Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst

Begonnen von Hans Kirchner, 07. Mai 2008, 18:10:00

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Hans Kirchner

Hallo Dora
und auch ein Gruß
an alle Gartenfreud(e)innen,

scheinbar kommt das nicht richtig rüber oder man will es nicht verstehen. Ich will kein Streitgespräch hier in diesen Forum, sondern ich will das man es erörtert, weil es Veränderung bedarf.

Da rackere ich über Jahrzehnte für den Verein, indem ich an der Gemeinschaftsarbeit beteilige,  mach alles mögliche, übernehme freiwillig die Aufgaben eines Obmannes für einen Zeitraum und jetzt soll ich noch zwangsweise bis zum 75th Lebensjahr knüppeln? Aber es geht aber nicht allein um meine Person.

Wie schon bereits erwähnt - freiwillig JA - Zwang ab 65 Jahre NEIN.

Warum ist man nicht in der Lage, uns um Hilfe zu bitten??? Mit 65 bis 75 - überlegt doch, was das bedeutet. Obendrein eine ärztliche Stellungnahme abzuverlangen, wenn das Leistungsvermögen im Alter abnimmt, damit Mann/Frau von der Gemeinschaftsarbeit befreit wird. Irgendwo steht es geschrieben, das hat so was mit, das die Würde des Menschen....???

Zu unserer Anlage:
Umfasst ca. 120 Parzellen, ca. 20 % der Vereinsmitglieder sind im Rentenalter. Von Überalterung keine Spur. Das sogn. Vereinsheim ist als Gaststätte verpachtet worden und die damit verbundenen Gemeinschaftsarbeit gibt es nicht. Bei den veranschlagten 9 Arbeitsstunden im Jahr sind das 1080 Arbeitstunden. Berücksichtige ich die 20%, so ist es durchaus machbar, das alle laufenden Unterhaltsarbeiten erledigt werden.

Ich weis auch, das gerade jüngeren Menschen schwer fällt, sich da hinein zu denken, um etwas zu verändern. Das war schon immer so und es bleibt auch so.



Hans

Hallo, lieber "Namens"-Vetter Hans (Kirchner),

anfangs habe ich ein bißchen verdattert geschaut auf das was da einer mit der Unterschrift Hans versehen geschrieben hatte. Kein Vorwurf an Dich - eben Zufall mit dem (Nick)-Namen.
Damit wir uns nicht mißverstehen: ich bin 69 Jahre alt, alles andere als kerngesund und seit 39 Jahren mit wechselnden Funktionen (mal erster, mal zweiter Vorsitzender)für unseren Kleingartenverein tätig. Seit Jahren bemühe ich mich, einen Nachfolger für mich zu finden und war da auch immer erfolgreich - aber leider immer nur auf Zeit, denn Ältere mußten aus gesundheitlichen Gründen aufgeben oder sind mir einfach "weggestorben" und der jetzige "Jüngere" zieht weg von hier und muss deshalb seinen Garten aufgeben. Also muss ich wieder weitermachen. Hinschmeißen gibt`s nicht bei mir, auch wenn es mir zunehmend schwerfällt, bei allen Arbeitseinsätzen  mit vornean zu sein - zusätzlich zur Verwaltungsarbeit.
In unserem Pachtvertrag steht: "Verwaltungskosten werden durch Mitgliedsbeiträge und Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder abgegolten"....

Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Ebenso das für nicht erbrachte Arbeits-Leistungen zu entrichtende Entgelt.
Laut Satzung haben alle Mitglieder diese Leistungen in einer Form und termingerecht zu erbringen.
Bisher hat noch kein Mitglied das Ansinnen an die Mitgliederversammlung gerichtet, von den Mitgliederleistungen befreit zu  werden.
Von 41 Vereinsmitgliedern sind 22 im Rentenalter. Unser ältestes Mitglied ist 86 Jahre alt. Er wäre empört, wenn wir ihm sagten, dass wir auf seine Mitarbeit verzichten würden. Bei den Arbeitseinsätzen sind unabhängig von der Art der anfallenden Arbeiten die Rentner überdurchschnittlich engagiert. Das ist kein Vorwurf an die Jüngeren. Sie haben berufliche Probleme, weniger Freizeit, und andere Pflichten, die Ältere nicht mehr haben. Wenn ich einen von ihnen auf Grund seiner Fähigkeiten brauche, spreche ich ihn direkt an - und dann ist er auch bereit.
Ich weiss nicht, warum das bei Euch nicht gehen soll. Entweder Euer Vorstand macht da etwas (oder vieles) falsch oder es sind zu viele Jammerlappen im Verein!
Glaubst Du der Weihnachtsmann macht die Arbeit für Euch? Der ist in der Regel auch ein alter Mann.
Denk mal weniger: "Was kann der Verein für micht tun?" sondern mal : "Was kann ich für unseren Verein tun?"

