Landesfachberater

Begonnen von Karlchen aus Bocholt, 29. November 2007, 05:59:00

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Burgitt

Hallo Eckhard, Hans, Viola, Burchard, Brigitte, FL,

... mit Betroffenheit verfolge ich diese Diskussion. Ich bitte euch alle herzlich, geht noch mal auf Homepage, dort findet ihr das


VORWORT

Mein Kleingarten An der Alten Aa, liebevoll gepflegt, das möchte ich uns anbieten.

Meiner Mutter und meinem Vater ... zwei herzensgute Menschen, die ich unheimlich lieb habe.


... uns allen noch einen schönen Tag wünscht,
Burgitt

Eckhard

Liebes Karlchen,

Die Aussagen  des Herrn Franke an sich sind es doch nicht, sondern ihre Wirksamkeit.
Wenn es der Herr Franke dieses in der Gartenzeitung veröffentlicht, so ließt das KEIN Abgeordneter.
Das hat m E nur den Sinn die Gärtner zu beruhigen ( Die tun was für uns).
Erst wenn dieses Thema in den überregionalen Tageszeitungen auftaucht, könnte man sagen : Die tun was.

In der gleichen Gartenzeitung   -  allerdings nur im Regionalteil Schleswig Holstein  -  wurde vor 2 Monaten von der 2. Vorsitzenden des Landesverbandes  beklagt, dass wohl die meißten Kleingärten mitlerweile nicht mehr der Überprüfung  auf Gesetzeskonformität standhalten würden. Schlußfolgerungen von ihr: keine

Du, Herr Franke und viele hier glauben also, das man das BKleinGG nicht mehr braucht?
oder glaubt ihr, so tun zu können, als ob es nicht da ist ?


Kaffi

Guten Morgen
Ich muß hier nochmal was anfügen.
Wir leben doch alle in einem Land und wie steht es im Grundgesetz:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Warum werden in manchen Städten ganze Anlagen von der Komune
verkabelt und jede Laube hat seinen eigenen Stromanschluß.
Handelt die Komune dann gegen das Gesetz ?
In anderen Anlagen (Vereinen)wird alles was in die Richtung geht
unterbunden oder verboten.Hier wird immer von Freizeitgärten und erhötem Pachtzins geredet.Dass es auch anders geht sieht man in unserer Gemeinde.Dort gibt es jede Menge frei verpachtet Gärten
(leider sind keine mehr frei sonst hätte ich mir dort auch einen gepachtet) die kosten 30€ im Jahr und jeder kann tun und lassen was er will.Als unsere Anlage vor 5 Jahren neu erstellt wurde
wurde uns gesagt "macht mal " weder eine Satzung noch ein Unterpachtvertrag wurde uns ausgehändigt.Und wir haben gemacht.
Aus einem Distelacker, die standen dort millionenfach 2 Meter hoch ist eine ganz ansehnliche Anlage entstanden.Nachdem wir
"gemacht haben" kam das dicke Ende und der Cirkus begann.
Dies hat nicht gepasst und jenes muß weg.So geht das heute.
Ich wünsche mir nur eins ,eine Bundesweite aussagekräftige Regelung für alle Kleingärtner!!Wir wollen doch alle nur das eine ,ein paar unbeschwerde schöne Tage oder Wochen in unseren Gärten verbringen ob mit oder ohne Strom in der Laube soll jedem selbst
überlassen werden. Nur sollte es Einheitlich geregelt sein.
Ich wünsche allen eine unbeschwerte schöne Adventszeit Kaffi

