Gartennachfolger ?

Begonnen von Anne, 30. Juli 2008, 00:51:00

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RobinHood

Hallo, mir brennt das Thema auch gerade in Niedersachsen/Oldenburg auf den Nägeln.

Mein Nachpächtervorschlag, der mir 1500€ Abstand zahlen möchte, wird vom Vorstand abgelehnt mit der Begründung, der Vorstand habe einen eigenen Nachpächter allerdings ohne Abstandszahlung.

Ich muß sogar mit 14 Tagefrist meine Laube abreissen und den Garten lehrräumen. Der Nachpächter wird mir vom Vorstand nicht benannt. Sollte ich nicht lehrräumen (mein Garten ist sehr artenreich mit solider Laube bewirtschaftet) werde der Vorstand lehrräumen und mir hierfür incl. Asbestdachentsorgung 2900€ in Rechnung stellen. Gartenschätzer zu meiner Wertermittlung/Entschädigung lt. BKG §11 Kündigungsentschädigung gibt es in Niedersachsen/Oldenburg seit 20Jahren nicht.

Alle friedlichen Gesprächsversuche waren ohne Erfolg.
Mann kann nur warnen vor diesen Gartenzwerg-Königen und Reaktionären!

Gibts noch Rettung? Nein. Kein Vorstand hat jemals einen Rechtsstreit verloren. Bitte im nächsten Leben, Mediations- statt Rechtsschulungen der Vorstände.

Hans

Hallo Robin Hood,

ich kann verstehen, dass Du sauer auf den Vorstand bist. Allerdings hast Du wenig Chancen, weil:
1. allein der Vorstand (im Auftrag des Zwischenpächters) entscheidet, mit wem er einen neuen Pachtvertrag eingeht.
2. allein der Vorstand entscheidet, ob die Parzelle überhaupt weiterhin als Kleingarten genutzt werden soll. In diesem Falle ist die Parzelle durch den abgebenden Pächter von seinem Eigentum zu beräumen.
3. der abgebende Pächter nicht das Recht auf einen finanziellen Erlös aus der Gartenübergabe hat.
Weiterhin muss der Vorstand seine Entscheidung gegenüber dem ausscheidenden Mitglied nicht begründen.
Er hätte es aber tun können, und damit wäre die Entscheidung für Dich wenigstens nachvollziehbar gewesen.
Bedauerlich, das Ganze !

Hans
 

RobinHood

Hallo, danke Hans für deine klaren Worte.

Bist du Funktionsträger in Niedersachsen?

Verstehe dann Bundeskleingartengesetz nicht:
§ 11 Kündigungsentschädigung

(1) Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Soweit Regeln für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen von den Ländern aufgestellt oder von einer Kleingärtnerorganisation beschlossen und durch die zuständige Behörde genehmigt worden sind, sind diese bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zugrunde zu legen. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 sind darüber hinaus die für die Enteignungsentschädigung geltenden Grundsätze zu beachten.

(2) Zur Entschädigung ist der Verpächter verpflichtet, wenn der Vertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 gekündigt worden ist. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 ist derjenige zur Entschädigung verpflichtet, der die als Kleingarten genutzte Fläche in Anspruch nimmt.

(3) Der Anspruch ist fällig, sobald das Pachtverhältnis beendet und der Kleingarten geräumt ist.


Habe mich seit 3Jahren versucht in die Vereinspolitik einzumischen. Fachberater in Niedersachsen und Bremen, Schätzer in Bremen gemacht. In unserem Verein wird der Fachberater nicht einmal (lt. Satzung) zur erweiterten Vorstandsitzung eingeladen. Was ich auf Fachberatertreffen usw. erlebt und erzählt bekommen habe ist eine Katastroph. Ab einem gewissen Verkalkungsgrad, werden die Greise böswillig. Schade eigentlich ums Kleingartenwesen. Ich werde mich im Nabu und Walldorfgarten engagieren.

Hans

Hallo Robinhood,

zu Deiner ersten Frage: Ich bin "Funktionsträger", nämlich Vorsitzender eines Kleingartenvereins in einer sächsischen Großstadt - und dies seit 1969 abwechselnd als erster oder zweiter Vorsitzender. Im folgenden Jahr werde ich mich nicht mehr zur Wahl stellen, denn ich habe  e n d l i c h ! geeignete Gartenfreunde (innen) gefunden, die den Mut und das  "Zeugs dazu" haben, künftig den Verein zu leiten.
Zu Deiner Frage betr. Anspruch auf Entschädigung:
Ein solcher Anspruch entsteht  n u r  nach Kündigung durch den Verpächter bzw. Zwischenpächter, nicht aber bei Kündigung durch den Pächter. Dieser hat keinerlei Einfluss darauf, ob die Parzelle weiterhin und an wen sie verpachtet wird und kann damit froh sein, wenn er überhaupt Geld bekommt. Sorry  -  ich hab das nicht erfunden.
Mir gefällt das auch nicht.

viele Grüße aus Dresden

Hans

chris

Sorry Hans, aber der Vorstand darf nicht erpressen oder drohen, hier kommt das BGB zur Handhabung !! Normalerweise geht das nicht ohne Räumungsklage

Hans

Richtig, Chris,

das hätte ganz anders laufen können.
Aber: Nach wie vor wissen wir nicht, wer wann wem und warum gekündigt hat. Das hat uns Robinhood leider nicht übermittelt. Bei einer normalen Kündigung von Pächterseite räumt der Verein in der Regel eine Frist bis zu 2 Jahren ein, innerhalb derer der Garten vergeben werden kann. Erst dann  m u s s  geräumt werden.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Verpächter wegen grober Mangelbewirtschaftung oder wegen grober Verstöße gegen Satzung oder Pachtvertrag gekündigt hat, oder wenn die Mitglieder den Betreffenden aus dem Verein ausgeschlossen haben.
Gib mal "Butter bei die Fische", Robinhood.

