Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst

Begonnen von Hans Kirchner, 07. Mai 2008, 18:10:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hans Kirchner

Marion schrieb:

1. Wie viel Stunden sind üblich im Jahr?
2. Es ist normal, das man für nicht geleistete Arbeitsstunden von 9 Std/ a`15,00 Euro abgenommen wird?
3. Muss ein Gartenfreund, der älter als 70, 80 oder sogar 85 Jahre alt ist, noch Arbeitsdienst leisten?
4. Wie lange muss Frau / Mann Arbeitsdienst ableisten, bis zu welchem Alter?

Hallo Marion und auch einen
Fröhlichen Gruß an alle anderen Gartenfreunde,
denn in diesen Forum bin ich neu hier und möchte zu diesen heissen Thema meine Meinung darlegen.

Alles deutet darauf, das die Marion in der gleichen Anlage/Verein ist, wie meine Wenigkeit. Daher erlaube ich den Betreiber dieses Forum meine Mailadresse an Marion weiter zu geben. Damit wir in unseren Verein dieses Problem gemeinsam angehen können.

Bedauerlicherweise gibt es keine landesweite einheitliche Regelung. Hier ist also Nachholbedarf und überfällig. Über einen längeren Zeitraum war ich selbst Obmann in diesen Verein und habe live mitbekommen, wie der Umgang mit älteren Gartenfreunde/innen so ist und wie man im allg. so sozial eingestellt ist.

Die Bezeichnung  "Arbeitsdienst" mißfällt mir, das hatten wir schon mal, sondern es sollte als Gemeinschaftsarbeit bezeichnet werden. Normalerweise sind wir eine Gemeinschaft - doch leider kennt man nur seine Nachbarschaft - das Gemeinschaftsgefühl sollte entstehen und gepflegt werden. Die Realität sieht anders aus.

An dieser Stelle möchte auf das Arbeiten im Alter eingehen und dabei muß ich ein wenig direkt werden. Woher nehmen sich junge und gesunde Menschen das Recht, um zu bestimmen, wie lange der Mensch arbeiten darf ? Gemeinschaftsarbeit von ein(er) Gartenfreund(in) im Alter von 70 Jahren zu verlangen, das ist meiner Meinung nach moralisch nicht vertretbar. Der Gesetzgeber hat eindeutige Regelungen geschaffen und darüber setzt man sich eigenmächtig hinweg.

Vorschlag:
Wer mindestens 15 Jahre Mitglied eines Vereines ist und