Wohnen im Garten

Begonnen von Andrä, 27. Mai 2008, 13:59:00

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Viola

Hallo Andrä und alle anderen,

in Berlin gibt es schon einige Besonderheiten, wohl resultierend aus der Nachkriegszeit und der damals bestehenden Wohnungsnot.
Innerhalb einer Kleingartenanlage kann es durchaus sein, es gibt übergroße Lauben mit Dauerwohnrecht, jedoch nur bis der derzeitige Pächter aufgibt. Dann muß zurückgebaut werden (24qm)was viele ältere Pächter nicht bezahlen können.

Auch gibt es viele Kolonien, die an die Kanalisation angeschlossen sind (wurde vom Senat verfügt).

Dauerhaft wohnen heißt für mich ganzjährig wohnen, das geht schon mal nicht, weil im Winter das Wasser abgestellt wird. Gelegentlich übernachten: am Wochenende und wg. Hartz IV in den Ferien der Kinder.

Einfache Ausstattung der Laube: ok, aber ich muß mir doch was kochen können, wenn ich den ganzen Tag draußen bin.

Im übrigen, 0,08Cent pro qm, wo habt Ihr denn diese Zahlen her, jedenfalls nicht in Berlin!

Viola

>FL


die € 0,08 m² werden in Aschen bezahlt!

Ob ich nun 1 3 6 oder 12 Monate  im Garten "übernachte" es ist und bleibt wohnen. Ich kenne Gärtnr die haben sich für den Winter Wassertanks um genügend Trinkwasser zu haben. Die wohnen wirklich das ganze Jahr.

christian

Da es sehr viele Wohnungslose gibt, auch Obdachlose genannt, diese aber auch unter Brücken etc. Übernachten (Schlafen unter Brücken wurde jüngst vom Bremer CDU-Chef Röwekamp für ALLE Arbeitslosen gefordert) kann mit keiner Logik vom Übernachten aufs Wohnen geschlossen werden.
Denn auch für Obdachlose geht abends die Sonne unter und es wird Nacht. Das unausweichliche Überstehen der Nacht nennt sich Übernachten.
Oder will jemand ernsthaft behaupten, Wohnungslose wohnten unter Brücken?

Im übrigen bin ich im Andenken an den Fernsehunterhalter Hans Rosental der Meinung, daß NIEMAND das Recht hat, seine Schnüffelnase in das Übernächtigen in Gartenlauben zu stecken.
Denn immer wieder gibt es "Krisenzeiten" in denen Gärten und Lauben das Leben von Menschen retten. Hans Rosental überlebte das Dritte Reich nur, weil er sich jahrelang in einer Gartenlaube vor dem Nazipack verstecken konnte!
Offensichtlich sind unter uns Kleingärtnern zuviele von denen, die meinen, die beiden Schwestern, die Hans Rosental in ihrer Laube versteckten, hätten ein ganz schlimmes Verbechen genannt "dauerhaftes Wohnen" unterstützt...
Andere überlebten die Hungerjahre des Ersten und Zweiten Weltkrieges nur, weil es Obst, Karnikel  und Gemüse aus Kleingärten gab.

"Dank" des Booms beim Biosprit gibt es schon jetzt in sehr vielen Ländern Hungernöte, und auch hier werden die Anbauflächen für Lebenmittel knapp.
In den Randgebieten Moskaus und anderer Metropolen sind schon jetzt viele Familien auf "Parzelle" angewiesen, um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben, weil WOHNEN nicht mehr zu bezahlen ist.
Wie oben genannt, preschen schon die ersten deutschen Politiker hier damit vor, Menschen jedes Wohnen verbieten zu wollen.
Bevor ich mich von der CDU unter die Brücke drängen lassen, schnarche ich auf Parzelle! Und das auch im Winter, wenn es sein muss. Nur WOHNEN wird sich dieser Zustand dann wirklich nicht nennen lassen.

>FL


netter Vergleich - seit wann wurde das BgleingG von AH erlassen?

Dieser Vergleich ist schon pervers.

Wie viele Obdachlose haben eine Kleingarten gepachtet?




Markus

Hallo Christian,
das war am Ziel vorbei.
Eindeutig!

