Bestandsschutz einer Laube

Begonnen von Jens, 06. Oktober 2008, 12:56:00

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Jens

Lauben in Kleingärten waren in der DDR meist an die Elektrizitäts- und Wasserversorgung angeschlossen. Nach den Grundsätzen für die Einrichtung und Nutzung von Kleingartenanlagen, Kleingärten, Wochenendsiedlungen und Wochenendsiedlergärten, die in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien (für Land-, Forst- und
Nahrungsgüterwirtschaft, für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, für Bauwesen sowie dem Ministerium der Finanzen) vom Präsidium des Zentralvorstands des VKSK am 18.4.1985 beschlossen worden sind, waren die Wasser- und Energieversorgung mit einem volkswirtschaftlich geringen Aufwand zu planen und zu realisieren.
Der Standort ist an der Gartengrenze.

Welche Ausnahmereglungen gibt es, wenn nach völligen Abriss die Laube am gleichen Standort mit gleicher Versorgung in 24 m² Größe errichtet werden soll.

Jens

Hans

Hallo, Jens,