Unabhängig davon kann jeder Verein für sich auf Dauer oder befristet beschließen, bestimmte Mitglieder von den Pflichtleistungen zu befreien.
WO ist das Problem?

Ich wünsche Euch ein erfolgreiches Nachdenken.

mit freundlichen Grüßen

Hans

Biggi

Ja das hat der Hans toll geschrieben.
Respekt haben wir vor unseren alten Gartenfreunden. Sie sind auch die Generation die noch am meisten anbaut, Hut ab.
Der andere Hans Kirchner sollte doch mal einen netten Brief an den Vorstand schreiben, mit all seinen Problemen die er auf der Seele hat. Werter Herr Kirchner das hilft bestimmt. So unmenschlich kann kein Vorstand sein, das er ältere Menschen zu harter Arbeit zwingt. Unsere Älteren Gartenfreunde helfen nun mit, jeder auf seine Art wie er kann. Dafür sind wir dankbar und die Rentner auch, da sie uns so manches Wissen vermitteln können.

Eckhard

Hallo -
mir fehlen da ein paar Aspekte.
Wer Arbeit im Garten als mühsam oder lästig empfindet, macht was falsch.
Gerade die Menschen, die bis ins hohe Alter "arbeiten", werden älter, als die , die ab 65 möglichst wenig machen. Man muß nur anpassen.
In vielen Vereinen haben lt Satzung o GO die Pächter bei der Erfassung von GemArbeit gar kein Mitspracherecht.
Die Größe der Gärten lassen sich den Möglichkeiten anpassen - Ein Garten geteilt würde dann auch nur die Hälfte der GemA bedeuten.
Das kann man machen.
Bedingung ist immer, das alle zur MV gehen, auch wenn sie nichts sagen wollen oder können. Abstimmen kann Jeder.
Grundsätzlich bin ich gegen unterschiedliche Stunden für Alte und Junge. Das ist rechtlich nicht  ok.
Die GA ist in gleiche Std  aufgeteilt. Selbstverständlich gibt es immer leichte und schwere Arbeit. Die wird in der übrigen Gesellschaft auch nach  Leistungsfähigkeit verteilt.
Müssen denn die Kleingärtner immer wieder versuchen, das Rad neu zu erfinden?

gruß eckhard

Uwe

Hallo Hans

Bei mir im Verein sind tatsächlich die Gartenfreunde die über 70 Jahre alt sind von der GA befreit. Dies wurde vor Jahrzehnte mal auf einer MGV beschlossen. Mein Vorschlag wäre, mach doch einfachmal den Versuch und beantrage das auf der nächsten JHV. Dann muß der Vorstand das bearbeiten und mit ein Bischen Glück wird das beschlossen. Vorraussetzung ist dann natürlichlich das du auf der Versammlung anwesend bist auch wenn du nicht mehr so deutlich sprechen kannst. Ich muß dir noch dazu sagen, auch ich habe ein Mitglied bei mir der kein Kehlkopf mehr hat. Auch den kann man relativ schwer verstehen aber trotzdem kommt er zu Wort und er wird, wenn auch schwer, verstanden und akzeptirt. Ich will damit nur sagen das auch schwer zu verstehende Leute an den Versammlungen teilnehmen sollten. Wenn sie dir nicht zuhören wollen oder können dann solltest du dir einen suchen der für dich verständlich spricht. Bitte verstehe das jetzt nicht falsch aber auch mit so eine Behinderung sollte man von einer MV nicht fern bleiben

Gruß Uwe

Marion

Hallo Gartenfreunde, hallo Hans Kirchner,

draußen in der "richtigen" Arbeitswelt, wäre ich der glücklichste Mensch auf Erden, wenn ich die Stunde 15,00 Euro verdienen würde.