Aber ich hoffe es geht Dir jetzt besser, da der ganze Frust runter ist ;-))

Gruß Markus

christian

Nun, weder verbietet das Bundeskleingartengesetz Übernachtungen auf Parzelle, noch verbietet es jede Form des Wohnens.
Es macht lediglich bauliche Vorschriften dahingehend, daß die Laube nicht zum "dauerhaften Wohnen" geeignet sein darf.
Also liegt auf der Hand, daß dem Gesetzgeber nicht daran gelegen ist, jede Form des Wohnens im Kleingarten zu verbieten.
Hätte der Gesetzgeber das Übernachten untersagen wollen, hätte er dies auch getan. Dann würde im Gesetz stehen, daß die Laube nicht zum Übernachten  geeignet sein darf.
Würde der Gesetzgeber jede Form des Wohnens auf Parzelle verbieten wollen, stünde im Gesetz, daß die Laube überhaupt nicht zum Wohnen geeignet sein darf.
Was hingegen im Gesetz steht, ist die Vorschrift bezüglich der Eignung zum dauerhaften Wohnen.
Wer sich in Beschaffenheit und Ausstattung seiner Gartenlaube an das Gesetz und die bekannten Gerichtsurteile hält, ist im juristischen Sinne nicht in der Lage dort dauerhaft zu Wohnen.
Jede Form des Auffenthaltes in einer den Vorschriften entsprechenden Gartenlaube ist somit völlig gesetzeskonform und legal, da es sich per Definition nicht um dauerhaftes Wohnen handeln kann.

christian

Hallo Markus,
welcher Frust sollte runter sein?
Nun, über das Ziel hinaus habe ich wohl nicht geschossen, eher exakt getroffen.
Das Bundeskleingartengesetz macht bauliche Vorschriften bezüglich der Ausstattung der Gartenlaube. Die Terminologie des Gesetzes verwendet den Begriff "dauerhaftes Wohnen".
Die Lauben sollen für "dauerhaftes Wohnen" nicht geeignet sein. Das unterscheidet Kleingärten von Zweitwohnsitzsiedlungen.
Den Bezug auf "dauerhaftes Wohnen" dürfte der Gesetzgeber mit der Absicht gewählt haben, nicht jede Form des Wohnens auf Parzelle auszuschließen, sondern nur das auf Dauer angelegte Wohnen.
Zu Dauer und Häufigkeit von Aufenthalten auf Parzelle, die nicht dem dauerhaften Wohnen entsprechen, äußert sich der Gesetzgeber im Bundeskleingartengesetz mit keinem Wort, also sind Übernachtungen, die ja per Definition keine Form des Wohnens darstellen, erlaubt, und auch "zeitweiliges Wohnen" in jedem Fall auch.
Wäre dem nicht so, stünde im Gesetz, daß Gartenlauben zu keiner Form des Wohnens geeignet sein dürfen.
Es steht aber lediglich drinn, daß sie nur zum dauerhaften Wohnen nicht geeignet sein dürfen.
Auf die zahlreichen Gerichtsurteile darüber, wie diese Austattung konkret zu verstehen ist, gehe ich hier nicht ein, sie dürften bekannt sein.
Auch dürfte die Logik verständlich sein, nach der ein Aufenthalt in einer Gartenlaube, die den gesetzlichen Standarts bezüglich der Untauglichkeit zum dauerhaften Wohnen vollumfänglich entspricht, in KEINEM FALL dauerhaftes Wohnen sein kann. Denn das geht ja im Sinne der Gesetzgebung und Rechtsprechung schon von der Beschaffenheit der Gartenlaube her garnicht.

Markus

Hallo Christian,
da hast Du deinen (und meinen) Beitrag vom 30.05. wohl nicht ganz verstanden oder gelesen.
Was hat das 3. Reich und "unser Hänschen" mit den heutigen Kleingärten zu tun. Das hat sich mir nicht ganz erschlossen. Und darum: ....Das war am Thema weit vorbei.

Und damit sollten wir auch wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen.

Die Anderen Ausführungen, vor allem vom 02.06., finde ich eine interessante Betrachtungsweise. Darüber könnte man debattieren.

Gruß Markus

christian

Hänschen Rosental hat insoweit mit der heutigen Lage zu tun, als er sein Leben nur dadurch retten konnte, indem er sich durch dauernden Aufenthalt in einer Gartenlaube - auch nachts - vor dem Zugriff der Nazis und der Deportation in die Gaskammer retten konnte.
Sicherlich droht in der heutigen Zeit solche Deportation kaum, wenn man von den Kooperationen gewisser Stellen unseres Staates mit Folterstaaten absieht, in die gelegentlich rechtswidrig abgeschoben oder entführt (deportiert) wird.
Gewiß ist die Zahl der Menschen, die sich verstecken müssen, um nicht in Folter und Tod deportiert zu werden heute geringer als im Dritten Reich, dennoch gibt es diese Menschen.

Dann gibt es eben auch noch diejenigen, denen Obdachlosigkeit droht. Es gibt die zahlreichen erwerbslosen Kleingärtner, von denen viele damit rechnen müssen, wegen Behördenwillkür aus Hartz IV in die Obdachlosigkeit gedrückt zu werden. Auf den Mitarbeitern der Behörden lastet ein nicht zu unterschätzender Druck, die Zahl der Hartz-IV-Empfänger mit allen Mitteln zu senken, manche lassen sich aus Furcht, selbst auf der anderen Seite des Schreibtisches zu landen, zu rechtswidrigen Leistungskürzungen und Leistungseinstellungen hinreißen.
Daß dieses von manchen Kräften in der Politik gefördert wird, davon zeugt die öffentlich geäußerte Forderung des Vorsitzenden der Bremer Ratsfraktion der CDU, Herrn Röwekamp, die Arbeitslosen sollten unter Brücken schlafen.

Da ich davon ausgehe, daß die Laube eines reichlich mittelosen Hartz IV-Empfängers kaum eine  "Luxusbude" sein dürfte und somit die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Nichteignung zum dauernden Wohnen vollumfänglich erfüllt, kann ich jeden Kleingärtner verstehen, der den Anspruch erhebt, im Falle der Obdachlosigkeit lieber auf der kleingärtnerisch genutzten Parzelle zu schlafen, als im Obdachlosen-Asyl.
Seinen Tagessatz wird er im Falle des Falles regelmäßig bei den zuständigen Stellen holen, dort seine Meldeadresse haben und auch die dortigen Angebote zur persönlichen Hygiene nutzen.
Bei dieser keineswegs auf Dauer angelegten Notlösung wird man wohl nicht von "Wohnen auf Parzelle" reden können.
Doch sollten solche Notlösungen im Sinne der Humanität möglich sein, um Menschen nicht den letzten Rest an Boden unter den Füßen wegzuziehen.
Meiner Auffassung nach stellt eine solche auf Kurzfristigeit angelegte Notlösung keinen Widerspruch zum Bundeskleingartengesetz, sondern ist in diesem durch den Passus der Nichteignung zum "dauernden Wohnen" impliziert.
Somit kann meiner Auffassung nach Notleidenden geholfen werden, ohne den Schutz des Bundeskleingartengesetzes zu verlieren.
Denn für solche Notlösungen reichen einfache Bauart und Ausstattung und die Abgrenzung gegenüber Zweitwohnsitzsiedlungen mit luxuriösen Wochenend- und Ferienhäusern ist überprüfbar gegeben.

P.S.: Da die meisten Kleingartenanlagen in der Nähe der Wohnungen der Pächter liegen, kann man, wenn man als Familie mit wenig Geld mal schöne Sommertage auf Parzelle verbringt, auch zum Wäschewaschen und gründlichen Duschen etc. eine Radtour zur Wohnung machen.
 

Andrä

Hallo,
ich bin sehr erschrocken, welche komischen Diskussionen sich hier auftun. Ein Christian hat wohl zu viel Zeit oder zu lange in der Sonne gelegen. Eher versteht Markus worum es hier geht. Rein Rechtlich ist es nicht gestatten in Gartenlauben zu übernachten (kl. Ausnahmen). Alles andere ist nicht gestattet - so in Berlin.
Es ist auch unfähr den Hausbesitzern gegenüber.
Ich bezahle viel mehr Geld, als nur eine Pacht.

Ein Obdachloser kann sich bestimmt keine Datsche leisten!

christian

Andrä,
hättest Du keine pisaesken Probleme mit dem Leseverständnis, würdest gewiß nicht so nonkontentual formulieren...

Wo bitte steht in welchem Gesetz, daß Übernachtungen in Gartenlauben verboten sind?  Zitate!

Ferner:

Warum sollten Menschen, die in die Obdachlosigkeit abzurutschen drohen, nicht Pächter einer Kleingartenparzelle sein?
Bei kleingärtnerischer Nutzung, also vorschriftsmäßigem Gemüseanbau, kann man sich auch von Hartz IV die Pacht leisten, welche bundesdurchschnittlich bei 0,17 € pro m² liegt, und die durchschnittliche Parzelle etwa 360 m² hat, (macht 61,2 € Jahrespacht, plus etwa 50 € Vereinsbeitrag).
Übrigens sind mir in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Sozialbereich schon ehemalige Universitätsprofessoren begegnet, die durch biographische Verwerfungen obdachlos wurden.

