Kostenverteilung bei Auflagen nach Kündigung

Begonnen von Chris2, 05. November 2008, 15:04:00

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Chris2

Wir haben dieses Jahr unseren Schrebergarten fristgerecht gekündigt (wurde auch Zeit:-)
Der Garten ist inzwischen geschätzt und mit Auflagen belegt worden, die teilweise i.A. gegeben werden müssen, da wir nicht alles selbst schaffen werden ! Jetzt meine Fragen :
1.) Was kann steuerlich abgesetzt werden, Schätzkosten, Gärtner, Handwerker ?
2.) Was kann dem Nachfolger durchgereicht werden, z.b. in Form einer Nachfolgeregelung
3.) Kann der Verein an den Kosten beteiligt werden, wenn er jahrelang (>10J) z.b. Korniferen geduldet hat, nun aber deren Entfernung verlangt.
4.) Kann man verlangen, daß eine Zypresse (ca. 5m hoch) als singulärer Baum (übernommener Altbestand, >10J) geduldet werden muß

Danke für Eure zahlreichen Antworten !

Gruß
Chris








 

Burchard

Hallo Chris,

diese Punkte hättet Ihr VOR der Kündigung klären müssen.

Jetzt seit Ihr nur auf den guten willen des Nachpächters und eures Vorstands angewiesen.

Wer gekündigt hat - hat schlechte Karten. Im ungünstigsten Fall kann der Vorstand die komplette Räumung der Parzelle verlagen.