Wie kommt der Vorstand auf 15,00 Euro?
Wer bestimmt es?
Wie wird dieser "Stundenlohn" berechnet?
Wer verwaltet das Geld?
Was wird mit dem Geld gemacht?

Und warum wird Arbeitsdienst immer in der Nähe des Vereinsheimes gemacht?

Der Arbeitsdienst bei uns hier fängt schon im März an und geht bis September und zu Zeiten, wo ich und mein Mann arbeiten. Also, wie sollen wir am Arbeitsdienst teilnehmen, bitteschön?

Unsere lieben Gartenfreunde rechts und links von uns, die machen es sich sehr einfach. Mähen den Rasen und Sie haben die Arbeitsstunden für ein Jahr raus.
Wir, die neu dazu gekommen sind, werden nicht einmal gefragt, ob wir auch den Rasen mal mähen könnten, damit es "angerechnet" wird. So viel zu den "älteren Generationen"! (Danke). So unter dem Motto: "Was ICH habe gebe ich nicht WEG!"


An Hans Kirchner!
Wenn du im Vorstand bist, wäre es schön, wenn Ihr bei der Wahrheit bleiben würdet. Wir wurden von Euch belogen in Bezug auf Garten, von wegen Nutzungsgarten. Es wurde wohlwollend verschwiegen, das dieser Garten nur aus Lehmboden besteht und es unmöglich macht, Gemüse anzupflanzen! DANKE, an die ältere Generationen.

Frohes Schaffen allen Gartenfreunde!


Hans Kirchner

Moin Moin Marion,
nachdem unsere Gartenanlage durch mangelhafte Entwässerung 3 mal überflutet wurde, so musste ich zuerst die dadurch entstandenen Schäden beheben. Hinzu kam, das die dadurch verursachte Verunkrautung im gesammten Garten beseitigt werden musste. Natürlich musste gegraben, gesäht und gepflanzt werden. Uff - war ne Menge Arbeit und konnte mich dadurch nicht an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen.
Ich würde gerne zu Deinen Anliegen jetzt ein paar Worte loswerden, bin aber jetzt durch einen längeren Zeitraum durch einen Krankenhausauffenthalt meiner Frau blockiert. Für die nächsten 4 - 6 Wochen ist nichts mit PC und dergleichen.

Schönen Gruß
Hans

PS: Bin nicht Mitglied des Vorstandes

Burchard

Hallo Marion,

> Wie kommt der Vorstand auf 15,00 Euro?
> Wer bestimmt es?

der Betrag wird normalerweise von der Mitgliederversammlung festgelegt, schau dochj mal in die Vereinssatzung


> Wer verwaltet das Geld?

der Kassierer - wer sonst

> Was wird mit dem Geld gemacht?
Das bekommen diejenigen, die an "deiner Stelle" die Arbeit machen


> Und warum wird Arbeitsdienst immer in der Nähe des Vereinsheimes gemacht?

da ist der Weg zum Bier nicht so weit

aber im Ernst,
die zu erledigenden Arbeiten - sowie die erforderlichen Stunden werden vom Vorstand auf der Mitgliederversammlung "beantragt"



Genrell; habt ihr das Problem mal auf der Mitgliederversammlung angesprochen?

Und warum wird Arbeitsdienst immer in der Nähe des Vereinsheimes gemacht?

Hans Kirchner

Moin Moin,
bin zwischendurch einmal zu Hause und möchte dazu ein paar Anmerkungen loswerden.

Einerseits -
mit der Festsetzung von "Stundenlöhnen" für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist das so ein (Un)Ding. In aller Regel sind wir eingetragene Vereine deren Allgemeinnützigkeit anerkannt ist und keine Gewerbeunternehmen. Eine landes/bundes einheitliche Regelung gibt es dafür nicht, so sind halt erhebliche Unterschiede in den einzelnen Vereinen vorhanden.

