Asbstverunreinigungen durch Gartennachbarn

Begonnen von wide379, 18. April 2007, 18:39:00

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wide379

Mein unmittelbarer Gartennachbar hat sein Asbestzementfaserdach mittels Hochdruckreiniger gesäubert und meine Nutzflächen großflächig verschmutzt.
Wie soll (kann) ich ich mich dagegen wehren?
Darf ich weiterhin diese betroffenen Bereiche nutzen?
Wer weis Rat?

Uwe

Hallo wide379

Wie gefählich Asbest ist brauch man ja hier nicht erwähnen. Asbest sollte man nur durch Fachpersonal entsorgen oder reinigen lassen. Wenn dein Nachbar es mit ein Hochdruckreiniger säubert und dein Grundstück damit beschmutzt haftet er dafür. Auf keinen würde ich den Dreck selber wegmachen, sondern Ihn darauf ansprechen, eine Probe nehmen und fachliche Hilfe hinzuziehen.

Gruß Uwe

Eckhard

...nicht ganz richtig, Uwe,
man braucht kein Fachpersonal um Eternit (Eternit ist kein Asbest sondern mit wenig Asbest ausgestatteter Baustoff- Mann sollte schon genau sein)
Es gibt klare Anweisungen zu reinigung:
unter leicht fließendem Wasser mit Schwamm , ohne Druck reinigen – darf jeder selbst machen.
Der Nachbar hat hier offensichtlich nicht vorsätzlich gehandelt, also tiefer hängen und ruhig die Sache beschnacken.
Ober dort noch im oder am Boden was nach zu weisen ist?.....
ich glaube kaum
Ich würde, wenn ich sehr  ängstlich bin, den Garten bis nach einem kräftigen Regen nicht mehr bearbeiten und den Nachbarn die Gelegenheit geben sich für den Verlust erkenntlich zu zeigen.
Aber... was sagt den der Vorstand dazu? Das würde mich mal interessieren!

gruß eckhard

wide379

Der Vorstand ist zur Zeit nicht Erreichbar. Die gesamte stark verseuchte Fläche umfasst 40m2.
Über die Gesundheitsgefahren für die Kinder und andere Nachbarn setzt sich dieser Mensch einfach hinweg.
Es muss doch eine rechtliche Grundlage geben, die soche Gefährdungen ausschliessen und verbieten. Im Gewerblichen Bereich ist das klar geregelt.
Wer beseitigt jetzt diese massiven Verschmutzungen?
Wer darf das überhaupt ohne neue Gefährdungen zu provozieren?
Vielen Dank

Eckhard

wende Dich ans Umweltamt. Und vor Allem:  Werde nicht hysterisch, sondern Du mußt mit Zeugen beweisen, dass dort massiv verunreinigt wurde. Nicht der Nachbar muß beweisen, dass er was falsch gemacht hat. Durch Übertreibungen wirst Du  im Streifall eher unglaubwürdig
Überzogenen Behauptungen helfen nicht weiter und Angst macht auch krank. Und Eternit ist kein Asbest. Strenge Vorschriften gibt es nur bei der Entsorgung und das kommt hier nicht in Betracht.

Uwe

Hallo Eckard

Woher willst du wissen das sich im ersten Beitrag um Eternit handelt. Davon steht nichts drin. In unseren Verein gibt es Dächer die Toschie gedeckt sind und dieses Zeug wird in unseren Bundesland wie Astbest behandelt.

Gruß Uwe

Viola

Hey Uwe,
was bitte ist Toschie ???

