Über die Nützlichkeit des Zufalls

Begonnen von Lutz, 06. Dezember 2007, 14:40:00

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Lutz

Am 4.12. stellte ich eben einen Beitrag ins Forum, in dem ich den Umgang meines Vorstandes mit einer Gartenfreundin kurz umrissen hatte. Ich zitiere nochmal flugs was dort als Erwiderung auf Horsts Ausführungen zum BKLeinG und BGH-Urteil steht:

das laß aber bitte nicht meinen Vorstand hören!
Sätze wie: Wir sind doch hier keine Kräutergärten! (Kräutereinfassung -Melisse- um die Hügelbeete)
oder: Das sieht alles so ungepflegt aus! (Wildkräuterbeet nahe den Zaun zum Nachbarn - für den Eigenverbrauch! und für "Schulungen" von Kindergruppen)
oder: Die Nachbarn haben sich beschwert wegen den Flugsamen! (In Gärten, die 20 bis max. 100 Meter vom Wald entfernt sind),
ja, solche Sätze hört man von diesem Vorstand immer wieder mit Freude. Das reicht dann auch, um der betreffenden Gartenfreundin mit dem "Problemgarten" ans Bein zu pissen...

Ergänzen sollte ich zur Gartenbeschreibung noch anfügen: Wiese, also kein Rasen < 50 % und mit Obstbaumbestand. Mulchbeete, "grüne" Wege. Eine Laube, die den Namen kaum verdient und die wirklich nur zum Unterstellen, zur Not noch zum Kaffetrinken geeignet war, ganz im Sinne eigentlich unserer Verbands-Oberen. (Nee, schön war die auch nicht! Das war vielleicht ein Fehler.)
Ich denke, jeder hier kann sich in etwa vorstellen, wie es ausgesehen hat.
Besagte Gartenfreundin hatte mehrere Schreiben bekommen, in denen sie aufgefordert wurde, den Garten in einen "ordentlichen Kulturzustand" zu bringen. Auf diese hatte sie brav geantwortet, ihre momentan etwas schierige Situation (Prüfungen etc.) beschrieben und auch ihr gärtnerisches Konzept -mit Literaturverweisen- erklärt, worauf jedoch von Seiten des Vorstandes mit keinem Antwortschreiben je eingegangen wurde.
Es folgte, Ihr werdet es bereit ahnen, Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein. Auch hier von ihr wieder die Bitte um Erläuterung und diverse Literaturverweise.

Soweit eine Story, die in manch anderen Kleingartenverein auch so oder ähnlich ablaufen könnte.

Jedoch; während ich hier saß und o.g. Beitrag verfasste brannte die beschriebene Laube völlig ab.

Welch glücklicher Zufall, ruft da der geneigte Leser! und ein anderer: Bei dieser extremen Trockenheit kein Wunder!

Doch die Laube steht nicht in Afrika sondern in Saxonia, umgeben von dichtem Wald. Nebel und Regen trübten die letzten Wochen und ließen einen Aufenthalt im Garten wegen der Grippewelle nicht angeraten erscheinen.

Weiere Gründe, die für Kollegen Zufall sprechen? Da wäre z.B.:

1: Vor ziemlich genau einem Jahr ist in diesem Verein schon einmal eine Laube bis auf die Grundmauern zufällig abgebrannt. Nicht die Laube von irgendwem, nein die Laube vom einzigen geistig Behinderten im Verein. Unser großer Zampano hat, wie er selbst mit stolzgeschwellter Brust verlauten ließ, bereits vordem einiges versucht, DEN loszuwerden, hat u.a. -man höre und staune- das Vormundschaftsgericht angeschrieben, man möge DEN doch bittschön entmündigen. (Gottseidank funktionierte das so nicht.) Und; der restliche Vorstand findet solches noch okay, der Herr Baukommision meinte gar, von ihm bekäme DER keine Baugenehmigung mehr, egal ob der von der Versicherung Geld dafür bekommt. So sind sie halt, unsere Götter...