Eindeutig wird hierbei eine Bewertung von Arbeit und Leistung vorgenommem, die nur an der Realität vorbei geht. Nun kann man den "Schwarzen Peter" zwischen Vorstände und Mitgliederversammlungen hin und her schieben, doch das Problem bleibt bestehen. Tatsache ist - das Arbeit und Leistung vergleichbar mit der Tätigkeit einer landwirtschaftlichen Hilfskraft gleich zu setzen ist. Darüber hinaus gehende Bewertung zielt eindeutig auf Maßregelung. Ob dieses Vorgehen nun der Gemeinschaft förderlich ist, da habe ich meine erhebliche Zweifel.

Anderseits -
besteht Handlungsbedarf für eine landes/bundesweite einheitliche Regelung dieses Mißstandes. In diesen Zusammenhang muß man sich mit der Frage beschäftigen, in wie weit sich hier Mitglieder des Landesvorstandes bzw. Bundesvorstandes in diesen Forum beteiligen? Oder - welche Möglichkeiten haben Kleingärtners darauf Einfluß zu nehmen?

Letzlich -
bleibt und ist es ein Absurdum, wenn Regelungen bestehen, die beinhalten, das ein Mensch bis ins hohe Alter von 75 Jahren zur Arbeit heran gezogen wird. Alle Befürworter sollten einmal kräftig darüber nachdenken, was sie damit abverlangen. Junge, gesunde Menschen maßen sich an, zu entscheiden, was zumutbar ist. Gleichzeitig wird abverlangt, das eine Leistungsescheinung eines Arztes vorgelegt werden soll, wenn eine Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit geschehen soll.

Empfehlenswert ist es, einmal zuzuschauen, welch eine Mühe es macht, wenn ein älterer Mensch seinen eigenen Garten im Frühjahr bestellt.

Lutz

Hallo Hans Kirchner,

auch wenn meine weiter oben gestellten Fragen unbeantwortet blieben möchte ich mich nochmals zum Thema äußern.

1. Wir sind sicher einer Meinung, daß die Gemeinschaftsarbeit für den Verein eine notwendige Geschichte ist.
Nicht nur, um Gelder zu sparen! Ich denke, wichtiger ist sie, um "die Gemeinschaft" mit Inhalt zu erfüllen die über den privaten Eigennutz hinausgehen.
Ob das gegeben ist, wenn die obskuren Zahlungen für nicht geleistete Stunden in unverhältnismäßiger, um nicht zu sagen sittenwidriger Höhe beschlossen und gezahlt werden ist eine andere Frage. Da drängt sich auch mir der Gedanke einer "Maßregelung" förmlich auf.

2. Eventuell können wir uns auch grundsätzlich darauf einigen, daß die Gemeinschaftsarbeit Bestandteil des -allgemein gesprochen- Mitglieds-Beitrages, also des Beitrages des Mitgliedes an den Aufgaben des Vereins ist.
Daraus folgernd schließt sich zwingend, daß alle den gleichen Beitrag leisten sollten. (Soziale Unterschiede könnten natürlich berücksichtigt und bei Bemessung der Höhe! des Mitgliedsbeitrages berücksichtigt werden.) Eine Differenzierung auf Grund allein des Alters scheint mir hier noch nicht gerechtfertigt.

3. Wir können uns eventuell auch darauf einigen, daß die "Arbeit" nicht zwangsläufig körperlich schwere Arbeit zu sein hat auch wenn sich das bei Dir anders anhört und in Deinem Verein eventuell auch anders gesehen wird.
Wie ich in meinem o.g. Beitrag bereits angedeutet sollten sich in einem Kleingartenverein auch andere Arbeiten finden lassen, die (auch) von älteren Menschen noch gern gemacht würden. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Der/die eine hat Interesse und Spaß an Gartenbüchern? Gut soll/kann er doch eine kleine "Bibliothek" für die Mitglieder betreiben. Spaß beim Umgang mit Kindern? Betreuung derselben während die anderen arbeiten...Wie gesagt, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wäre nur eine Frage der Organisation.

