Solar und Windkraftanlagen im Kleingarten

Begonnen von Kaffi, 22. Juli 2007, 12:35:00

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Kaffi

Im Jahr 2004 hat unser Vorstand bei der Anlagenversammlung
eine Duldung für Solar und Windräder ausgesprochen.Nur sollte man darauf achten daß kein Windpark entsteht.Es waren einmal 4 Windräder,2 wurden geklaut. Nun kommt die Stadt mit Ihrem
Bebauungsplan und sagt die windräder müßten weg.Solaranlagen
dürften nur noch einen 1/2 qm sein und müßten mobil betrieben
werden.Auch unser Vorstand beruft sich auf den Bebauungsplan und sagt daß die Windräder abzumontieren sind.Wer haftet jetzt für
die Kosten.Da der Vorstand im Vorfeld bei unterzeichnung des Pachtvertrages mit der Stadt 2 Jahre vorher den Bebauungsplan
kannte und trotzdem eine Duldung ausgesprochen hat (Schriftlich
im Protokoll festgehalten und vom Vorstand unterschrieben)hat er wieder besseres Wissen gehandelt und die Duldung ausgesprochen.
Den Unterpachtvertrag hat ein Pächter (der ein Windrad hat) unter vorbehalt der Rechtslage unterschrieben da Ihm die Einsicht in den Bebauungsplan und den Generalpachtvertrag verweigert wurde.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen,oder kann zu dem Thema was sagen.
MfG Kaffi

Re(e)Bell

Hallo,
es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einer "Duldung" und einer "Genehmigung" !
Hast du dir mal das Protokoll besorgt, in dem die Duldung festgehalten wurde ?