Dachbegrünung Gartenlaube

Begonnen von Hans, 26. Februar 2008, 17:07:00

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Uwe

Hallo Hans

Man darf nicht davon ausgehen ob einer gewillt ist seine Dachbegrünung zu Pflegen und dementsprechend zu bearbeiten. Man muß sich sicher sein das er es tut. Rechtlich kann man es nicht durchsetzen, da es nicht verboten ist, ausser die Statik für das Dach ist nicht ausreichend (Da könnte man die Baubehörde hinzuziehen). Horst hat schon recht, man sollte wenigstens drauf achten das ein übermäßiger Samenflug von Wildpflanzen, die den Nachbarn schädigen oder belästigen könnten, nicht stattfindet. Das sollte man direkt unter Mitglieder und Vorstand machen und nicht gleich ein fremden Schlichter oder das Gericht hinzuziehen.

Gruß Uwe