zunächst fest: unser BKlG aus 1983 "enteignet" die Grundstückseigentümer, die ihr Gelände für kleingärtnerische Nutzung an Vebände/Vereine verpachtet haben - diese wiederum an uns (=Gartenpächter). Damit die Pacht nicht ins unermeßliche steigt und für die meisten Menschen damit unbezahlbar werden, hat der Gesetzgeber die Nutzung dieser Flächen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, u.a. Größe und Ausstattung der Laube, sog. 1/3-Regelung usw..Gesetzgebers nichts geändert. Und nun zur Praxis: diese Regelungen werden von Region zu Region unterschiedlich ausgelegt. Selbst innerhalb unseres kleinen Bundeslandes (S.-H.) gibt es in einem Abstand von nur wenigen Kilometern die unterschiedlichsten Sichtweisen.
Berlin scheint ja auf den ersten Blick gesehen recht großzügig die Bestimmungen des BKlG auszulegen - möglicherweise sind die Gründe für diese "Großzügigkeit" als Folge des 2. Weltkrieges zu sehen (Wohnungsnot etc.).
Ähnliches weiß ich aus dem Ruhrgebiet zu berichten - dort gibt es Lauben (24 qm groß) mit Anschluss an die Kanalisation und natürlich Stromanschluss in der Laube.
In S.H. haben "gesetzestreue" Funktionäre im Landesverband (!) vor Jahren (zum Glück vergeblich) versucht, Strom wieder aus den Lauben zu verbannen - in Bayern wurde dieses in den 90´er Jahren umgesetzt. Auch in S.-H. gibt es Kreisverbände, die immer noch Stromanschlüsse in den Lauben verbieten.
Wasseranschluss in den Lauben (also Anschluss an die Kanalisation) ist bei uns in S.-H. undenkbar - in NRW hingegen werden Vereine durch die Gemeinden (hier z.B. die Stadt Marl) aufgefordert, für Wasseranschlüsse in den Lauben zu sorgen.
So ist nun mal die "Kleingärtnerwelt" in Deutschland. Allerdings ist das aus meiner Sicht kein Grund dafür, das Kleingartenwesen, das "böse" Gesetz und/oder die Funktionäre zu verdammen.
Wer einen Kleingarten pachtet, fragt -wenn überhaupt- nach den Bestimmungen vor Ort und akzeptiert diese so wie sie sind.
Wer sich dann etwas genauer mit dem Kleingartenwesen beschäftigt - und das ist nicht unbedingt die große Mehrheit der PächterInnen- und z.B. die "Anpassung" der Bestimmungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse fordert, muss sich in  Vorständen engagieren (mit hoffentlich einigen Mitstreitern), um dann über die Regional- und Landesverbände den Bundesvorstand zu bewegen, entsprechende Initativen auf "Gesetzesebene" zu ergreifen. Ein verdammt langer, steiniger Weg...!

Soweit mein Beitrag - Dir und uns allen ein schönes Gartenjahr wünscht

ilex

Ferdi

Hallo Viola,

im Prinzip hast Du recht. Da aber die Gesetzte grade in den von Duir angesprochenen Punkten durchaus als "schnwammig" zu bezeichnen sind, kommt es auf die individuelle Auslegung an.

Da Du Aachen direkt angesprochen hast - kann ich auch gezielt hierzu Stellung nehmen;

Sowohl Strom- und Wasseranschlüsse in den Lauben werden toleriert, die Innenausstattung der Lauben wird bei Pächterwechsel nicht berücksichtigt.

Das ein großer Teil der Gärtner im Sommer den Garten als Ferienwöhung verwendet ist dem Stadtverband bekannt, ebenso die damit zwangsläufig verbundene Ausstattung und Größe der Laube.

Man versucht bei Pächterwechsel die Lauben wohl wieder auf die Norm zurückzubauen - aber bei uns hat nicht niemand wirklich abreissen müssen.

Da der Vorsitzenden vom Stadtverband Aachen auch Beisitzer im Landesverand Rheinland ist - gilt das wohl auch für den Landesverband.


Eckhard

Hallo viola,

 ilex hat den Kern der Sache gut geschildert.
Grundsätzlich kann kein Verband oder Landesverordnung ein Bundesgesetz aufheben.
d. h. bei NEUEN Lauben hat es genügend Definitionen gegeben.
Danach wird Strom oder Wasser IN der Laube als nicht gesetzeskonform definiert.
Und:
Wo kein Kläger ist......
Die Gerichtsurteile sind  z  T   sehr unterschiedlich
Aus See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
Wenn viele Nachbarn sich nicht daran halten, ist  das kein Argument (es gibt kein Gleichbehandlungsrecht im Unrecht)
An Deiner Stelle würde ich so verfahren, wie geplant, wenn möglich, Anschlüsse  Außen  statt Innen zu installieren, den Boden nicht als Schlafboden bezeichnen, sonder zum Aufbewahren von Stangenbohnenstangen usw.....

Viel Spass

Eckhard


Viola

Hallo ,Ihr Lieben

damit keine Mißverständnisse aufkommen:
auch ich stehe vollkommen hinter dem Bundeskleingartengesetz und will es auch einhalten !

Wir sind eine Dauerkleingarten-Kolonie, Verpächter ist das Land Berlin, Zwischenpächter der jeweilige Bezirksverband.
Auch bei uns gibt es Gärten wo nicht mal ein Salatblatt wächst, sehr bedauerlich.

Im web nachzulesende Urteile zielen doch meistens darauf hinaus, den Kleingartenstatus zu kippen um einen höheren Pachtzins zu erstreiten.

Aber jetzt zurück zu meiner Frage, die ich vielleicht nicht so klar gestellt habe:

wo bitte steht im Bundeskleingartengesetz, dass Strom und Wasser IN der Laube verboten sind?
Und auch zum Übernachten finde ich nichts!

Regelt das dann die jeweilige "Gartenordnung" von Stadt, Land, Gemeinde?

ilex, sehr interessant Dein Beitrag, danke.

 Es grüßt Viola


Eckhard


Im Gesetz steht ,dass die Laube nicht zum Wohnen geeignet sein darf.
Das wird durch dessen Ausstattung beurteilt, nicht, wie manche Vereine meinen an der Anzahl der Übernachtungen.

In der Tat, wenn der jeweilige Vorstand nichts gegen Wohnnutzung hat, wohnt es sich leichter.
Alle zusammen gefährden aber den Schutz der Anlage gegen Nutzungsänderung, den Das Kl G Gesetz bewirkt.
Auch die Kommunen dulden vieles, um dann bei Interesse für Anderes die Gärtner kurzerhand rauszuschmeißen.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
Ich meine, wenn einer ein Wochenendgrundstück haben will, soll er sich so eins pachten, aber nicht einen Kleingarten aus Egoismus dazu zweckentfremden.
gruß eckhard

Re(e)Bell

Hallo an alle,
   
ich finde diesmal kommt die Diskussion dem springenden Punkt ja mal richtig nahe.
Damit wir wirklich zum Kern kommen, werfe ich mal zwei Fragen in den Raum.
Wer entscheidet in der Praxis wie dass BKlgG auszulegen ist ?
a) Der Verpächter (Land/Stadt/Gemeinde) ? oder
b) die je weiligen Funktionäre der Landesverbände ?

