Änderung Kleingartenordnung

Begonnen von Hans, 14. Februar 2008, 19:22:00

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Hans

Hallo,

ersteres (Obst- und Gemüseverzehr in der Anlage) habe ich als Ulkeinlage gewertet, und so bin ich auch darauf eingegangen. Die Gültigkeit eines Beschlusses auch für vorher abgeschlossene Verträge aber interessiert mich doch, und ich versuche hier eine Meinung des Stadtvorstandes einzuholen. Nebenher stelle ich das Thema noch mal bei Gartenzeitung.de rein. Mal sehen was die anderen davon halten (vielleicht sogar Eckhardts ehemaliger Lieblings "feind" Spreehecht).

Grüße aus Dresden

Hans

Eckhard

Hallo Hans,
nochmal, damit des nicht missverstanden wird.
Es geht  hier nicht um Gültigkeit von Beschlüssen, sondern ob sie für ein bestehendes Pachtverhältnis wirksam sind. Und , ob sich ein Altpächter nicht danach richten will.
Das setzt  voraus, dass das nicht irgendein Beschluß ist, sondern, dass der Pächter dadurch nicht unerhebliche Mehrbelastung oder weniger Nutzung seines Garten zur Folge hat.
(gegen die guten  Sitten usw so wie so) Zum Tragen kommt das dann auch nur, wenn bei Nichtbefolgen durch den Pächter eine K