Eckhard

Der Verfasser des Vorfalls spricht von  Asbestzement.
Wenn die Steifigkeit als Dachplatte geeignet sein soll, muß der Zementanteil sehr groß sein (80 -90 %).
Diese Dinger wurden am häufigsten als Eternit verkauft. Die Vorschrift trgs 519 regelt dem Umgang damit.
Wenn im vorliegenden Fall Asbestteile auch beim Nachbarn gelandet sind, so muß der Boden dort auch sichtbar nass geworden sein, denn die Fasern konnten nicht als trockener Staub verweht werden.
Das mußt Du erstmal nachweisen!
Du kannst natürlich auch Deinen Garten abtragen lassen, im Labor untersuchen lassen  und versuchen das auf dem Rechtswege wieder zu bekommen.
Na denn viel Spaß dabei.

wide379

Durch eben diesem beruflichen Umgang und den beruflichen Weiterbildungen habe ich Proben analysieren lassen.
Es handelt sich eindeutig! um Asbestfasern.
Wie weit sie Lungengängig und somit Krebserregend sind erfahre ich noch.
Seiten des Vorstandes ist das eine privatrechliche Angelegenheit und ich solle einen Anwalt einschalten.
Das Umweltamt hat mir im übrigen geraten den Garten nicht mehr zu betreten.

Uwe

Hallo Viola hallo Eckhard

Toschi ist mal eine Firma gewesen die Asbestfaserplatten hergestellt hat darum heißen die Platten Toschi oder auch Toschiplatten.
Eckhard! Ich finde es unverantwortlich das du so ein Problem, wie Asbest, einfach verharmlost. Hier im Forum suchen viele Leute, mit Probleme, um Hilfe und du gibst den Kind einfach ein anderen Namen und die Sache ist in Ordnung. Gib den Namen "Toschi" einfach mal bei Google ein und mach dich schlau.

Gruß Uwe

Uwe

Hallo wide379

Euer Vorstand mach sich das zu einfach. In erster Linie ist er dafür verantwortlich was in sein Verein passiert und darum auch der erste Ansprechpartner für solche Sachen. Wenn er sich weigert etwas dagegen zu tun mache es einfach als TOP auf der nächste Versammlung. Dann muß der Vorstand reagieren.

Gruß Uwe

Schreibliesel

Oho, wieder ein scharfer Thread hier.

Zum Umgang mit Asbest gibt es die Schriftenreihe Nr. 138, Thema: "Gute fachliche Praxis im Kleingarten." Darin ist unter anderem der "Umgang mit Asbest im Kleingarten" geregelt.

Weiterhin fand ich diese Aussagen dazu:

"Vorsicht ist bei älteren Gartenlauben gegeben, die ein Eternitdach haben. Die Eternitplatten wurden bis vor einigen Jahren noch mit Asbestzement hergestellt. Auch bei Blumenkästen und Beeteinfassungen wurden Asbestzementprodukte verwendet.

Die vom Zement umschlossene Asbestfaser erhöhte die Festigkeit des Produktes. Solange die Asbestzementprodukte unbeschädigt sind, geht man nach heutigem Kenntnisstand davon aus, dass keine unmittelbare Gefahr besteht. Erst durch mechanische Beschädigung und Bearbeitung sowie durch Verwitterung, können durch Faserfreisetzung Gesundheitsrisiken entstehen.

Gelangen feinste Asbestfasern mit der Atmung in die Lunge, bleiben sie dort dauerhaft und können zu schweren Erkrankungen (z. B. Lungenkrebs) führen. Deshalb hat der Gesetzgeber durch § 15 der Gefahrstoffverordnung (BGBI. I, 1993, S. 1782) und Chemikalien-Verbotsverordnung (BGBl. I, 1993, S. 1720) ein Verwendungsverbot erlassen.

Unter dieses Verbot fällt auch das Sägen, Bohren, Schleifen, Reinigen mit Hochdruckreiniger ,,Abkärchern".

Verstöße sind Straftaten und können mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Bevor Sie sich selbst oder unbeteiligte Dritte durch den unsachgemäßen Umgang mit Asbestzementmaterialien gesundheitlich gefährden, sollte bei erforderlichen Abbruch-, Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten, eine Fachfirma beauftragt werden. Damit wäre dann auch die ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet.