Wenn man die Beiträge hier im Forum dazu liest, gibt es offenbar einige Funktionäre in Landesverbänden, die ihre eigene überholte, konservative und nutzerunfreundliche Vorstellung von kleingärtnerischer Nutzung haben und daran unbedingt festhalten.
Andere sind da liberaler und räumen ihren Vereinen und den Kleingärtnern mehr Freiraum in der kleingärtnerischen Nutzung ein.
Eigentlich sollt man doch erwarten, dass Verbände/Vereine in denen sich gleich Gesinnte zusammenschließen, die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und nicht den Mitgliedern ihre Auffassung (als Verpächter) aufzwingen. Kann man dieses wirklich von jedem Funktionär und jedem Verband sagen ?
Mich würden wirklich Bespiele interessieren, in welchem Land das Land/die Stadt/die Gemeinde konkret auf eine wirklich strenge kleingärtnerische Nutzung (kein Wasser, kein Strom, kein Übernachten usw. ) besteht und wo dieses vertraglich oder anders als durch den Hinweis auf das BKlgG festgelegt ist.
Von den Hartlinern höre ich immer das Argument, dass bei abweichender Nutzung der Status der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit in Gefahr sei und höhere Pachtpreise drohen.
Mit diesem Argument wird eine Weiterentwickung, ja sogar die Diskussion darüber abgeblockt. Das finde ich sehr schade, denn
das BGH Urteil vom 17.6.2004 zeigt durchaus Wege zu mehr Liberalität auf.
Warum finanziert der Bundesverband der Gartenfreunde nicht mal ein Gegenstück zu dem gängigen  Kommentar von Mainczyk. Ein Kommentar zum Bundeskleingartenesetz welcher die Interssen der Kleingärtner positiver berücksichtigt, ist längst überfällig.
Hoffentlich wird die Diskussion fortgesetzt.

Re(e)Bell

Eckhard

Lieber Rebell,
Du überschätzt die Einflussmöglichkeiten der Verbände. Dort wird ja auch kein Aufbruch gewünscht. Sonntagsreden in der Vereinszeitung zu veröffentlichen, in denen man sich gegenseitig auf die Schultern klopft, ist  der Normalzustand.

Solange solche Beiträge, wie Deiner nicht als Leitartikel in dem Vereinsorgan erscheinen können, herrscht da weiter tote Hose.

Die Strukturen bis zum BDG sind dermaßen starr und undurchlässig, dass nur Opportunisten nachrücken.

Natürlich soll  es der Verein Allen recht machen und Alle gleich behandeln. Das funktioniert in der Praxis aber nur, wie in den normalen Nachbarschaftsgesellschaften. Die Einen kommen gut klar, die Anderen streiten sich maßlos. Ein Vereinsvorstand samt Schlichtungswesen sind bei Meinungsverschiedenheiten oft überfordert.

Da setzt dann eben die kommunale Schlichtung und das Gerichtsverfahren ein. Nur vor Gericht wird das BKlGaG ausgelegt. Alle Anderen spekulieren nur.
So würde es gehen:

NUR dass, was ausdrücklich lt Satzung ihre Aufgabe ist, sollte die Vorstände kümmern.

Dem Pächter wird NIE in der Gartengestaltung dreingeredet.

 Stattdessen möglichst viel rechtliche Aufklärung durch Fachleute von Außen  betreiben. Dadurch wird mit einem Minimum an Aufwand die Anlage vor Angriffen  auf den KlGa-Status geschützt, der Einzelne weiß bescheid und hängt nicht unnötig ganz offensichtlich  falsche Gartennutzung auch noch an die große Glocke.
nobody is perfect, aber muß das gleich jeder wissen? Wenn die Vereinsorgane nicht dauern in jedes kleine neugebuddelte Loch im Garten ihre Nase stecken würden....

Wir Deutschen haben den Hang zur Selbstzerfleischung. Die verkalkten KleinG- Verbandstrukturen sind ein Klotz am Bein. Da die Regeln z B für Schätzungen bei Pächterwechsel durch Landesverordnungen (des politischen  Parlaments nicht des KleinG Verbandes) vorgeschrieben sind,  kann ein Verein auch ohne Verbandsmitgliedschaft funktionieren und spart auch noch Geld der Mitglieder

Gruß
Eckhard

Horst

Liebe Freunde,
ja, die Möglichkeiten des derzeitigen BKleingG sind noch nicht ausgeschöpft. Einige von euch kennen aus meiner Reihe "Hilfsmittel für die Vereinsarbeit" Interpretationen des BKleingG insebsondere der § 1 bis 3. Teile davon werden von Schweizer: "Recht in Garten und Nachbarschaft" in der Neuauflage ab Februar (siehe z.B. amazon und buch24)publiziert.
Ich weiß selber noch nicht wie das im Detail aussieht.
Ihr könnt mir euere E-Mail-Adresse übermitteln.
Ich rühre mich dann.
Ich suche Mitstreiter.

