Gemeinschaftsarbeiten im Verein

Begonnen von Hans, 16. März 2007, 19:24:00

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Eckhard

Hallo Schreibliesel, vielen Dank für Deine ausführlichen Beschreibungen.

Wir gehen offenbar mit unterschiedlicher Betrachtungsweise an die GA  heran.
Meine Anregung war, einmal zu versuchen die Abrechnung so zu handhaben, wie es das Vereinsrecht es haben will.  Da sind nicht die Spielräume, die ihr euch nehmt .

Warum tut ihr so, als gebe es keine Vorgaben und versucht ,,das Rad neu zu erfinden?"
Nicht alles, was einleuchtet ist richtig und oft an anderer Stelle viel ungerechter als die Vorgaben. und macht alles noch arbeitsaufwendiger
Die Einnahmen aus nicht geleisteter GA MÜSSEN dafür auch  wieder ausgegeben werden, da habt ihr keine Entscheidungsfreiheit.
Wenn ein Verein auf Dauer seine Spielräume überschreitet, ist der Gemeinnützigkeitsstatus in Gefahr. (Die Finanzämter überprüfen immer öfter die Vereine) Ist das nicht ein Grund darüber nach zu denken?

Zur Rechnungsführung: 2 Rechnungstermine/ Jahr machen unnötig Mehr- Arbeit.
Zu viel Zeit geht oft beim Mahnverfahren  drauf .
Mit freundlichen Grüßen
eckhard

Schreibliesel

Hallo Eckhard,

ich beginne mal mit deinem letzten Punkt.

Diese beiden Rechnungstermine haben sich bei uns aus verschiedenen Gründen bewährt. Da spielen einige Dinge ineinander. Es würde jetzt zu weit führen, das alles aufzuzählen.

Mit Mahnungen für Zahlungssäumige haben wir so gut wie kein Problem. Auch dies sind lediglich mal ein oder zwei, die es einfach vertrieft haben. Da genügt schon ein Anruf und am nächsten Tag ist der Betrag überwiesen.

Zur Gemeinschaftsarbeit. Ich habe nochmals im Internet gesucht, jedoch nichts Konkretes dazu gefunden. Vielleicht hast du ja einen Link dazu. In einigen Foren wurde dieses Thema (nicht nur bei Kleingärtnern) ebenfalls aufgeworfen und die Meinungen dazu waren ebenso unterschiedlich, wie gerade hier.

Ich bin der Meinung, dass das zu befolgen ist, was satzungsmäßig festgelegt wurde. Und da gibt es einen Punkt, der sagt Folgendes:

"Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins."

Die geleisteten Gemeinschaftsstunden kommen allen Mitgliedern zugute. Die bezahlten Pflichtstunden kommen ebenfalls allen Mitgliedern zugute, da sie ebenso für die Erfüllung der Gemeinschaftsstunden verwendet werden (Gartengeräteanschaffung, -wartung sowie Materialien).

Sämtliche Ausgaben und Einnahmen werden in der jährlichen Mitgliederversammlung den Mitgliedern detailiert mittels Overhead-Projektor vorgestellt und erläutert, ebenso die Planung für das neue Gartenjahr.

Zur Gemeinnützigkeit. Im Bundeskleingartengesetz steht dazu:

"§ 2 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, daß ...

2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden ..."

Und genau das ist bei uns gegeben.

Hans

Hallo Schreibliesel,

so wie Ihr es macht ist es auch okay. Vieles kann man unterschiedlich anpacken, und jeder Verein ist anders strukturiert. Am Ende kommt es darauf an, daß wir als Vorstand unsere Aufgaben machen, die nötigen Arbeiten erledigt werden und die Mitglieder zufrieden sind. Schließlich verbringen wir einen Großteil unserer Freizeit im Garten - und da sollte das Klima schon stimmen.
Eckhards Vorsicht ist auch nicht unbegründet. Schließlich sind wir vom Urteil des Finanzamtes abhängig was die steuerliche Gemeinnützigkeit angeht.
Also geben wir uns weiterhin Mühe, den Forderungen des Gesetzgebers so nahe wie möglich zu kommen.
Übrigens - Worauf wir besonders Wert legen: bei uns geht kein Euro für Fremdhandwerker hinaus. Es bleibt alles "in der Familie". Auch die Schnüffler der ARGE haben bei uns keine Chance!

Ich danke Euch für Eure Informationen.
Viele Grüße aus dem sommerlichen Dresden

Hans

Eckhard

Liebe Schreibliesel,
es geht  hier um die steuerliche Gemeinnützigkeit.
Das Problem besteht darin, dass der Verein sein ordnungsgemäßes Handeln in Sachen Einnahmen im Zweifelsfall nachweisen muß, dass die Mittel, die er z B für nichtgeleistete GA eingenommen hat, auch dafür verwendet hat und das auch noch zeitnah. D h, nicht das Finanzamt muß Euch ggf Fehlverhalten nachweisen, sondern der Verein muß nachweisen, dass die o a Gelder nicht für anderes verwendet wurde. Das ist der Fall, wenn das Geld in den  allgemeinen Haushalt geht.
Nur, um auf der sicheren Seite zu sein , ist das notwendig.
Es glauben bei uns zu Viele, das ehrenamtliche Vorstände sich hinter ihrer Unwissenheit verstecken können
Wenn Du wirklich  mehr wissen willst, mußt  Du  mit ,,Vereinsrecht" und ,,Gemeinnützigkeit bei Steuern" usw im net googeln. Da gibt es ne Menge zu lesen. Der BDG liefert da leider zu wenig
Man muß es nur wollen...

Trotzdem , viel Spass im Garten........


eckhard

Schreibliesel

Ich werde das Problem in der nächsten Vorstandssitzung im Mai ansprechen.

Allerdings habe ich nach wie vor Bauchschmerzen, wenn es um Bezahlungen von Mitgliedern für erbrachte Leistungen geht. Ist das Thema einmal aufgeweicht, wird immer wieder irgendwer im Verein alles machen, wenn es dafür "Kohle" gibt bzw. versuchen welche dafür zu bekommen. Da dies in unserer Gesellschaft eh schon kaum noch anders gehandhabt wird u. der Gedanke des uneigennützigen Miteinanders sehr schnell hinüber sein kann, wehrten wir uns bisher bei jeglichem Ansatz dazu.

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