Frage an die Schätzer unter Euch

Begonnen von Viola, 08. Januar 2008, 18:14:00

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Viola

Hallo zusammen,

ein Gartenfreund muß leider aus Krankheits/Altersgründen seine Parzelle aufgeben.

Vorhanden auf der Parzelle ist auch ein Gewächshaus mit einer Grundfläche von 4m2,für das leider keine Baugenehmigung vorliegt.Das Stahlfundament ist wegen der besseren Standfestigkeit in ein Betonfundament eingegossen.
Wie ist das jetzt:

der Schätzer sagt: entfernen, da keine Baugenehmigung vorliegt.

Ich bin jetzt mal ein wenig im Internet unterwegs gewesen mit dem Fazit:

Sonstige bauliche Anlagen

Neben einer zulässig großen Laube können,auch wenn es an einer Baugenehmigung fehlt,bewertet werden

- 1 Gewächshaus, max. 7m2, Firsthöhe 2,2m

Richtwert 2,00€ je Kubikmeter des umbauten Raumes, max. €300 je Baukörper.

Dem scheidenden Gartenfreund geht es NICHT um eine Höherbewertung der Parzelle, seiner Meinung nach gehört gerade ein Gewächshaus zur kleingärtnerischen Nutzung der Parzelle.
Entfernen oder nicht ?
Was meint Ihr?

Viola



 




Re(e)Bell

Hallo Viola,

für die Baugenehmigung und die Schätzung sehe ich das Problem nicht in dem Gewächshaus als solchem sondern in dem Betonfundament.

Gruß Re(e)Bell

Eckhard

.... tiefer hängen.

welche Vorschrift sagt etwas konkret (nicht pauschal) gegen  ein Betonfundament als Teil eines Gewächshauses?
Der ev Aufwand  irgendwann mal  es zu entfernen ist minimal größer.
Natürlich gehört ein so kleines Gewächshaus zur gärtner. Nutzung im Sinne das Klein GaG.
Grundsätzlich sollte man alles als konform betrachten, wenn nicht eindeutige Gründe dagegensprechen.
Die umgekehrte Vorgehensweise macht viel Arbeit und schlechte Stimmung.

Hans

Nicht als Schätzer, aber als Vorstand sage ich:
Ein Gewächshaus - unabhängig von der Bauweise (nur ordentlich errichtet muß es sein) - gehört zur kleingärtnerischen Nutzung.

Hans

Uwe

Hallo Viola

Wie Re(e)Bell es schon gesagt hat liegt das Problem höchstwahrscheinlich beim Fundament. Bei uns darf ein Gewächshaus ohne Baugenhmigung errichtet werde. Vorraussetzung ist, es darf nicht auf den Boden befestigt sein (also Fundament)dies gilt auch für Kamingrill und Gerätekisten.

Gruß Uwe

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