Kostenverteilung bei Auflagen nach Kündigung

Begonnen von Chris2, 05. November 2008, 15:04:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Chris2

Wir haben dieses Jahr unseren Schrebergarten fristgerecht gekündigt (wurde auch Zeit:-)
Der Garten ist inzwischen geschätzt und mit Auflagen belegt worden, die teilweise i.A. gegeben werden müssen, da wir nicht alles selbst schaffen werden ! Jetzt meine Fragen :
1.) Was kann steuerlich abgesetzt werden, Schätzkosten, Gärtner, Handwerker ?
2.) Was kann dem Nachfolger durchgereicht werden, z.b. in Form einer Nachfolgeregelung
3.) Kann der Verein an den Kosten beteiligt werden, wenn er jahrelang (>10J) z.b. Korniferen geduldet hat, nun aber deren Entfernung verlangt.
4.) Kann man verlangen, daß eine Zypresse (ca. 5m hoch) als singulärer Baum (übernommener Altbestand, >10J) geduldet werden muß

Danke für Eure zahlreichen Antworten !

Gruß
Chris