Weitere Lösungsvorschläge:
Der Mitgliedsbeitrag wird in Mark und Pfennig festgelegt mit der Option, daß ein maximal festzulegender Anteil auch in Arbeitsleistung erbracht werden kann. Die Bewertung der Arbeitsstunden würde ich nicht unbedingt an der "Leistung" festschreiben wollen, da sehe ich Deine Bewertung schon recht nahe an der Realität. Der aktuell diskutierte "Mindestlohn" (7,50) wäre eine gute Richtschnur. Eine übergreifende Regelung hilfreich.

Alternativ könnte der Verein auch behilflich sein, wenn der ältere Gartenfreund eine/n Ersatzmann/-frau für den Arbeitseinsatz benötigt. In Stichworten; Haushaltsnahe Dienstleistung, steuerlich begünstigt, geringste Sozialabgaben... Es darf auch gerne ein Gartenfreund/-nachbar sein, der sich mehr als 1 € pro Stunde dazu verdienen möchte.
Und, ebenfalls nicht unwichtig: Der Verein hat damit rein rechtlich nichts zu tun, es entstünde ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Gartenfreund und dem "Ersatz". (Darum auch die oben geforderte Unterstützung vom Verein/Verband.)

Abschließend möchte ich nämlich mal nachfragen: Was geschieht eigentlich üblicherweise mit diesen für nicht erbrachte Arbeitsstunden eingenommenen Geldern?
Werden diese nicht oft an andere Gartenfreunde, die mehr Stunden leisten, ausgezahlt?
Soweit ich das sehe wird üblicherweise aber eben kein! wie auch immer gearteter Arbeitsvertrag geschlossen. Auch die mir bekannten Computerprogramme für Kleingartenverwaltung sparen diesen Punkt konsequent aus. Ist zumindest ein Novum... Aber irgendwann stolpert mal eine Finanzverwaltung darüber.
Und wenn dann in der BILD zu lesen ist: "Schwarzarbeit im Kleingartenverein" kann sich jeder die Zukunft selbst ausmalen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Hans Kirchner

Mouin Moin und Hallo Lutz
Dieses mal möchte ich umfangreicher Antworten, als wie ich ich es bisher gemacht habe. Obwohl ich bereits eingehend auf die Problematik eingegangen bin.
Zu 1
Die notwendige Gemeinschaftsarbeit will ich keinesfalls in Frage stellen. Als ehemaliger Obmann mit beruflicher Erfahrungen mit den Unterhalt von Liegenschaften kann ich sehr gut unterscheiden, was an notwendigen Arbeiten von Art und Umfang geleistet werden muß.
Ehemals bestand der Aufwand auf jährlich 5 Stunden pro Pächter(in) bei uns und dies wurde ohne sachliche Begründung auf 9 Stunden herauf gesetzt. Ebendso wurde erfolgreich festgelegt, das die nicht geleistete Gemeinschaftsarbeitsstunde mit 15 (T)Euro vergütet werden muß. Hintergrund - maßregeln und abkassieren, das hat mit Gemeinschafts-denken und handeln nichts zu tun.
Wie kommt so etwas zustande?
Die Jahreshauptversammlung findet grundsätzlich bei uns Mitten im Winter statt, wo kein Mensch mehr im Garten ist. Anlagenversammlungen mit den Obmann finden im Sommer nicht statt. Somit ist die Beteiligung für eine Jahreshauptversammlung dementsprechend gering.
Redegewandte Vorstände und Einzelpersonen, denen ich fachliche Erfahrung mit solchen Dingen abspreche, sind in der Lage, um mit dieser Minderheit alles so zu gestalten, wie es Ihnen in den Kram passt. Allein die Bewertung von Arbeit, Leistung und Leistungsfähigkeit ist schon obkurs.
Zu 2 und 3
Nach Deinen Darlegungen soll Gemeinschaftsarbeit soll ein Bestandteil des Mitglieger-Beitrages sein. An dieser Stelle einmal rechnerisch.
9 Gemeinschaftsstunden a 15 (T)Euro = 135 (T)Euro, so sind das für ca. 120 Pächter der stolze Betrag von 16.200 (T)Euro. Wohl aufgemerkt - Wir sind Allgemeinnützig und kein Gewerbeunternehmen.
Auf der Einnahmenseite des Vereins steht obendrein die Pacht für ein Vereinsheim, das als Kneipe verpachtet worden ist. Mitgliedbeitrag wird auch erhoben. Irgendwo muß doch eine Grenze sein.
Jetzt zu:
"Eine Differenzierung auf Grund allein des Alters scheint mir hier noch nicht gerechtfertigt."
Das eine hier Diskriminierung auf Grunglage des Alters vorliegt, das ist nicht von der Hand zu weisen. Der Gesetzgeber schreibt nun einmal vor, das ein Mensch im Alter von 65 bzw. 67 keine Erwerbstätigkeit mehr abverlangt werden kann. Über Jahrzehnte ist man Mitglied des Vereins, man beteiligt sich an der Gemeinschaftsarbeit und da git es Menschen, die fühlen sich berufen, das sie darüber bestimmen dürfen, das die Leistungsfähigkeit von Menschen bis zum 75 Lebensjahr geht? Das hat mit Gleichheit nichts, aber auch garnichts zu tun. Dies erst Recht, wenn eine Bescheinigung eines Arztes vorglegt werden soll, wenn die Leistungsfähigkeit abnimmt.
Lösungsvorschläge:
Natürlich bin ich mit 66 Jahren noch bereit etwas für die Gemeinschaft zu tun, das auf freiwillger Basis und nicht unter Zwang, verbunden mit der Bezahlung von nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.
Anderseits entnehme ich, das recht unterschiedliche Regelungen getroffen worden sind und Landes- und Bundesvorstände sollten wohl in der Lage sein, das einheitliche Reglungen diesbezüglich getroffen werden.
 In der kommenden Woche werde ich mit einer Interessenvertretung für Rentner mal ein wenig mehr Öffentlichkeit herstellen, damit es einmal richtig bekannt wird, was man so mit Kleingärtners/innen so anstellt. Es bedarf hierbei eindeutig einer Veränderung.

