Kündigung

Begonnen von Viola, 26. Januar 2009, 14:22:00

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Viola

Hallo zusammen,

wenn eine fristgerechte Kündigung erfolgt ist aber kein Nachpächter gefunden wird, wie lange muß die Pacht vom Altpächter noch bezahlt werden bzw wenn sich gar keiner findet muß die Parzelle ja geräumt werden (Laube und Anpflanzung),wie sieht es da mit den Zeiten aus?

Danke schonmal für Eure Hilfe
Viola

Hans

Hallo Viola,

wenn der Pächter ordnungs- und fristgemäß gekündigt hat, dann läuft der Vertrag zum Kündigungszeitpunkt aus, d.h. es braucht dann auch nicht mehr Pacht gezahlt zu werden.

Aber:

Kann der  Garten bis zum Auslauf des Pachtvertrages nicht weiterverpachtet werden, dann kann (muss aber nicht) der Verein noch eine Frist gewähren, bis der Altpächter sein gesamtes Eigentum von der Parzelle entfernen muss.In dieser Frist muss ein Nutzungsentgelt plus Verwaltungsgebühren gezahlt werden, das i.d.Regel höher ist als die bisherige Pacht. Die Höhe legt der Vorstand fest.
Findet sich bis zum Fristablauf immer noch kein Neupächter, dann ist die Parzelle beräumt zu übergeben.
Ich hoffe, damit Deine Frage beantwortet zu haben.
Bei einer Kündigung durch den  Verpächter gelten andere Regeln.

Hans

Ing