Umlage

Begonnen von lutz, 04. Januar 2008, 17:19:00

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lutz

Liebe Gartenfreunde,

in der Hoffnung, hier nicht eben die Gretchenfrage zu stellen, wollte ich mal hören, wie ihr es so mit den Umlagen haltet.

Die Definition von RA Duckstein auf den Seiten des BDG
< http://tinyurl.com/2sep7n > ist sowas von verschieden zur Praxis in meinem Verein (Kenner werden jetzt natürlich nix anderes vermutet haben), dass mir diese Frage schon seit langem auf den Nägeln brennt.

Genug der Vorrede, hier die Istbeschreibung: Es wird einzig und allein eine "allgemeine Umlage Werterhaltung" erhoben über die z.B. Zaunreperaturen, Wegebau, Sanierung der Vereinsgaststätte etc.pp. finanziert werden. Entschieden werden die jeweiligen Maßnahmen im Zuge der Jahresplanung vom Großen Zampano. Okay, der restliche Vorstand wird auch gehört...
So kommt es, dass im Jahr xxxx einige Wege "saniert" werden, mit neuem Jahresplan (nicht dass jetzt alle Wege fertig wären) dann in xxxy plötzlich die Elt-anlage usw. Die Abrechnung erfolgt nach dem Schema EFF: x-Tausend Euro wurden eingenommen = x-Tausend Euro wurden verbraucht für die o.g. Allgemeine Werterhaltung. So läuft übrigens auch die "Planung". X-Tausend stehen zur Verfügung, also wie verbraten, ähm verbrauchen wir die nun am besten?
Bei der MV wird dann alle zwei Jahre über die steigenden Preise gejammert und die Umlage erhöht. (80 % DDR-Rentner, von denen traut sich kaum einer, dem -nach Hörensagen und Auftreten- ehemaligen Parteisekretär zu widersprechen.)
Jegliche Mitsprache der MV über das was und das wieviel ist somit schlicht unmöglich. Ein Rückrechnen der nicht verbrauchten Mittel? Fehlanzeige! Welche nicht verbrauchten Mittel?

Doch eventuell ist die Ausführung von RA Duckstein auch nur weltfremd und das praktizierte Modell gängige Praxis?
Keine, die Vorstandsarbeit störenden Kleingärtner, kein demokratisches Geschwätz das die großen Macher in ihrem Geltungsdrange hemmt, keine Kontolle durch das blöde Volk... Der Traum eines jeden Kleinfürsten.

Bin ja mal gespannt wieviel Demokratie in den bundesdeutschen Kleingärten machbar ist, hoffe, daß meine schlimmsten Befürchtungen sich nicht bestätigen (oder schlimmeres).

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Re(e)Bell

Hallo Lutz,

wenn du dem Kommentar nicht traust, solltest du mal das neueste Urteil des BGH zum Thema Umlagen lesen, kann man ergooglen:
 
BGH, Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06

Ich vermute mal euere Satzung langt bei weitem nicht, so dass die Umlagebeschlüsse unwirksam und nichtig waren. Dann lies mal § 812 BGB !!
Irgendwann kommt ein Mitglied und verlangt das Geld zurück.

Gruß Re(E)Bell
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