Mit freundlichen Grüßen
Aus den Nordwesten
Hans
 



Lutz

Moin moin zurück.

Die von Dir errechneten 16.200 € sind doch bereits Fakt und Bestandteil des Mitgliedsbeitrages Die Erhöhung desselben ist also bereits beschlossene Sache. Die Frage nach der Gemeinnützigkeit sollte also u.a., wie bereits angedeutet, über die "Verwendung" der Gelder laufen. (Mittelbindung etc. In einem anderen Thread hier im Forum hatte ich schon mal beschrieben, wie viel sich Der Große Vorsitzender und seine (Spieß-)Gesellen als "pauschale Aufwandsentschädigung" zugestehen.)
Wohin also fließt bei Euch das Geld? Eine Frage, die sich jeder Commissario bei der Aufklärung mafiöser Strukturen stellen muß und dessen Beantwortung zumeist (zumindest in Kriminalromanen) zur Zerschlagung derselben führt.

An anderer Stelle las ich schon mal, daß Vereine die Höhe des Mitgliedsbeitrages als "Sozialfilter" benutzen. Frage doch mal Deinen Vorstand konkret, ob es beabsichtigt ist
A) ältere Gartenfreunde
B) Geringverdiener und
C) Sonstige
außen vor zu lassen bzw. aus dem Verein zu treiben.

Auch die Verbände sollte man befragen, ob das mit den immer von den Kleingärtnern eingeforderten Gemeinnützigskeits-Richtlinien vereinbar ist. In den Sonntagsreden derselben klingt es immer anders, da hört man "sozial" und "Integration" und "Demographie" und "Hilfe" und "Gemeinschaft" und...
Vielleicht findet sich ein Anlaß, mal einen Leserbrief, der eben das thematisiert, an ein Blatt, einen Sender Deiner Wahl zu schreiben. Könnte zumindest hilfreich sein.