Wenn es dann doch einmal vorkommt, dass Asbestzementprodukte im Kleingarten bearbeitet oder von einer Fachfirma entsorgt werden, Sollte immer der 1. Vorsitzende und die unmittelbaren Nachbarn informiert werden. Auch Kinder sollten an diesem Tag fern gehalten werden.

ASBEST:

- Asbest ist ein bergmännisch gewonnenes silikatisches Material mit faseriger Struktur.

- Infolge seiner guten Gebrauchseigenschaften wie unbrennbar, feuchtigkeitsbeständig, formstabil gegenüber Druck, Säure, Temperatur usw. wurde Asbest zu Baumaterialien verarbeitet.

- Zu unterscheiden sind Baumaterialien mit Asbestanteilen in schwachgebundener Form (z.B. Baufatherm-, Neptunit-, Sokalitplatten für den Innenausbau) und solche mit Asbestanteilen in festgebundener Form (Asbestzement; Asbestanteil maximal 15 %).

- Asbestzementerzeugnisse wurden als ebene und gewellte Platten im Innen- und Außenbereich verbaut. Gartenlauben, Bungalows und Garagen zeugen vielerorts noch heute augenscheinlich davon."

Zora

Guten Morgen ! Ich möchte kurz nachfragen wie es eigentlich mit der Entsorgung von Asbestdächern von Kleingartenlauben aussieht. Bekommt man für die Entsorgung durch eine Fachfirma irgendwie noch einen finazielle Unterstützung vom Landesbund oder so ? Für den Gartenverein wäre es doch auch nur vom Vorteil, wenn nach und nach der Asbest aus den Kleingärten verschwinden würde. Die Gartenlauben sind zum Teil schon "Abgeschrieben", so dass sie nichts mehr Wert sind und eine "Entsorgung" von Asbest kostet bestimmt einiges. Kleingartenfreunde, bei denen das Geld nicht so locker sitzt haben dann wieder das Nachsehen und können sich einen fachgerechte Entsorgung nicht leistern. Was kann man machen ?

Brainpower

Hallo Zora
Vielleicht kann ich dir ein wenig bei deinem Problem helfen.
Seit dem 01 Januar 2007 gilt das Verwendungsverbot der TRGS 519 auch für den privaten Verbraucher.
Darin wird alles beschrieben was den Umgang mit diesem Gefahrenstoff regelt.
Einfach mal googeln.
Das soll dich nicht erschrecken, wenn du Dich an die Regeln deiner komunalen Behörde hälst.
Von zuschüssen der Entsorgungskosten ist mir nicht bekannt.
In der Regel kosten Asbestzement Platten die in verpackten !!! Schwerlastbags 1m x 1m o. 2m x 0,5m sind ca. 150- 200€ die t an Ensorgung. Einfach mal ein paar Kostenvoranschläge bei einem Entsorger erfragen.
Vor den Arbeiten sollte zumindest die komunale Behörde (Ordnungsamt o.ä.) nach weiteren Auflagen telefonisch gefragt werden.
In der Regel muß der Gartenvorstand schriftlich über den Termin der Entsorgungsarbeiten informiert werden. Desweiteren sollten deine unmittelbaren Gartennachbarn zumindest mündlich den Termin erfahren.
Die zu entfernenden asbesthaltigen Zementplatten (darum handelt es sich wohl) müssen mit Restfaserbinder wie lösungsmittelfreien Tiefgrund vorsichtig eingesprüht werden. Hierfür eignet sich hervorragend die sogenannte Gloriaspritze (Gartensprühgerät).
Anschließen sollten die Platten möglichst bruchfrei demontiert werden. Nach der demontage in Baufolien und in den beschriebenen Bags einlagern.
Den Entsorger vorher fragen ob der Schwerlastbag in einem Container zwecks Abholung befüllt werden muß. Auch alle sonstigen Materialien wie Befestigungsschrauben u.ä. müssen mit entsorgt werden.
Für die persönliche Schutzausrüstung müßtet ihr selbst sorgen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

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