Laufentenhaltung

Begonnen von Hans, 27. November 2008, 16:42:00

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Hans

Hallo Gartenfreunde,

Kleintierhaltung ist in Kleingärten nicht zulässig (vom Bestandsschutz vorhandener Haltungen in den neuen Bundesländern abgesehen).
Wie sollte aber der Vorstand reagieren, wenn aus gutem Grunde (seit Jahren zunehmende Schneckenplage) von einem Mitglied der Antrag auf Genehmigung der Haltung von Laufenten gestellt wird ?

Hans

Chris

Ist das nicht abhängig von der Vereinssatzung?
Auf Gesetzesebene ist mir nichts bekannt, daß Kleintierhaltung verboten wäre.
In § 20a findet sich unter 7. unter Anderem der Satz:

"Die Kleintierhaltung in Kleingartenanlagen bleibt unberührt, soweit sie die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich stört und der kleingärtnerischen Nutzung nicht widerspricht."


Für mich ist damit eindeutig, daß das Gesetz Formen der Kleintierhaltung akzeptiert und kennt, die der kleingärtnerischen Nutzung nicht widersprechen. Jede Form der Kleintierhaltung, die der kleingärtnerischen Nutzung zuträglich ist, ist somit doch dann logischer Weise vom Gesetz ausdrücklich erlaubt worden.
Un da ökologisches Gärtnern ja eine der Verpflichtungen von uns Kleingärtnern ist, dü