Nochmals zu:
"Eine Differenzierung auf Grund allein des Alters scheint mir hier noch nicht gerechtfertigt."
Dies bezog sich auf den Mitgliedsbeitrag allgemein, nicht auf die Art und Weise, wie der zu erbringen ist. Also: "Das eine hier Diskriminierung auf Grundlage des Alters vorliegt, das ist nicht von der Hand zu weisen." scheint mir sehr weit her geholt. Diskriminierend wäre, wenn gesagt würde daß z.B. wegen nachlassender Leistungsfähigkeit im Alter mehr Arbeitsstunden zu leisten wären. Diskriminierend ist natürlich "wenn eine Bescheinigung eines Arztes vorgelegt werden soll,.." Keine Frage. Ebenso die Verwendung von "Sozialfiltern". Doch eben das wäre keine! Altersdiskriminierung. Womöglich gibt es auch bei Euch "Fette Pensionäre" -ebenfalls "Ältere"- die aus o.g. Gründen Höhe und Umfang der Zahlungen und Stunden mit forciert haben?

Deinem Weg, "mit einer Interessenvertretung für Rentner mal ein wenig mehr Öffentlichkeit herstellen, damit es einmal richtig bekannt wird, was man so mit Kleingärtners/innen so anstellt." kann man nur zustimmen. Nur so funktioniert Demokratie (in manchen Kleingartenvereinen hier im Osten offenbar immer noch ein Fremdwort). Macht richtig Wind! Das Kleingartenwesen braucht diesen Wind, wenn nicht schon ein Sturm nötig ist, um mal richtig die Köpfe durchzulüften.

 
Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Marion

Hallo,

wie sieht das aus, wenn mein Mann und ich berufstätig sind und überhaupt keine Möglichkeit haben, Arbeitsdienst zu leisten? Was sollen wir machen?

Wir können es uns nicht leisten, Urlaub zu nehmen!

Wir müssen jedes Jahr 135,00 Euro berappen!

15,00 Euro das möchte ich mal  in der freien Wirtschaft verdienen! Da schreien ja die Firmen nach Verrat, wenn man sagt, man möchte wenigsten den Mindestlohn verdienen....

15,00 Euro ist nicht zu vertreten und dagegen muss endlich etwas unternommen werden!

Es ist eine Frechheit, wie hier Kleingarten-verbände abkassieren.


Lutz

Hallo Marion,

genau das ist der Grund, weshalb ich oben bereits betonte, daß das von Hans Kirchner beschriebene eben keine! Altersdiskriminierung ist sondern eine Diskriminierung einer bestimmten "Schicht", um es mal vorsichtig zu benennen. Die Urheber derselben haben völlig vergessen, wo die Wurzeln der Kleingartenvereine liegen. (Okay, in ihren schönen Reden werden eben diese Wurzeln immer wieder betont. Aber die von Dir genannten Arbeitgeber werden auch immer betonen, daß ihr Streben nach Maximalprofit einzig und allein zum Nutzen der Hungerlohnempfänger dient. Worte, nichts als Worte. Und purer Eigennutz!)

Zu derartigen (mE schon beinahe sittenwidrigen) Frechheiten sollten sich die Verbände auch mal äußern. Doch nein, Vereine, die derart ihre Gartenfreunde abzocken haben natürlich genug Knete für Wegebau, Spielplatz, Lehrgarten (600 €/Jahr allein für die Lehrgartenleiterin als pauschale Aufwandsentschädigung) und und... um beinahe jeden Wettbewerb zu gewinnen, bzw. wie eben geschehen, zumindest den zweiten Platz zu belegen...

Hier hilft nur Öffentlichkeit!

MfG aus Dresden
Lutz

Hans Kirchner

Moin Moin und fröhliches hallo an Marion.
An dieser Stelle möchte ich der Marion berichten, wie ich es zu meinen Obmann-Zeiten dieses Problem gelöst habe, denn so einige hatten wenig Zeit, um der Gemeinschaftarbeit nachzukommen.
Für solche Fälle hatte ich vorsorglich Arbeiten geplant, die außerhalb der Gemeinschaftsarbeitzeiten zu erledigen sind. Ich verband es mit der Bitte, mir Bescheid zu geben, wann die Arbeit erledigt wurde. Meistens ging dieses Prinzip ohne größere Probleme. Als Obmann sollte man einen guten Kontakt zu ALLEN pflegen und nur so lassen sich solche Sachen bewältigen.

Lutz - später zu Dir - erst mal Fußball.

mfg
Hans

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