2: Am selben Tag zur selben Zeit war Weihnachtsfeier für verdienstvolle Garten(Vorstands-)freunde in der Vereinsgaststätte. 20 min Fußweg von der Gartenlaube besagter Gartenfreundin, also dem Brandort entfernt.

3: Die Lokalpresse war praktischerweise mit &#39;nem Fotografen vor Ort. (Geladen?)

Das kann nur Zufall sein. Ich jedenfalls glaube felsenfest an Zufall, vermute mal "spontane Selbstentzündung", Aliens, Blitzschlag. Wer weiss!

Ich habe gestern die Trümmer gesehen und glaube kaum, daß da brauchbare Spuren zu finden waren, wenn sich der Zufall nicht gar zu blöd angestellt hat. Aber eventuell unterschätze ich die Brandermittler oder überschätze ich den Zufall auch?

Nützlich war der Zufall allemal, wenn auch nicht für jedermann.
Man hört schon fragen: Wann sind wir drann?
Ach ja; und das mit dem "ans Bein pissen" nehme ich natürlich zurück. War echt nicht so gemeint...

Ich wünsche uns allen eine friedvolle Adventszeit

Lutz

Hans

Hallo Lutz,

ich glaube, über diesen Verein "mitten im Wald" schon andere Ungereimtheiten hier oder in einem anderen Forum gelesen zu haben. Auch wenn dieser Verein ein Vorzeigeverein ist oder sein will: Warum wählt Ihr Euch nicht einen anderen Vorstand?
Oder will`s kein anderer machen - wie in so vielen anderen Vereinen auch? Leider!

Hans

Eckhard


Viola

Hallo Lutz,

der geneigten Leserin fällt spontan ein :

sollte besagte Weihnachtsfeier im letzten Jahr zufällig auch mit dem Brandtag des behinderten Gartenfreundes zusammentreffen, so wäre dies kein Zufall, nein, es ist ein WUNDER.
Ich würde sofort beantragen, ein  "Sankt" in Euren Kolonie-Namen einzufügen !!!

Ich bin ehrlich betroffen, was es so für Zufälle gibt. Meistens sind diese im fortgeschrittenen Rentenalter und beratungsresistent.

Aber auch hier "tief im Westen" werden sogenannte Öko-Gärten mißtrauisch beäugt. Dabei steht doch die jeweilige Gartenordnung dem nicht entgegen.

Ich hoffe, die Gartenfreundin gibt nicht auf und Ihr werdet die "alten" Zufälle demnächst elegant entsorgen.

Schönen 2. Advent
Viola



Lutz

Hallo Viola, Hans und allen anderen,

für ein "Sankt" reicht es wohl nicht ganz. Wollen wir mal nichts beschreien -nächtes Jahr ist wieder Weihnachtsfeier und ob der Vorstand den Verein bis dahin in seinem Sinne "clean" bekommt, ist einigermaßen fraglich.

Zur Frage "anderen Vorstand wählen" kann ich Euch auch einiges berichten:
Ich hatte mich zur Wahl gestellt, bin auch gewählt worden -als "Beisitzer Fachberatung"- und glaubte, daß ich aus dieser Position heraus doch das Eine oder Andere verändern könnte. Doch mit jedem Monat, mit jeder Vorstandssitzung war ich mehr erstaunt, schockiert, was heutzutage in einem Verein noch alles möglich ist.
Da wurden vom Großen Zampano einzelne Vorstandsmitglieder "runter gemacht" wie vor Zeiten die kleinen Parteisoldaten vom SED-Kreissekretär. "Maulende" Kleingärtner wurden vor den Vorstand geladen, wo sie dann saßen, ein Gartenfreund dem geballten Vorstand gegenüber. Versuche der Gartenfreunde, die Schlichtungskommision mit an den Tisch zu bekommen wurden von dieser mit der Begründung abgelehnt, daß man nur auf Antrag des Vorstandes zu Gesprächen käme, da man doch in dessem Intersse (gesprochen: im Interesse des Vereins) arbeiten soll.