Eckhard

Das ist lobenswert, was da einzelne Kommunen  machen. Wenn  doch alle Gemeinden so sozial handeln würden.
Überwiegend ist es aber so:
Das BKleinGG bewirkt, dass die Pacht max  1/5  der üblichen Pacht betragen darf.
Wenn man da wohnt, wo es günstig Land gibt, brauchen wir die Kleingartenbindung nicht.
Bleiben die Lauben .  Weil Gärten – auch Freizeitgärten –im Flächennutzungsplan als Grünland oder landwirtschftl gen Fläche gilt, werden dort generell keine festen Bauten als  Immobilie von den Bauämtern zugelassen  . Diese halten sich meist an die Vorgaben des BKleinGG, womit wir wieder da wären, wo wir hergekommen sind.
Wasser:
Es ist doch einleuchtend, dass heute nur dort fließend Wasser in den Lauben erlaubt werden kann, wo das Abwassernetz vorhanden ist oder gebaut wird.
Strom:
Kleingartenvereine, die das Land  z B  seit  50 Jahren gepachtet  haben, hatten anfangs kein Strom (außér im   Osten) . Ein konzessionierter Elektrobetrieb  oder die Stadtwerke werden ein Anlage nur nach den geltenden VDE- Vorschriften anschließen. Außerdem ist der Vorstand durch seine Verkehrssicherheitspflicht ebenfalls daran gebunden.
Kleingartenanlagen werden lt VDE wie Campingplätze oder Bootsstege elektrisch versorgt.
Und dort ist vorgegeben, dass der Anschluß des Gartens nur über einen VDE Stecker in der Verteilanlage erlaubt ist. Das wiederum schließt eine Erkabelverbindung zum Verteiler aus .
Mir ist bekannt, dass eine erschreckend hohe Zahl an Verteilanlagen diesen VDE Vorschriften nicht entsprechen.
Feste Bauten, fester Strom- und Wasseranschluß in der Laube gibt es nur in dafür vorgesehenen Flächen (Wohn oder Gewerbebebauung)

Jeder hat , so glaube ich, trotzdem  durch etwas Fantasie die Möglichkeit sich  mit den Gegebenheiten in seiner Anlage gesetzeskonform zu verhalten, ohne den Nutzungs- oder Freizeitwert seinen Gartens wesentlich zu verschlechtern
Schwierig wird es , wenn der Vorstand uneinsichtig ist und Vertragsbruch gegenüber seinem Verpächter  seinerseits tolleriert.


Hans

Hallo Burgitt,

Dein Vorwort ist mir nicht entgangen. Es zeugt von großer Achtung und Liebe für Deine Eltern. Gut, daß es junge Menschen gibt, die sich so offen bekennen und die liebevoll das fortsetzen, was die Eltern begonnen haben.
Mir gefällt Eure Seite und Euer Garten. Und irgendwo habt Ihr doch sicherlich Eure Tomaten, Radieschen, Salat oder.... stehen -und Ihr wollt ja ohnehin noch weitere Bilder einfügen.
Manchmal läuft so eine Diskussion ein bißchen in eine Richtung, die nicht beabsichtigt war.
Das ist nicht schlimm - im Gegenteil: Meinungsaustausch ist notwendig und meistens für alle Beteiligten von Nutzen.

viel Freude noch an Eurem Garten!

Hans

Karlchen aus Bocholt

Hallo Eckhard,
hier nun meine Antwort auf deine Frage: "Kauft ihr Euer Gemüse bei Lidl?" Ja, wir kaufen unser Gemüse beim (!) Discounter - allerdings nur in den Wintermonaten. Vielleicht kannst du uns eine Alternative aufzeigen? Sollten wir (in der kalten Jahreszeit) einen Gemüseimport eröffnen? ..... Wie denkst du über diese Geschäftsidee?
Unsere Bilder zeigen schöne Gärten sagst du nicht ohne Anerkennung. Leider fehle dir ein ebenso schönes Bild von einem ebenso schönen Gemüsebeet.  
Nun, wir bewirtschaften 1/3 unseres Gartens mit Feingemüse, Salate und Kräuter. Du findest in unserem Garten neben Obstgehölze (Beerensträucher, Obstbäume) auch Ziergehölze (u.a. Hecken und Blütensträucher) und eine Vielzahl Blumen (Sommerblumen, Stauden, Knollen- und Zwiebelgewächse.

Beerensträucher
Himbeere 2 lfd. Meter, Josterbeere 1 Stk., Maulbeere 1 Stk., Gartenheidelbeere 3 Stk., Stachelbeeren 1 Stk.

