Heckenhöhe

Begonnen von Sönke, 01. August 2007, 22:20:00

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Sönke

Hallo,

vor 2 Jahren haben wir einen Kleingarten übernommen, dessen Einfriedung aus einer etwa 1,60m hohen Ligusterhecke bestand.

Uns war schon damals bekannt, dass nach der Vereinsordnung die Heckenhöhe 1,20m nicht überschreiten darf.
Wir haben die Hecke auf etwa 1.50m heruntergeschnitten und dies wurde vom Vereinsvorstand auch stillschweigend akzeptiert.

Heute haben wir einen Brief vom Vereinsvorstand bekommen, in dem wir aufgefordert werden, die Hecke bis zum 12.08. auf 1,20m herunterzuschneiden.

In der Anlage gibt es sehr viele Hecken, die deutlich höher als 1,20m sind.

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob der Verein diese Forderung stellen kann, obwohl die Höhe der Hecke über Jahre (auch bei den Vorbesitzern und Nachbarn) geduldet wurde.

Gibt es eine Art Bestandsschutz ?? (Paragrafen, Urteile ?)

Danke für eine Antwort.

mfg


Eckhard

es gibt keinen Anspruch auf  "Gleichheit im Unrecht"
(§ findest Du im net).
Du mußt runter schneiden, ohne wenn und aber. Und , wenn Du schon mal dabei bist schneide gleich der Breite ebenfalls kräftig zurück, so hast Du in den nächsten Jahren viel weiniger Arbeit als bisher. Manche muß man erst zu ihrem Glück zwingen.
viel spass eckhard