Nach einem Jahr ist mir dann doch (endlich?) mal der Kragen geplatzt und ich habe "Den Umgang des Vorstandes mit den Gartenfreunden" auf die Tagesordnung der Vorstandssitzung gesetzt.  Beispielhaft hatte ich drei der letzten "Vorfälle" thematisiert. U.a. -den Fall kennt ihr ja schon- den Umgang mit dem besagtem Gartenfreund dem die Laube angebrannt ist/wurde.

Dazu ergänzend noch einige Sätze:
Innerhalb von drei Monaten mußte der die Überreste seiner Laube beseitigen. Drei Monate mitten im Winter, die Anlage sehr weitläufig, mitten im Wald, ca. 3 km vom Trümmerhaufen der ehemals 24-qm-Steinlaube bis zur Straße... Luftlinie!
=>Hier übrigens steht die Laube noch -genau mittig- <http://maps.google.com/maps/mm?ie=UTF8&hl=de&t=h&om=1&ll=51.073139,13.841701&spn=0.002356,0.005021&z=18> (Hoffe, der Link funktioniert wie ich mir das denke und Hans&#39; unausgesprochene Frage wäre damit auch beantwortet)<=
Das, so fand ich, sei kaum einem Gartenfreund zuzumuten, der noch alle fünfe beisammen hat. Und; so könne man nicht mit Gartenfreunden umgehen, schon gar nicht mit solchen... Fettnapf hoch drei!

Nach dem Brand hatte der VV nichts eiligeres zu tun, als den Brandermittlern "Die Akte >Gärtnername<" zu überreichen, gefüllt mit allen Schreiben, die besagter in seinem Wahne je an den Vorstand geschrieben hatte. "Damit die gleich Bescheid wissen, was das für einer ist!" -Ehrlich, drei Sätze mit diesem reden, dann wären die Brandermittler und auch jeder Laie in der Lage, die Situation korrekt einzuschätzen und, soziale Kompetenz vorausgesetzt, auch damit umzugehen. Dazu braucht man keine Akte.
Diese Art, Akten zu führen, hatte ich als Stasigeschädigter mit eben deren Methoden verglichen, angefragt, über wen denn noch derartige Akten geführt werden.
Pfui und nochmals pfui! Das mit den Stasimethoden hätte ich wohl nicht sagen dürfen...
Und hier folgte dann die Information, das er, der Große Zampano, alles versucht habe den Gartenfreund entmündigen zu lassen. Leider war das Vormundschaftsgericht aber dazu nicht bereit. Doch er habe sich redlich bemüht, wolle doch nur sein bestes, nur helfen!
Für mich klang das irgendwie wie das: "Ich liebe – Ich liebe doch alle – alle Menschen – Na ich liebe doch – Ich setzte mich doch dafür ein!" von Mielke. Das zu sagen habe ich mir dann dort allerdings doch verkniffen ;-)

Das Ergebnis war, daß ich mich (für die "Stasimethoden" und einige andere Widerworte) entschuldigen sollte. Sie, also der Vorstand, wären voll und ganz im Recht und ich müsse das einsehen! Meine Vorwürfe wären allesamt haltlos!
Als ich nicht bereit war für Sack und Asche wurde ich vom restlichen Vorstand "beurlaubt". Einstimmig. So richtig mit Büroschlüssel abgeben, Daten löschen, und und... Mandat? Egal. Nach § sowieso unfähig zu Vorstandsarbeit, so die mündliche (halbstündige) Begründung. Auf eine schriftliche Begründung warte ich, wie Ihr schon ahnt, noch heute.
Hier zeigte sich wieder einmal, daß die Vorstandsmitglieder wirklich handverlesen waren. (Zudem geködert durch/abhängig von "Aufwandsentschädigungen" bis 1.800 p.a. PLUS Fahrtkosten- Telefonkosten- und Portoerstattung, Jahresendprämie, Geburtstagspräsente... vermute ich mal.)

