Wohngärten

Begonnen von Brigitte, 23. August 2007, 20:59:00

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Brigitte

Guten Abend,

wie ist in NRW der rechtliche Status eines "Wohngartens"?

Da diese Gärten und insbesondere die "Lauben" nicht dem BKlgG entsprechen können diese - Gartenbewohner doch keine Mitglieder im jeweiligen Gartenverein sein - zumindest wenn der Verein die Standardsatzung verwendet. Demzufolge unterliegen sie auch nicht den Vorgaben/Anweisungen des Vereinsvorstands und der übergeordneten Verbänden.

Eigentlich ist nur die heweilige Gemeinde  - als Vermieter -  "weisungsbefugt"  oder sehe ich da was falsch?

Eckhard

Vor allen Dingen wird das Bauamt wahrscheinlich die gleichen Kriterien bei der Bebauung oder Nutzung der Lauben zugrunde legen, wie im BKleinGG beschrieben. Es sei denn Eure Anlage ist für Wochenendwohnen oder Sommerhäuser im Bebauungsplan vorgesehen.

Brigitte