abstand von obstbäumen,

Begonnen von renate bärbel, 14. Februar 2009, 10:51:00

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renate bärbel

hallo, ich komme aus halle(saale) in unserer keingartensparte gibt es probleme über pflanzabstände bei obstbäumen. ein pächter hat auf ca.50m²11 kleinwachsende obstbäme gepflanzt. der garten ist nur 150² groß.hat er ein recht dazu?
danke für die mühe, renate b.

Hans

Hallo Renate,

wenn Ihr ein Kleingärtnerverein seid, dann müßt Ihr auch eine Kleingartenordnung haben. Diese muss auch die Pflanzabstände von Gehölzen enthalten.
So viele Bäumchen auf 150 m² - das erscheint mir ein bißchen viel!
Wenn er aber die Grenzabstände eingehalten hat und auch noch mindestens ein oder mehr Gemüsebeete dazu angelegt, kann man nicht von einem Verstoß gegen die Kleingartenordnung sprechen - vorausgesetzt, dass er die Gehölze ständig so pflegt (schneidet), dass sie auch wirklich klein bleiben.

Hans

Viola

Hallo,

es gibt ja heute extrem kleine und schlank wachsende Bäume (Säulenobst, Buschbäume, Spindel)da dürfte es gehen, Grenzabstand natürlich zu beachten.

Meine (bereits vorhandene) Süßkirsche ist auch nur 1,60m hoch,etwa ebenso breit und trägt reichlich.

Ich finde aber die Fragestellung" hat er ein Recht dazu"nicht gerade gelungen.Erstmal nachfragen um welche Wuchsform es sich wirklich handelt und dann beratend zur Seite stehen ist vielleicht besser.

Ich habe am Anfang auch einige Pflanzfehler gemacht und war für jeden Tip dankbarj6

Gruß Viola

renate

danke, liebe viola, für deine antwort. es sind viertelstammbäume. die abstände- 2,50-3m, sind nicht eingehalten. wir, der vorstand, haben schon viele male geredet, leider ohne erfolg. wir hätten "es" vielleicht geduldet, aber der "gartenfreund" verlangt vom nachbarn, wegen 5cm zu wenig abstand  einer weinrebe, von seinem zaun, das entfernen und hat ihn jetzt verklagt.gruß, renate

renate

danke hans für deine info, die auch so schnell kam. die 11 viertelbäme stehen auf ca.40m²!der anderen teil der 150m² sind beete und eine laube.
die abständ stehen schon in unserer satzung, werden aber von diesem "gartenfreund" nicht akzeptiert. seit jahren will er aber wirklich wegen 5cm abstand, die zu seinem zaun fehlen, dass sein nachbar pflanzen entfernt. jetzt hat er ihn und den vorstand verklagt.ich war mir unsicher. gruß renate

Peter,Pan

Hallo Renate,

ich komme auch aus dieser Stadt wo Ihr Eueren Verein habt und ich kenne auch diese Problem. Lt. gültiger Gartenordnung des Stadtverbandes ist ein mindestabstand Pflanzabstand zum Nachbarzaun von 2,50, einzuhalten. Leider ist dies nicht immer so einzuhalten. Bei Vereinen wo die Parzellengröße bei 150m² liegt wurden deshalb andere Abstände gewählt.Auch ist bei Euch zubeachten wielange hat der Pächter die Parzelle und welche Abstände waren zu dieser Zeit gültig.
Sollte dagegen verstoßen wurden sein sollte der Vorstand Auflagen erteilen, damit der vertragliche Zustand wieder hergestellt wird.Notfalls wäre das letzte Mittel die Kündigung und die Beräumung der Parzelle. Fürchte nicht diesen Schritt, es kann danach nur besser werden.

MFG
Peter, Pan

renate

peter,pan, ich danke dir.
eigendlich laufen wir nicht mit dem metermaß durch die gartenanlage, aber der betreffende "gartenfreund" mobbt seit 3jahren seinen nachbarn und hat ihn jetzt verklagt. nun sind wir gezwungen dagegen zu halten. wenn für ihn 5cm fehlender abstand zu seinem zaun ein grund ist die schöffen der stadt einzuschalten, werden wir jetzt auch auf einhaltung der satzung pochen.es wird sich nicht vermeiden lassen zu kämpfen, denn 11 bäume auf ca.40m² können keinen abstand von mindestens 2,50m haben.das mobben muß aufhören. der nachbarschaftsfrieden ist für mich maßgebend.mit gruß, renate

Hans

Hallo Renate,

von solchen Leuten muss man sich trennen. Sie vergiften das Klima in der Anlage.

viel Erfolg

Hans

renate

 dank, lieber hans. habe das forum durch zufall entdeckt, bin froh darüber. werde wohl jetzt regelmäßig hineinschauen. mfg renate

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