Beerenstämmchen
Johannisbeere 1 Stk., Stachelbeere 3 Stk.

Obstbäume
Bestandsbäume - Kirsche ca. 20 J. alt 1 Stk., Pfirsich ca. 10 J. alt 1 Stk., Birne ca 15 J. alt 1 Stk., Birne ca. 25 J. alt 1 Stk., Apfel ca. 15 J. alt 2 Stk.

Obstbäume
Obstzwerge - Sauerkirsche 1 Stk., Pflaume 1 Stk., Apfel 1 Stk., Birne "William Christ" 1 Stk.

Spalierobst - Pflaume 1 Stk.

Weintrauben grün 1 Stk., blau 1 Stk.

und Lavendel 45 Stk. !!!

Habe ich noch etwas vergessen?

Ja, die alles entscheidende Frage zum Schluß: "Ist damit dem Bundeskleingartengesetz genüge getan?"

Gruß.
Karlchen aus Bocholt

Re(e)Bell

Hallo Leute,
ich finde die Diskussion ja mal wieder typisch für Keingartenfunktionäre. Immer wird die Käule BKleingG herausgeholt. Aber was ist da genau zu lesen ?

Einmal gibt es den § 1 welcher regelt was ein Kleingarten ist und was kein Kleingarten ist.
Steht dort etwa ein Kleingarten ist kein Kleingarten mehr, wenn er eine Laube enthält die nicht dem § 3 BKleingG entspricht ?

NEIN.

Dann gibt es den obigen § 3 welcher regelt wie eine Laube aussehen darf. Aber, es gibt auch § 18 BKleingG. Danach ist doch ganz klar, dass auch Kleingärten mit anderen Lauben Kleingärten im Sinne des § 1 sind.

Die Frage, ob, wer und wann verlangt werden kann, Lauben die nicht dem § 3 entsprechen zu ändern ist ein ganz anderes Thema und hat mit der kleingärtnerischen Nutzung oder Gemeinnützigkeit ( wie jeder im § 2 nachlesen kann ) nichts zu tun.

Kann mir mal jemand erklären, warum immer das BKleingG für alles als Begründung herhalten soll ?  

Gruß Re(e)Bell  


Karlchen aus Bocholt

Hallo, kommen wir noch einmal auf

"Die Ausstattung der Laube darf zum Wohnen nicht geeignet sein".

Meiner Meinung nach kann eine Laube nur dann zum Wohnen geeignet sein, wenn sich darin eine Schlafstätte befindet. Befindet sich keine Schlafstätte in der Laube, ist sie zum Wohnen nicht geeignet.

Punkt.

Bleibt die Frage, was stellen wir in unsere Lauben, wenn wir mal ein Mittagsschläfchen halten wollen. Dürfen wir das überhaupt? Ein Mittagsschläfchen halten? Haben wir überhaupt ein Recht dazu? Sind wir nicht angehalten unsere Freizeit auf dem Acker zu verbringen? Ruhepausen? Wer gönnt sich denn so was.

Schon im Berufsleben gilt: "Schaff und Erwirb zahl Steuern und stirb!"

Also sollten wir Kleingärtner auf das Mittagsschläfchen verzichten. Oder? Einfach aus dem Kopf schlagen. Nicht zuletzt und insbesondere deshalb weil aus einer Liegestätte eine Schlafstätte werden könnte. In den Köpfen der Verantwortlichen. Und überhaupt: Luxus! Wer gönnt sich denn so was?

Auf die Einfache Ausstattung der Laube kommt es an. Und auf deren (nicht meine!) Sozialverträglichkeit. Richtig?

Im 21. Jahrhundert solle der Kleingärtner mit Pferd und Kutsche unterwegs sein. Mit dem Auto zum Kleingarten? Wer macht denn so was? Du doch nicht. Oder doch?

Wasser in der Laube brauchen wir natürlich auch nicht. Ich werde mal im Frühjahr versuchen mit unserer Regentonne anzubandeln. Vielleicht mag die mich ja. Was denkt ihr?