Euer
Horst

Viola

warum gibt mir eigentlich niemand den Tipp, das BKleingG mit Kommentar von Mainczyk zu lesen?

Habe dieses Buch (Ausgabe 2002) aus der Bücherei ausgeliehen und nun ist mir einiges klarer, vieles aber genauso "verschwommen" wie bisher.

d.beltz schrieb: ich bewirtschafte MEHRERE Gärten. Lt. BKleingG ist auch das verboten, aber keiner schreibt was dagegen.

Eckhardt schrieb:keine Solaranlagen in Kleingärten, laut Gesetz ok,einfache Ausführung der Laube, aber das Merkblatt
"Baulichkeiten in Kleingärten", herausgegeben vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde Berlin e.V.sagt etwas anderes.

Alles,was wir an Baulichkeiten auf unserer "Scholle" errichtet haben, so dachte ich bisher,sei rechtmäßig, da wir für alles eine Genehmigung eingeholt und auch erhalten haben.

Bricht hier Landesrecht Bundesrecht???

Ich würde mich gerne in der Vorstandsarbeit mehr engagieren (z.Zt. Schriftführerin),aber hier im Forum kriegt man ja gleich eins auf die Mütze, wenn man nicht's weiß, als praktische Ratschläge.

Nichts für ungut, aber so klappt's mit dem Nachwuchs bestimmt nicht.

Viola

Uwe

Hallo Viola

Ich bin seit zwei Jahren 1.Vorsitzender und habe eigendlich relativ wenig im BkleingG rumgeblättert. Ich bin der Meinung wen man Nachwuchs, für den Vorstand, sucht sollte man die "jungen" Leute nicht mit den Gesetz erschrecken. Ich bin von mein Vorgänger sehr gut eingewiesen worden, besonders über das Vereinsrecht. Wie groß die Gebäude auf den Garten sein dürfen erfährt man meistens von eine negativen Begegnung mit der Baubehörde. Wenn du z.B. für größere Gebäude mit Küche und Schlafboden eine Genehmigung, von der zuständigen Behörde, hast kannst du dich freuen. Den sowas kriegt nicht jeder. Die Gartenordnung schreibt in der Regel vor wie der Garten auszusehen hat. Legt man aber ein junges neues Mitglied eine "spießige" Gartenordnung vor dann ist er das erste und letzte mal bei euch gewesen. Eine GO sollte eine Verhandlungssache zwischen Mitglied und Vorstand sein (Ich mache es genau so). Siehst du, man brauch eigentlich kein BkleingG um Vorstand zu werden. Wichtig ist wenn der Abgehende Vorsitzende dich noch ein,zwei Jahre begleitet und als Ansprechpartner da ist, ist das viel mehr wert.

Gruß Uwe


Viola

Hallo Uwe,

danke für Deine lieben Worte, aber ich bin langsam wirklich am verzweifeln.

