Gemeinschaftsarbeiten im Verein

Begonnen von Hans, 16. März 2007, 19:24:00

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Eckhard

Hallo Schreibliesel, vielen Dank für Deine ausführlichen Beschreibungen.

Wir gehen offenbar mit unterschiedlicher Betrachtungsweise an die GA  heran.
Meine Anregung war, einmal zu versuchen die Abrechnung so zu handhaben, wie es das Vereinsrecht es haben will.  Da sind nicht die Spielräume, die ihr euch nehmt .

Warum tut ihr so, als gebe es keine Vorgaben und versucht ,,das Rad neu zu erfinden?"
Nicht alles, was einleuchtet ist richtig und oft an anderer Stelle viel ungerechter als die Vorgaben. und macht alles noch arbeitsaufwendiger
Die Einnahmen aus nicht geleisteter GA MÜSSEN dafür auch  wieder ausgegeben werden, da habt ihr keine Entscheidungsfreiheit.
Wenn ein Verein auf Dauer seine Spielräume überschreitet, ist der Gemeinnützigkeitsstatus in Gefahr. (Die Finanzämter überprüfen immer öfter die Vereine) Ist das nicht ein Grund darüber nach zu denken?

Zur Rechnungsführung: 2 Rechnungstermine/ Jahr machen unnötig Mehr- Arbeit.
Zu viel Zeit geht oft beim Mahnverfahren  drauf .
Mit freundlichen Grüßen
eckhard

Schreibliesel

Hallo Eckhard,

ich beginne mal mit deinem letzten Punkt.

Diese beiden Rechnungstermine haben sich bei uns aus verschiedenen Gründen bewährt. Da spielen einige Dinge ineinander. Es würde jetzt zu weit führen, das alles aufzuzählen.

Mit Mahnungen für Zahlungssäumige haben wir so gut wie kein Problem. Auch dies sind lediglich mal ein oder zwei, die es einfach vertrieft haben. Da genügt schon ein Anruf und am nächsten Tag ist der Betrag überwiesen.

Zur Gemeinschaftsarbeit. Ich habe nochmals im Internet gesucht, jedoch nichts Konkretes dazu gefunden. Vielleicht hast du ja einen Link dazu. In einigen Foren wurde dieses Thema (nicht nur bei Kleingärtnern) ebenfalls aufgeworfen und die Meinungen dazu waren ebenso unterschiedlich, wie gerade hier.

Ich bin der Meinung, dass das zu befolgen ist, was satzungsmäßig festgelegt wurde. Und da gibt es einen Punkt, der sagt Folgendes:

"Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln de