Widerrechtlicher Zutritt zum Garten durch Vorstand

Begonnen von Wolke, 17. Juli 2008, 10:42:00

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Wolke

Hallo Gartenfreunde.

Ich habe immer noch das Problem mit den Koniferen in meinem Garten. Der Vorstand ließ nicht mit sich reden. Da ja laut Gartenordnung bis Oktober Rodungsarbeiten untersagt sind habe ich angeboten die Koniferen im Herbst diesen Jahres zu entfernen. Mir wurde eine Frist bis Ende Juni gesetzt (nur mündlich und ohne das ich zugestimmt habe). Nun habe ich Post vom Vorstand bekommen. Dieser setzt mir eine kurze Frist zur Entfernung d. Koniferen. Sollte ich dies nicht tun werden Mitglieder d. Gartenvereins diese entfernen und die Kosten werden mir in Rechnung gestellt. Ich bin absolut dagagen, dass jemand meinen Garten widerrechtlich betritt und die Koniferen entfernt. Ist das nicht Hausfriedensbruch? Ich darf doch auch nicht den Garten des Vorstandes betreten und eine Hecke entfernen. Vielleicht habt Ihr einen Tipp für mich um doch noch meine Koniferen zu "retten".

Danke.

Re(e)Bell

Hallo,
was Vorstände von Kleingartenvereine sich immer noch meinen herausnehmen zu dürfen.
Ich würde dem Vorstand mal § 858 BGB unter die Nase halten.
Vermutlich wollen sie damit einschüchtern.

Da die Ankündigung der "verbotenen Eigenmacht" ja sogar schriftlich erfolgt ist, könnte man auf deren Kosten (damit meine ich den Vorstand perönlich, denn der Verein kann die Kosten auf dem Wege des Schadensersatzes von diesen Vorstandsmitgliedern als Schadensersatz einfordern) einen Anwalt einschalten und sogar eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirken.

Hans