Uns allen noch ein schönes Wochenende.

Euer Karlchen aus Bocholt

Eckhard

Lieber Rebel,
weil du so hilflos nach Erklärung verlangst:

Weil es immer wieder Gärtner gibt, die den Kuchen behalten und  gleichzeitig essen wollen.
Und weil einigermaßen die Zusammenhänge zu erkennen bevor etwas schief läuft besser ist, als im Wald laut zu pfeifen.

gruß eckhard

Horst

Guten Morgen;

in meinem Beitrag von vorgestern bin ich der Meinung,
dass die Wohneigenschaft der Laube
reine Auslegungssache ist.
Einige von euch haben das schon angedeutet.
Sind mit eurem Grundstücksverpächter im so gemannten Generalpachtvertrag, auch Zwischenpachtvertrag genannt,
die Dinge wie z. B. die Versorgung mit Elektrizität,
nicht geregelt?
Da braucht man nicht § 3 BKeingG ändern.
Funktionäre und Vertragsanwälte sollten sich mehr anstregen.
Fordert sie!

Bezüglich der kleingärtnerischen Nutzung braucht § 1
auch nicht geändert zu werden.
§ 1 kann noch besser zu unseren Gunsten interpretiert werden. Wie? Dazu könnt ihr, wie vorgestern beschrieben,
mit mir Kontakt aufnehmen.
Karlchen, auf Deine Meinungen zur kleingärtnerischen Nutzung
bin ich gespannt.

Grüsse
von
Horst

heinis kasse

hallo alle,
immer schön an die ,für den jeweiligen bezirk,gültigen gesetze
halten.
diverse spekulanten warten zusammen mit den kommunalpolitikern
nur darauf das gartenland zu bauland umzuwandeln.
erster ansatzpunkt für die umwandlung ist immer die nicht
vorhandene gesetzeskonformität der gartenanlage.
der verlierer ist immer der kleingärtner und der dumme noch
obendrein weil er dem grundstücksspekulanten die argumente
frei haus liefert.


schönes gärtnern wünscht

heinis kasse
 

Karlchen aus Bocholt

Guten Abend Horst,

meine Meinung zur kleingärtnerischen Nutzung nach § 1 BKleingG :

Für uns Kleingärtner sollte der Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. In Zeiten, in denen Bio-Produkte einen wahrem Boom erleben, steigt der Gemüseanbau nicht nur im Kleingarten. Allerdings sieht der Nutzgartenanteil heute ganz anders aus als früher, er ist nicht mehr abgegrenzt, in schnurgerade Beete eingeteilt. Die Beete mit Feingemüsen schließen unmittelbar an Rabatten an, Stangenbohnen verlängern die Sichtschutzwand, es geht alles mehr ineinander über. Selbstverständlich wird kein lagerfähiges Grobgemüse kultiviert, das wir zu jeder Jahreszeit für geringe Preise überall haben können. Vielmehr stehen in unseren Kleingärten Blatt- und Feingemüse, die um so vitaminreicher sind, je kürzer der Weg bis zur Küche. Von jeder Art wird in Folgen jeweils nur so viel angebaut, wie während der Reifezeit von uns verbraucht werden kann. Wenn zu jedem dieser Termine die gewünschte Sorte an Jungpflanzen vorhanden sein soll, wird die eigene Jungpflanzenanzucht für uns Kleingärtner unvermeidlich.

Um bei jeder Folgesaat die richtigen Aussaatmengen und den Pflanzenbedarf zu ermitteln, müssen wir wissen, was unsere Familie üblicherweise tatsächlich verbraucht. Es gibt Tabellen, die besagen, dass Kinder täglich 100 g Gemüse essen sollten, Jugendliche und Erwachsene die doppelte Menge. Dabei rechnet man auf 100 g geputztes Gemüse 125 g ungeputztes, die Lagerverluste betragen durchschnittlich 10 Prozent. Die einzelnen Gemüsearten bestreiten im Durchschnitt 10 bis 15 Mahlzeiten pro Jahr, selten liegt ihr Anteil so hoch wie bei Spinat (20), Bohnen (30) sowie Möhren, Kopfsalat und Sauerkraut (40).

