Andere Auslegungen BKleingG

Begonnen von Horst, 17. Oktober 2008, 09:29:00

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Horst

Liebe Freunde,
immer wieder gibt es Fragen
nach Auslegungen des BKleingG
und nach der Verbindlichkeit von Kommentaren.
Im Laufe der Jahre habe ich so genannte
,,Hilfsmittel für die Vereinsarbeit" erarbeitet.
Sie sind in zwei Teile gegliedert:
In Blätter = Folien für den eigenen Verein
und Blätter, die Interpretationen des BkleingG beinhalten.
Es sind zum großen Teil alternative Auslegungen des BkleingG
wie gesetzeskonforme Halbierung der kleingärtnerischen Nutzung
in materielle gärtnerische Nutzung
und ideelle Nutzung zur Erholung.
Unsere Verbände halten noch immer
an eine vom BKleingG abweichende Drittelung fest.
1/3 gärtnerische Nutzung, 1/3 bauliche Anlagen, 1/3 Erholung).
Weiterhin habe die Nutzung von Pflanzen
auf eine breitere Basis gestellt,
nicht nur Obst und Gemüse, nicht nur ,,Früchte", nicht nur Nahrungsmittel.

Die 13 Folien im PDF-Format
über das BKleingG kann ich euch
mit einer E-Mail als Anlagen
kostenlos übersenden.
Setzt euch auf folgendem Weg mit mir in Verbindung:
www.l-b-k.de/verein.php
Oberpfalz/Niederbayern
Bei Stadt Bogen E-Mail anklicken.
Eigene E-Mail-Adresse und Anschrift angeben,
falls möglich Funktion im Verein.

Auf eure Meinungen bin ich gespannt
Horst

Andreas

Hallo Horst,ein frohes neues Jahr wünsch ich dir,ich habe ja schon vor längerer Zeit deine vorschläge oder Anregungen bekommen.Liest sich ja sehr interessant,aber bei uns im Verein ist das ziemlich unmöglich es anzuwenden,da die eine Anlage direkt im Zentrum liegt.Wir gehen jetzt dazu über wieder vermehrt darauf zu achten das auch mehr anbaufläche zusehen ist,da der Stadtkämmerer immer leere Taschen hat,wäre er wohl hocherfreut wenn er den KlGV aussiedeln könnte.Aber sonst hört es sich sehr gut