Der Erbe will den Garten nicht räumen!

Begonnen von Volker , 03. März 2007, 13:15:00

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Eckhard

Hallo d beltz,
 Du merkst, die alten Hasen aus den Vorständen hier sind manchmal etwas fantasielos.

Natürlich gibt  keinen  Pachtverträge auf Zeit.
Es gibt aber die Regel, dass, wenn ein scheidender Pächter keinen Nachfolger hat, er bis zum neuen Vertrag den Garten in Schuss halten muß und eine Entschädigung i H d Pacht zahlt.

Wenn es  in diesem Fall nicht von Neupächtern wimmelt, gäbe es genügend Spielraum, so denn man will, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

gruß eckhard

Hans

Lieber Eckhard,

Dein letzter Beitrag veranlaßt mich, etwas vom Thema des Threads abzuschweifen, denn:

Wo steht denn, dass der alte Pächter nach Ablauf des Pachtvertrages  v e r p f l i c h t e t  ist, den Garten in Ordnung zu halten?
Wenn das ein Verein in den Pachtvertrag aufgenommen hat, halte ich das für bedenklich. Es ist der blanke Unsinn. Ein beendeter Vertrag, sei es durch Tod oder Kündigung begründet keine Pflicht zur Bewirtschaftung mehr. Es kann (muß aber nicht) eine Frist zur Beräumung eingeräumt werden mit nachfolgender entschädigungsloser Übergabe der Fläche an den Verein - verbunden mit Zahlung eines Nutzungsentgeltes (oder Verwaltungsgebühr). Es sei denn der Garten kann noch verkauft werden.
Die von Dir kreierte Version hätte zur Folge, dass ein abgebender Pächter u.U. noch Jahre lang die Pflicht zur Instandhaltung hätte, wenn sich kein neuer Pächter für die Fläche findet. Das geht weit an einem gesunden Rechtsempfinden vorbei!
Soviel dazu. Entschuldigt bitte die Abschweifung. Vielleicht ist aber das Thema einen eigenen Thread wert.

Grüße aus Dresden

Hans