Gemeinschaftsarbeit und kein Arbeitsdienst

Begonnen von Hans Kirchner, 07. Mai 2008, 18:10:00

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Hans Kirchner

Hallo Dora
und auch ein Gruß
an alle Gartenfreud(e)innen,

scheinbar kommt das nicht richtig rüber oder man will es nicht verstehen. Ich will kein Streitgespräch hier in diesen Forum, sondern ich will das man es erörtert, weil es Veränderung bedarf.

Da rackere ich über Jahrzehnte für den Verein, indem ich an der Gemeinschaftsarbeit beteilige,  mach alles mögliche, übernehme freiwillig die Aufgaben eines Obmannes für einen Zeitraum und jetzt soll ich noch zwangsweise bis zum 75th Lebensjahr knüppeln? Aber es geht aber nicht allein um meine Person.

Wie schon bereits erwähnt - freiwillig JA - Zwang ab 65 Jahre NEIN.

Warum ist man nicht in der Lage, uns um Hilfe zu bitten??? Mit 65 bis 75 - überlegt doch, was das bedeutet. Obendrein eine ärztliche Stellungnahme abzuverlangen, wenn das Leistungsvermögen im Alter abnimmt, damit Mann/Frau von der Gemeinschaftsarbeit befreit wird. Irgendwo steht es geschrieben, das hat so was mit, das die Würde des Menschen....???

Zu unserer Anlage:
Umfasst ca. 120 Parzellen, ca. 20 % der Vereinsmitglieder sind im Rentenalter. Von Überalterung keine Spur. Das sogn. Vereinsheim ist als Gaststätte verpachtet worden und die damit verbundenen Gemeinschaftsarbeit gibt es nicht. Bei den veranschlagten 9 Arbeitsstunden im Jahr sind das 1080 Arbeitstunden. Berücksichtige ich die 20%, so ist es durchaus machbar, das alle laufenden Unterhaltsarbeiten erledigt werden.

Ich weis auch, das gerade jüngeren Menschen schwer fällt, sich da hinein zu denken, um etwas zu verändern. Das war schon immer so und es bleibt auch so.



Hans