Grüße von

Hans

RobinHood

Hallo Hans, Chris,

13Jahre Garten bewirtschaftet und fristgerecht bezahlt. Anfang diesen Jahres wegen Finanz-Engpass nicht im Vorraus zahlen können. Nach 3 Monaten Rückstand bin ich daher fristlos wegen Pachtrückstand mit Einschreiben zum 30.6.2008 vom Vorstand gekündigt worden. Mit Vorstand Ratenzahlung vereinbart und fristgerecht immer bezahlt.

Vorstand nimmt Kündigung aber nicht zurück :-((

Vorstand hat meinen Garten mit Schloß abgeschlossen. Zum ausräumen des Gartens darf ich mir den Schlüssel holen. Der Vorstand benennt mir nicht einmal seinen Nachpächter.

Was steckt dahinter?

Bin bekennender artenreicher "Naturgärtner" (siehe neue bundeskleingärtnerische Richtlinie zur "gärtnerischen Praxis"). Dieses Unkraut soll ausgerottet werden. Ein Hoch auf 40 Jahre rechtwinkelige Sterilgärten :-((

Der Vorstand hat den Garten schon an das Arbeitsamt für ein "Gewöhnungsprojekt" mit 20 Jugendlichen verpachtet. Dieser honorige Pächter möchte einen planierten Garten, damit die Jugendlichen des "Hartz4-Kürzungsprojektes" auch was zu arbeiten haben. (Emsland-Lager ich hör dir trapsen!) Minderwertige Hartz4ler zwangsverpflichten zur Gartenpflege in Kleingärten (Esterwegen ist ja leider abgetorft) ist ja soooo verlockend.
Ein Toiletten-Bauwagen für 20 Jungs und Mädels kommt auf das Gelände, ein "Biotop" ohne Gemüse soll entstehen. Kleingärtnerische Nutzung wird in OL weit gedehnt.

So Hans, nu kommst du.

Hans

Hallo Robinhood,

Leider !! liegt das "Recht" auf der Seite des Vorstandes, denn bei Pachtrückständen gibt`s kein Pardon - auch in unserem Verein nicht. Wir hatten bereits 2 mal solch einen Fall, haben aber in diesem Zusammenhang ausführliche Gespräche mit den Verursachern geführt - in einem Fall mit Erfolg. Er ist noch heute bei uns. Im 2. Fall wurde gelogen was das Zeug hielt und Einsicht und guter Wille war nicht erkennbar. Fazit: wir mußten uns von ihm trennen, haben ihm aber Gelegenheit gegeben, selbst zu kündigen.
Mir scheint, dass es zwischen Dir und dem Vorstand ohnehin kein gutes Verhältnis gegeben hat. Dir bleibt wahrscheinlich nichts anderes als die Situation zu akzeptieren, denn auch gerichtlich sehe ich wenig Chancen auf Erfolg.
Selbst wenn Du Dir einen Rechtsverdreher nimmst, der vielleicht ein Haar in der Suppe findet (Kündigung unwirksam, Fehler in der Satzung, Fristversäumnisse usw.) und mit ihm vor Gericht ziehst, ist der Ausgang immer noch ungewiss - und es kostet Dich einen Haufen Geld.
Deine Bemerkungen über gewisse Hartz IV - Leute und die sonstigen Vergleiche habe ich überlesen.

Hans

chris

mit Verlaub ! Ein solcher Vorstand ist sein Amt nicht wert und gehört abgesetzt. Bei solchen Vorständen ist es kein Wunder, wenn Kleingärten veröden, Familien und Berufstätige vertreiben und am Ende den Immobilienhaie zum Opfer fallen.

Skol

RobinHood

Hallo Hans, Chris.

Dank für eure Solidarität und Stellungnahme.

Diese konservativ-reaktionäre Art der Vereinsführung, die bei uns im Westen immer mehr aufblüht und das Kleingartenwesen seit 30 Jahren vor die Wand gefahren hat (Überalterung, Lehrstand, Alkoholismus), braucht ein klares NEIN!


Welcher Naturfreund will sich solche Vereinsmeierei noch antun?

Dies verbreitete Vorstandsgehabe kann nicht mehr weichgespühlt werden, Hans.

Abschließend wünsch ich euch entspanntes Gärtnern, Wetter ist gut-ab in den Garten.

mfGartengrüßen

Kaffi

Willst du den Charakter eines Menschen kennen lernen, so gib ihm Macht.
(A.Lincoln)

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