Mein Mandat legte ich daraufhin nieder, wollte nicht noch Geld verdienen (Aufwandsentschädigung ist ja weiter gezahlt worden) fürs Nixtun.
Und, ehrlich gesagt, mit solchem Menschen zusammen zu arbeiten, wer will denn sowas?

Bliebe nur ein vollständiger Austausch der Kader. Vielleicht übers Geld? Ist doch irgendwie in solcher Höhe nicht rechtens. Eckhard u.a. hatte das am 09.07.2007 bis 11.07.2007 schon einmal kurz beschrieben. Ich weiß jedoch nicht so recht, wie ich das bei der Mitgliederversammlung anbringen sollte (§§ ?) ohne daß mir der Rauschschmiß drohte wegen vorstands- und damit vereinsschädigendem Verhalten. Doch das wäre ohnehin ein neues Thema.

Schönen 2. Advent auch

Lutz

Lutz

sorry, irgendwie scheint die Zeilenformatierung gestreikt zu haben.
Hoffe, es ist dennoch lesbar.

Lutz

Eckhard

von einem RA auf Anfrage:

Regelt die Satzung, dass der Vorstand ehrenamtlich i. S. von unentgeltlich tätig ist, darf dem Vorstand keine Vergütung gezahlt werden (BFH-Beschluss vom 08.08.2001, BFH/NV 2001 S. 1536).
Es kann aber eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, allerdings nicht als Honorar. In diesem Fall ist es für die Gemeinnützigkeit des Vereines unschädlich, wenn der Vorsitzende eine Aufwandsentschädigung erhält. Eine pauschale Aufwandsentschädigung kann BIS zu 256,- EUR pro Jahr gezahlt werden.
Der Aufwand muss dann nicht konkret belegt werden. Es ist aber erforderlich, dass zumindest für einen Zeitraum von drei bis vier Monaten gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden kann, dass der tatsächlich jährliche Gesamtaufwand des Vorsitzenden in Höhe des gezahlten Betrages oder höher anfällt.
Eine höhere Aufwandsentschädigung kann gegen Vorlage von Belegen erstattet werden ohne das gemeinnützigkeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

gruß eckhard

Hans

Hallo,

die Ausführungen von Lutz verschlagen mir die Sprache. Eigentlich bleibt nur noch die Möglichkeit, alle Fakten sauber zu sammeln, zu Papier zu bringen und dann zu versuchen, alles der Mitgliederversammlung vorzutragen. Aber dazu muß man sich dann auch Mitstreiter (zumindest glaubwürdige Zeugen) besorgen.
Es ist nämlich zu befürchten, daß man versucht, Dir das Wort zu entziehen bzw. gar nicht erst zu erteilen. Oder andersherum: Dir Verleumdung in die Schuhe zu schieben.
Wenn Du aber Deine Nerven schonen willst, dann lege Dich nicht weiter mit dieser Gangstertruppe an und kündige den Garten. Du findest eine große Anzahl freier Gärten in Deiner Stadt.
Ich kann Euch nur Erfolg wünschen!

Hans

Eckhard

Das sehe ich anders:
Dem Vorstand selber eine Frist (großzügige) setzen, bis wann Sie die steuerlichen Ungereimtheiten klären und richtigstellen sollen.

Als Mitglied muß ich lt Vereinsrecht Schaden vom Verein abwenden helfen.

Wenn das nicht klappt, das Finanzamt alarmieren. Der Vorstand istdann persönlich haftbar (vorsätzliches Handeln), weil er Warnungen in den Wind geschlagen hat.