Oder sollte obdachlosen Kleingärtnern die Parzelle per Gesetz verboten werden? So in etwa muss ich Deine "Ausführungen" verstehen.

Auch scheint mir Dein Begehren schleierhaft.

Offensichtlich bist Du unzufrieden mit Deiner Situation als Besitzer eines Luxuszweitwohnsitzes und Dir steigen die Kosten über den Kopf.

Was möchtest Du bewirken?

Eine Verbesserung Deiner Situation?

Oder doch bloß eine Verschlechterung der Situation der Kleingärtner?

Kleiner Tipp am Rande: Mit der Forderung nach Verschlechterung der Situation anderer erwirkt man kaum bis nie die Unterstützung anderer; eher wirkt man ridikül.

Also, was können wir tun, um Dir in Deiner offensichtlichen Notlage zu helfen, damit es Dir besser geht?

Viola

Hallo zusammen,

christian, ich kann Deine Gedanken und Ausführungen nur voll unterstützen!!!

In unserer heutigen "Wohlstandsgesellschaft" kann jeder ganz schnell ganz wo anders enden.

Unsere deutsche Sprache ist so vielfältig und akzentuiert, dass ich doch vom Gesetzgeber ein klar formuliertes Gesetz erwarten kann. Im Bundeskleingartengesetz steht nichts vom übernachten(wie von Dir schon ausgeführt)sondern von dauerhaftem Wohnen.Das definiert sich lt. Kommentar von einem Herrn Mainzek an Wasser- und Stromanschluss IN der Laube.Völliger Quatsch, kochen kann ich auch mit Gas und mein Wasser hole ich halt draußen.

@Andrä

vielleicht jetzt mal richtig was zum ärgern aus Deiner Sicht

Pachtzins für ca. 300 qm
und öffentliche Lasten      162,00€
Beitrag Verband              43,8o€
Beitrag Verein               46,00€
Umlage Kinderfest             6,00€

sind jährlich 258,00€ (gerundet),also ca. 22,00€ im Monat zuzüglich Wassergeld, Müllabfuhr und Strom oder Gas.

Und innerhalb einer Kleingartenanlage gibt es durchaus auch Dauerbewohner,die einen deutlich höheren Pachtzins bezahlen.

christian, nochmal, hier jetzt nicht nachlassen, ich finde Deine Einstellung und Auslassungen bewundernswert, viele Forumsteilnehmer sollten vielleicht
ein wenig nachdenken.

Klaus - Dieter

Hallo,


ich habe soeben meine Wohnung gekündigt (€495,-- kalt plus Nebenkoszten so um die €650).

Werde nächste Woche im meine Laube umziehen, ist zwar etwas kleiner aber dfür nur €500,- im Jahr für Pacht und dergleichen.

Vilen Dank für die wertvolle Argumentationshilfe.

biggi

Hallo Viola!
Ich zahle bei 291m² 37,83€ Gartenpacht
Mitgliedsbeitrag 20,00€
Umlage 40,00€
Strom+Wasser 10,00 €
Was zählt bei Euch als öffentliche Lasten?Das ist ja viel Geld was Ihr da zahlen tut.Beitrag Verein, ist das die Umlage? Was zahlt ihr da für einen Beitrag? Sind diese Gelder rechtlich? Da wird ja der Garten zum Luxus.Gemeinnützige Gartenvereine sollen doch preiswerter sein als Datschen.
Gib mal bitte Bescheid.




Viola

entschuldige, daß ich erst heute antworte, wir waren im Garten.

Doch, es ist schon alles rechtens, auch nach Bundeskleingartengesetz.

Wir sind ein Kleingartenverein, angeschlossen an den Landesverband auf senatseigenem Grundstück in Berlin (West).
Jeder Garten hat eine eigene Wasseruhr,der m3 kostet derzeit 2,60€, jeder zahlt nach Verbrauch.

Stromanschluss: jeder hat einen eigenen Zähler, Abrechnung nach Verbrauch.

Öffentlich-rechtliche Lasten: der Eingang liegt an einer öffentlichen Straße, also Gebühren für die Berliner Stadtreinigung (fegen, Schnee- und Eisbeseitigung), das wird bei uns nicht nach laufenden Straßenmetern berechnet, sondern nach Grundstücksgröße (gesamte Kolonie).

@Klaus-Dieter
mit dem Pachtvertrag unterschreibst Du, daß Du eine Wohnung haben mußt, also ist Dein Argument recht dünn. Sei gewiss, irgend jemand verpfeift dich immer, dann hast Du die fristlose Kündigung.
Viola  

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