Gruß Viola

ilex

Hallo Viola,

wir sind uns in diesem Forum (oder in einem anderm ?)ja schon mal bei einem anderen Thema "begegnet" und da hatte ich schon den Eindruck, dass Dir das BKlG und der Kommentator Mainzyk nicht unbekannt sind. Aber, und das hat Uwe völlig korrekt ausgeführt: eine Mitarbeit im Vorstand (gleich welche Funktion) erfordert kein rechtliches Wissen. Im Gegenteil: der Kopf ist frei für den "gesunden Menschenverstand" - so wie Uwe es zum Ausdruck bringt, leiten viele Vorstände "ihre KGV" so und es funktioniert. In den meisten KGV stimmen die "Rahmenbedingungen", sind "historisch" gewachsen und das BKlG wird in jeder Region, ja sogar innerhalb einer Region unterschiedlich ausgelegt. Und ob Du es glaubst oder nicht: selbst innerhalb unseres kleinen Verbandes (11 KGV mit 1.800 Pächtern sind Mitglied) gibt es Unterschiede. Dein Eindruck, die sog. "Kleingartengesetz-Versteher" oder die "alten Hasen" machen Dich "nieder", ist verkehrt. Jeder drückt sich aus so gut er es kann und hat dabei nicht die Absicht, jemanden "niederzumachen".
Also - verzweilfle nicht und lass Dir erst recht nicht "Angst und Bange" machen vor den Teilnehmern in diesem oder einem anderen Forum! Nichts wird so heiß gegessen...!
Ich persönlich freue mich jetzt schon auf ein Beitrag von Dir welcher beginnt mit dem Satz: ..ich bin Mitglied/Schriftführerin in unserem KGV und...!

Schöne Grüße nach Berlin aus S.H. sendet

ilex

Uwe

Hallo Viola

Wenn ich nur das BkleingG in Kopf hätte würde ich auch verzweifeln, als vergiß es doch erstmal. Glaub doch in erster Linie erst mal an dich, und hör auf deine Älteren (Mehr Dienstjahre) Vorstandsmitglieder und Mitglieder. Die zeigen dir das schon. Im Zweifelsfall gehst du dann einfach in diesen Forum, auch hier findest du nette Leute, die dir gute Ratschläge geben (finde ich jedenfalls).

Also viel Glück und halt die Ohren steif
Gruß Uwe

Eckhard

Hallo Viola, Uwe,
Der Beitrag von ilex  -  
,,Dein Eindruck, die sog. "Kleingartengesetz-Versteher" oder die "alten Hasen" machen Dich "nieder", ist verkehrt. Jeder drückt sich aus so gut er es kann und hat dabei nicht die Absicht, jemanden "niederzumachen".
Also - verzweilfle nicht und lass Dir erst recht nicht "Angst und Bange" machen vor den Teilnehmern in diesem oder einem anderen Forum! Nichts wird so heiß gegessen...!"
   -    ist als Motto für Alle sicher hilfreich.

Beunruhigend für mich sind nicht Gesetze und Verordnungen, eher beunruhigend empfinde ich oft den ,,Gesunden Menschenverstand", wenn er als Ersatz für Recht und Ordnung gelten soll. Dann bestimmen Mehrheiten schnell über Minderheiten
Gerade weil die Verhältnisse im Kleingarten  zu 99 % durch Gesetze klargestellt sind, hat der jeweilige Vorstand  fasst nichts mehr zu entscheiden.
Beispiel:
Bei Pacht des Gartens erkennen Verpächter und Pächter die Gesetze und Ordnungen durch Unterschrift an. Ab dann muß ich nur noch dort nachlesen oder  bei Kundigen nachfragen.
Sobald aber ein Vereins- oder Verbandsversammlungsbeschluß den Pächtern zusätzliche Regeln über die Nutzung ihres Gartens auferlegen will, versucht er die vorhandenen Gesetze zu ändern. Das darf er nicht und ist auch nicht nötig.
Die Gesetze sind seit   Bestehen der BRD Minderheitenschutz.  
Die Fragen sind hier oft falsch gestellt: ,,Mein Nachbar macht das und das, wie heißt der §, der sagt, das er das nicht darf" oder ,,Ich will das und das bauen, wo ist der §, der mir das gestattet".

Ich habe in diesen Foren sehr viel durch lesen gelernt und glaube, das der Meinungsaustausch wegen der Verbesserungswürdigkeit im Kleingartenwesen  sehr notwendig ist.

Je mehr ich versuche, Unklarheiten in der Anwendung und Auslegung der § zu beseitigen, um so ruhiger und entspannter kann das  Leben im Garten oder mit den Nachbarn  doch erst werden.
Voraussetzung ist auch, das ich eine andere Auffassung nicht als persönliche Infragestellung auffasse.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard


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