Nicht aufgeben, Lutz

Lutz

Hatte eigentlich auch schon angedacht, dass ich bei der nächsten Mitgliederversammlung (im nächsten Frühjahr) eine entsprechende Anfrage an den Vorstand stelle. Mag der sich doch dann auch gegenüber allen Vereinsmitgliedern (Vertrauensfrage) dazu äußern. Normalerweise erfährt ja von denen keiner, wer wieviel und wofür bekommt. Ich selbst weiß ja auch nur davon, weil ich im Vorstand war. Auf der Mitgliederversammlung wurde mit den 50 % der Mitgliedsbeiträge argumentiert, wie wir hier auch schon hörten, und das diese nicht überschritten wurden.
Stutzig wurde ich selbst nur, weil ich, als ehrlicher Steuerbürger, die 600 EURO beim FA auf meiner Steuererklärung abgegeben hatte und von dort die Frage nach Belegen dafür kam. Also sollte das FA mittlerweile eigentlich Bescheid wissen...

Das Risiko, das ich sehe ist eigentlich; es partizipieren recht viele (mehr oder weniger) davon. Vorstand, erweiterter Vorstand, mehrere Fachberater und und... Ist ja auch ein erkleckliches Sümmchen (79,- M-Beitrag, 365 Mitglieder und x Zweitmitglieder a 7,-), das da zusammen kommt.
Beweisen, dass wirklich Zahlungen in solcher Höhe zumindest geflossen sind, ist ein Leichtes: Ich habe die entsprechenden Vorstandssitzungsprotokolle, in denen sich der Vorstand diese Beträge genehmigt. Ob er mir allerdings das Wort wirklich erteilt wage ich, wie Hans schon vermutet, auch zu bezweifeln. Ich muss doch derartige Anfragen vorher schriftlich ankündigen, oder?

Mitstreiter wären schon einige da. (Es gibt ja noch &#39;ne ganze Menge anderes zu bemängeln. Schwarzarbeit? Falsch deklarierte Umlagen -dazu habe ich demnächst mal noch eine Frage-, Kontrollwahn... und jeder Gartenfreund hat da seine eigenen Prioritäten.)

Für heute muss ich mal hier enden. Meine Frau ist soeben von Arbeit gekommen.

Danke für den Beistand und den Rückenhalt bisher. Ich glaubte ja beinaje schon, sowas sei in KGV-s normal und ich wäre der Irre.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz


Hans

Hallo Lutz,

es ist schon richtig was Eckhard sagt: Schaden abwenden und weitermachen. Aber dazu gehören Mut, Ausdauer und starke Nerven.
Stelle ruhig den Antrag auf Worterteilung. Wenn das abgelehnt wird, dann in der Mitgliederversammlung "zur Geschäftsordnung"!
Dort müssen sie Dich reden lassen.

viele Grüße aus Pieschen

Hans

Re(e)Bell

Hallo Lutz,

du fragst:
"Ich muss doch derartige Anfragen vorher schriftlich ankündigen, oder? "
Fragen zum Geschäfts/Jahresbericht oder zum kassenbericht muß man nicht vorher ankündigen.
Die MV ist der Ort der Aussprache und der Rechtenschaftspflicht des Vorstandes und man muß keine Fragen vorher ankündigen.

Etwas anderes sind Anträge. Wenn du deine Frage mit einem Antrag verbindest, etwa die MV solle beschließen, dass der Verein/Vorstand etwas tun solle, dann muß dass Thema auf der Tagesordnung stehen.
Zunächst geht es ja noch um Information und Beratung ob und was unternommen werden kann/soll um mögliche Schäden vom Verein abzuwenden. Dazu kann man Vorschläge machen und Ratschläge geben. Wenn ich nenne es mal "Dinge" offen gelegt werden, ist da zunächst der Vorstand zum Handeln gefordert. Und zwar nicht gegen die Mitglieder welche erreicht haben, dass solche Dinge offen gelegt wurden, sondern die "Dinge" müssen in ordentliche Bahnen kommen.  

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