Parzellen-Teilung: Was muss die Kolonie leisten?

Begonnen von Daniel, 26. August 2008, 00:34:00

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Daniel

Liebe Gartenfreunde,

als Unterpächter habe ich im September 2007 in Berlin eine Parzelle gepachtet, die de facto aus einer Parzellenteilung hervorgegangen ist. Wegen eines Streits mit dem Kolonie-Vorstand benötige ich dringend Eure Hilfe.

Zum Hintergrund:

Zwar handelte es sich auch bei der größeren Parzelle eigentlich um zwei einzelne Gärten, jedoch waren diese jahrzehntelang zunächst von Geschwistern und dann von einem nicht verheirateten Paar genutzt worden, so dass im Laufe der Jahre die beiden Parzellen in einer Größe von jeweils ca. 325 qm zu einer großen Parzelle mit ca. 650 qm zusammenwuchsen.

Als meine Vorpächterin nun starb, heiratete sie 2007 kurz vor ihrem Tod ihren Lebenspartner, so dass plötzlich zwei Parzellen im Besitz einer Familie waren. Daher beschloss die Kolonie nach dem Tod meiner Vorpächterin, für klare Verhältnisse zu sorgen und die beiden Gärten wieder deutlich voneinander zu trennen.

Infolge der oben geschilderten Entwicklung hat die gesamte Parzelle bis heute aber nur 1 Gartentor, 1 Stromanschluss (am vorderen Zaun) und 1 Wasserhahn (ebenfalls auf dem vorderen Grundstücksteil), so dass der hintere Gartenteil weder einen getrennten Zugang noch einen Strom- oder Wasseranschluss besitzt, obwohl ich die Erschließungskosten für Strom und Wasser bei der Übernahme des Gartens anteilig bezahlt habe.

Bei der Übernahme des Gartens hieß es, dass es in der Wassergrube zwei Uhren gibt (was auch stimmt) und dass in dem Stromkasten am vorderen Gartenzaun auch zwei Stromanschlüsse anliegen, was ebenfalls stimmt, wobei die Wegstrecke von diesem einzelnen Kasten zum hinteren Grundstück natürlich sehr lang ist, und ich die Verlegekosten selbst bezahlen muss, was viel teurer ist, als wenn ich einen Stromkasten an meinem eigenen Zaun hätte, so wie es bei allen anderen allein liegenden Parzellen auch ist.

In Sachen Wasseranschluss hat sich der Wasserwart inzwischen bereit erklärt, die noch fehlende Wasserleitung von meiner Wasseruhr auf das hintere Grundstück zu verlegen.

Strittig ist nach wie vor der Zugang zu meinem Grundstück, denn den erreiche ich nach wie vor nur über das am vorderen Zaun gelegene Garten