Auflagen ,die Unsinn sind?

Begonnen von christine palm, 03. September 2008, 21:13:00

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christine palm

Kann ein Vorstand einer Pächterin vorschreiben,dass sie ab sofort an ihre Laube eine Regenrinne montieren muss?Angrenzend an ihre Laube ist das Vereinshaus,Rücken an Rücken.Vor ca.14 Tagen wurde das Vereinshaus mit weißen Plastebrettern verkleidet.Jetzt spritzt das Regenwasser an die neue Verkleidung.Das heisst,das Regenwasser hat Jahrelang gespritzt,sie hat die Laube ohne Regenrinne übernommen,vor 2 Jahren.Vorher hat das niemanden gestört.Noch eine Todsünde hat sie begangen,sie hat den Graben ,wo die neue Wasserleitung verlegt wurde nicht ausgekleidet,und noch nicht zugeschüttet!!Ihre neue Wasseruhr ist fachgerecht und funktioniert.Ihr wurde jetzt mit Kündigung gedroht,wenn sie die Mänger nicht behebt!Ist das rechtens?Es ist doch ihre Laube ,sie hat sie so übernommen,und es wurde vorher doch nicht moniert?Darf man in seinem Garten und seinem Eigentum nicht machen was man will???Wer kennt sich aus???

Uwe

Hallo Christine

Ich weiß jetzt nicht in welchen Bundesland sich euer Garten oder Verein befindet. Aber bei uns dürfen Gebäude nicht Rücken an Rücken liegen sondern müssen ein Mindestabstand von 5m einhalten, allein aus feuertechnischen Gründen. Ich denke mal das es bei euch nicht auch anders ist. Auf jeden Fall hat der Gartenbesitzer dafür zu sorgen das er kein anderen Garten oder anderes Gebäude beschädigt. was die Wasserleitung angeht: Man sollte sie auf jeden Fall schließen damit sie vor Frost gesch&uu