Daraus ergibt sich pro Person ein Jahresbedarf von 7,3 kg Zwiebeln, 7 kg Bohnen, 6 kg Erbsen, 5,5 kg Spinat, 4,7 kg Grünkohl, 4,2 kg Blumenkohl, 3,6 kg Kohlrabi, 3,2 kg Gurken, 2,6 kg Wirsing, 2,4 kg Tomaten, 2,3 kg Rote Bete, 2 kg Rosenkohl sowie jeweils 1,5 kg Radieschen und Rettiche.

Eine Verwertungsperson braucht bei mittleren Erträgen rund 55 Quadratmeter Gemüseanbaufläche, die sich wie folgt verteilt: Zwiebeln 2; Buschbohnen 7; Erbsen 6; Spinat 2,7; Grünkohl 2,4; Blumenkohl 1,4; Kohlrabi 1,8; Gurken 1,3; Wirsing 0,5; Tomaten 1; Rote Rüben 0,7; Rosenkohl 2,5; Radieschen und Rettiche 1 Quadratmeter.

Übertragen wir diese Vorgaben auf einen 600 Quadratmeter goßen Garten so ergibt sich zwansweise die Feststellung, dass die kleingärtnerische Nutzfläche mindestens das Vierfache also rund 200 Quadratmeter betragen muß (1/3 Nutzfläche). Was uns Kleingärtnern bleibt ist die Kompostierung von etwa 3/4 des Ertrages gerechnet auf eine Verwertungsperson ohne Familie bei einem Bedarf von rund 55 Quadratmeter Gemüseanbaufläche.

Und damit haben wir Kleingärtner ein gewaltiges Problem.

Herzliche Grüße aus Bocholt,
Karlchen

kaffi

Um nochmal auf die Aussattung der Laube zurückzukommen.
1/3 Anbaufläche muß sein, das ist für mich jedenfalls ok.
Aber wie sieht es mit der verarbeitung von den Gartenerzeugnissen aus.Gehört das auch zum Kleingärtnern ?? Ich kann ja nicht alles
gleich aufessen.Deshalb habe ich mir einen Gasherd (Propan)in die Laube gestellt und verarbeite alles vor Ort.Reinigung der Grätschaften erfolgt nur mit klarem Wasser ohne zusatz von Spülmittittel durch auskochen.So kann ich das Wasser ohne bedenken zum gießen weiterverwenden.Auf Grund der ganzen Diskusion plagt mich jetzt mein Gewissen ob ich mir in dem Gasherd auch eine Pizza backen darf.Oder soll ich mich auf Rohkost umstellen.Ist ein bischen Ironisch gemeint aber so ist es halt.MfG Kaffi

Horst

... auch nicht
"Obst, Gemüse und andere Früchte"
(Verwechslungsgefahr des juristischen Ausdrucks Früchte mit raealen Früchten),
sondern nach § 1(1) 1. BKleingG
" ... insbesondere Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf .."
Dazu nutzen wir auf vielfältige Art und Weise Pflanzen und Pflanzenteile (nicht nur Früchte).
Dazu gehören angepflanzte
Obstgehöze, Wildfruchtpflanzen,
Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen,
Feldfruchtpflanzen,
Heilpflanzen, Gewürzpflanzen
und auch Zierpflanzen.

BGH III ZR 281/03:
"... in der Regel .. wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf ..."
"Beonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzelle .. können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen."
Nach § 3 (1) BKleingG "soll ein Kleingarten nicht größer als 400 qm sein". D.h. wenigstens 133 qm Gartrenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf von 400 qm und nicht 200 qm von 600 qm.
Eventuell kämen noch andere Besonderheiten, wie Hanglage,
schlechter Boden usw. in Betracht.

OK?

Bis zum nächsten Mal
Horst


Hans

Hallo,

was Heini da am 3.12. geschrieben hat könnte man jedem Kleingärtner an die Laubentür heften.

Hans

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