Auflagen ,die Unsinn sind?

Begonnen von christine palm, 03. September 2008, 21:13:00

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Lothar

Hallo Uwe
Du solltest einmal, an geeigneter Stelle (vielleicht in dieser Gartenzeitung) über deine Erfahrung in der Vorstandsarbeit berichten. Das wäre bestimmt für viele Vorstandsmitglieder wissenswert. Ich finde deine letzt Bemerkung sehr gut: ,,...Privat, Beruf und Verein bzw. Vorstand von einander trennen". Ist nicht immer so einfach!!! Ja denk doch darüber einfach einmal nach.
Aber zu deiner Bemerkung mit den Notvorstand, so einfach ist das nicht, schau dir dazu bitte einmal den § 29 BGB an, ,,... für die Zeit bis zur Behebung das Mangels ....", dass heißt nichts anderes wenn der Notvorstand NUR einberufen wurde, weil die rechtliche Person, zum einladen der Mitgliederversammlung  nicht vorhanden ist, dann ist mit der Versendung der Einladungen zur Mitgliederversammlung theoretisch beendet. Also auf jeden Fall keine Dauerlösung!
Auf jeden Fall wünsche ich dir für deine Vorstandsarbeit immer eine glückliche  Hand und dass du nie einen Notvorstand brauchen wirst.
Gruß Lothar

Uwe

Hallo Lothar

Erstmal vielen Dank für deine lieben Worte. Natürlich kenne ich den §29 des BGB und weiß auch wie es mit ein Notvorstand (meistens sind es Rechtsanwälte) abläuft, da muß ich dir auch wieder Recht geben, denn kein Verein sollte es soweit kommen lassen das einer bestellt werden muß. Aber ich höre aus vielen Vereinen und hier im Forum das der jetzige Vorstand nicht sein Platz räumen will weil er großen Spass an seine Hirachie hat und dort wie ein König im Verein regiert und seine Vorstandskollegen helfen ihn dabei. Wenn er plötzlich verstirbt oder überraschend aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, dann kommt man um ein Notvorstand nicht herum weil keine neuen Gartenfreunde in die Vorstandsarbeit eingewiesen wurde um damit wenigstens die