Parzellen-Teilung: Was muss die Kolonie leisten?

Begonnen von Daniel, 26. August 2008, 00:34:00

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Daniel

Liebe Gartenfreunde,

als Unterpächter habe ich im September 2007 in Berlin eine Parzelle gepachtet, die de facto aus einer Parzellenteilung hervorgegangen ist. Wegen eines Streits mit dem Kolonie-Vorstand benötige ich dringend Eure Hilfe.

Zum Hintergrund:

Zwar handelte es sich auch bei der größeren Parzelle eigentlich um zwei einzelne Gärten, jedoch waren diese jahrzehntelang zunächst von Geschwistern und dann von einem nicht verheirateten Paar genutzt worden, so dass im Laufe der Jahre die beiden Parzellen in einer Größe von jeweils ca. 325 qm zu einer großen Parzelle mit ca. 650 qm zusammenwuchsen.

Als meine Vorpächterin nun starb, heiratete sie 2007 kurz vor ihrem Tod ihren Lebenspartner, so dass plötzlich zwei Parzellen im Besitz einer Familie waren. Daher beschloss die Kolonie nach dem Tod meiner Vorpächterin, für klare Verhältnisse zu sorgen und die beiden Gärten wieder deutlich voneinander zu trennen.

Infolge der oben geschilderten Entwicklung hat die gesamte Parzelle bis heute aber nur 1 Gartentor, 1 Stromanschluss (am vorderen Zaun) und 1 Wasserhahn (ebenfalls auf dem vorderen Grundstücksteil), so dass der hintere Gartenteil weder einen getrennten Zugang noch einen Strom- oder Wasseranschluss besitzt, obwohl ich die Erschließungskosten für Strom und Wasser bei der Übernahme des Gartens anteilig bezahlt habe.

Bei der Übernahme des Gartens hieß es, dass es in der Wassergrube zwei Uhren gibt (was auch stimmt) und dass in dem Stromkasten am vorderen Gartenzaun auch zwei Stromanschlüsse anliegen, was ebenfalls stimmt, wobei die Wegstrecke von diesem einzelnen Kasten zum hinteren Grundstück natürlich sehr lang ist, und ich die Verlegekosten selbst bezahlen muss, was viel teurer ist, als wenn ich einen Stromkasten an meinem eigenen Zaun hätte, so wie es bei allen anderen allein liegenden Parzellen auch ist.

In Sachen Wasseranschluss hat sich der Wasserwart inzwischen bereit erklärt, die noch fehlende Wasserleitung von meiner Wasseruhr auf das hintere Grundstück zu verlegen.

Strittig ist nach wie vor der Zugang zu meinem Grundstück, denn den erreiche ich nach wie vor nur über das am vorderen Zaun gelegene Gartentor, so dass ich jedesmal durch den vorderen Garten muss, der seit einigen Wochen ebenfalls verpachtet ist. Die Pächterin hat mich schon darauf hingewiesen, dass sie dies nur noch eine begrenzte Zeit in Kauf nehmen wird.

Die Kolonie allerdings will die Anlage eines Stichwegs und die dafür entstehenden Kosten allein auf mich abwälzen, wobei wir über eine Wegbreite von ca. 1,20 m und eine Länge von schätzungsweise 15 bis 20 m reden und der in Frage kommende Abschnitt auf dem vorderen Parzellenteil über und über bewachsen ist, so dass ich bei der mir zur Verfügung stehenden Zeit und ohne Gerät wahrscheinlich mehrere Monate bräuchte, um die Fläche freizumachen und einen Stichweg anzulegen.

Nach wie vor bin ich auch der Meinung, dass der Verpächter einen Zugang schaffen muss, wenn er einen Garten verpachtet - auch eine Mietwohnung wird niemand mieten, wenn er nur durch die Wohnung seines Nachbarn in seine eigenen vier Wände gelangt.

Nun meine Frage:

Weiß jemand von Euch genauer über die Rechtslage Bescheid? Worauf kann ich mich berufen? Wo gibt es im Internet hinterlegte Dokumente oder Präzedenzfälle, die mir weiterhelfen?

Vielleicht ist die Teilung zu großer Parzellen ja auch gesetzlich oder in irgendeiner Bundesgartenordnung beispielhaft geregelt.

Ich würde mich freuen, wenn jemand Rat weiß.
Sorry auch für die sehr ausführliche Schilderung, aber ich möchte sichergehen, dass die Problematik auch Außenstehenden verständlich wird, so dass ich ein möglichst hilfreiches Feedback bekomme.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Daniel,
Berlin-Tempelhof
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