nadelbaum fällen - wer ist zuständig bei pächterwe

Begonnen von Marcella, 05. September 2007, 11:16:00

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Horst

Grüßt euch.
Ich habe nichts anderes erwartet.
Deshalb beteilige ich mich ungern.

Marcella;
bitte schildere den Fall doch bitte genauer.
Sonst gibt es noch 15 Beiträge,
das meiste davon Streit mit Gartenfreund Eckhard.

Euer
Horst

Marcella

Vielen Dank für die vielen Hinweise.
Zu meinem Problem, Verkäufer und Käufer (also wir) haben uns geeinigt die Tanne, wenn sie gefällt werden muss (dazu gleich mehr) gemeinsam zu fällen.
Wenn sie gefällt werden muss... im KG-Gesetz-wirr-warr steht doch so eigentlich nur geschrieben das die Tanne zu fällen sei damit der Kleingarten anbautechnisch nutzbar sei. Da unser Garten 840qm gross ist, denk ich wir haben genug Anbaufläche und ich hoffe die Tanne stehenlassen zu können. Immerhin ist ein Kleingarten auch zu Erholungszwecken da und ich find die Tanne vor meine laube sehr erholsam. Wir werden sehen was der Vereinsvorstand dazu meint.
Vielen Dank und Gruss
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